to meinereiner30
Sorry, ganz so ->...
Die Kleine hat im Gegensatz dazu den Vorteil von den 20 Euro, ohne dafür was leisten zu müssen!... würde ich persönlich das nicht so sehen.
Abgesehen davon das die Kleine sehr wohl was geleistet hat, nämlich Gesellschaft, wenn auch nur kurzfristig. Auch hat sie sicher keine 20 plus, sondern vielmehr einen höheren Betrag minus (Geldstrafe). Dann hat man Sie ja mitgenommen, somit je nachdem wenn auch nur kurzfristig einen Freiheitsentzug.
War die Kleine jetzt illegal tätig, kann das im Normalfall zumindest mal bis zum nächsten Vormittag andauern, um sie zwangsweise einer Gesundheitsuntersuchung vorzuführen.
..allgemein meine ich dazu
Wie man sich im Fall des Falles verhält, besonders was man der Polizei erzählt oder wie man sich verhält, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Hängt nicht nur von der eigenen Person ab, auch was man vorweg mit den Mädchen für den Fall abgemacht hat und in welcher genauen Situation, die Polizei einem antrifft.
Auch wo man sich genau befindet. Möchte jetzt nicht zu Ausführlich bzw ins Detail gehen welche Möglichkeiten man eventuell hat, weil sie nur zu unnötiger Diskussionen führen würde und wie oder was immer vom "Einzellfall" abhängt!
Aber Grundsätzlich (ausser es ist extra ausgewiesen das die STVO gilt) gibt es auf Privatgrund keine Fahrzeugkontrolle!
(Beispiel am Rande: unter anderem, ist nicht mal auf der Donauinsel (passiert öfter beim Donauinselfest) eine Fahrzeugkontrolle, selbst bei offensichtlicher Alkoholisierung legitim, sondern die Polizei muss bzw müsste damit warten bis der Lenker zbs auf die Reichsbrücke auffährt. Abgesehen davon dürfen auf sogenannten Treppelwege (Wege unmittelbar neben Flüssen) nur die Flusspolizei eine Kontrolle durchführen.)
Der Verdacht einer Prostitution und damit die Berechtigung einer diesbezüglich Kontrolle muss auch begründet sein! Das das Mädchen im Stuwer zugestiegen ist, ist kein Grund, da das Stuwerviertel als Wohngebiet und gerade nicht als Strichgebiet ausgewiesen ist! So ist es nicht mal für eine registrierte Prostituierte Pflicht, wenn sie im Stuwerviertel auf der Strasse angetroffen wird Ihre Kontrollkarte vorzuweisen.
(Eine Prostituierte muss sich bei Ihrer Tätigkeit/Ausübung als Prostituierte bzw an Ihrem diesbezüglichen Arbeitsplatz die Kontrollkarte vorweisen. Da das Stuwerviertel aber eben kein Strichgebiet ist und sogar im Gegenteil Sperrgebiet und Sie hier ja Ihre berufliche Tätigkeit gar nicht ausüben darf, gibt es auch keine Berechtigung über ein Krontrolle ob die Tätigkeit ordnungsgemäss (Vorhandensein einer Kontrollkarte) ausgeführt wird! Gemeldete Prostituierte, die u.A. an dieser Örtlichkeit die Kontrollkarte vorweisen, sind selber schuld!
Abschliessend, ist jetzt nur meine persönlich Meinung über die man geteilter Ansicht sein kann, ich aber nicht weiter darauf eingehen werde, wenn wer anderer Ansicht ist. Ich bin eben zu dieser Ansicht gekommen, u.A. weil mir unzählige diesbezügliche Anhaltungen bekannt sind und ebenso zahlreiche erfolgreiche Einsprüchen bei nicht ganz ordnungs- bzw gesetzmässigen Vorgehen, ebenso wie positive Beschwerdeführung beim zuständigen Innenministerium.
Spruch des Tages:
"Gesetze werden von Menschen gemacht, aber Menschen machen Fehler!"
N.S. ach ja was ich noch anfügen wollte, rein des Ego wegen bin "kein" Freier!
Ich zahle üblicher Weise nicht für die Gunst einer Frau. Das heisst jetzt nicht, dass ich es manchmal nicht nötig hätte, ist aber sowas wie eine Prinzipsache von mir! Ich steh einfach auf Frauen die mich mögen und nicht mein Geld! (was für Geld, habe ja eh keines *g*)
Möchte jetzt nicht geschäftsschädigend für die käuflichen Mädels argumentieren, aber um mich besser zu verstehen, bevor ich persönlich, da so eine RuckZuck Entsaftung durchführe und dafür noch zahle, nimm ich das lieber selber in die Hand! Bin eben sparsam.