Ich habe mich wenn es gestattet ist, flexibles Mitdenken wäre mal angebracht, nun vom Gehsteigradler entfernt und zum besoffenen Radler hinbegeben. Der besoffene Radler fährt am Radweg/Mehrzweckstreifen, oder auch auf der Straße Schlangenlinien, kann seine Spur nicht halten, stürzt. Deiner Meinung nach, verletzt er sich nur selbst, wenn ein Auto abrupt abbremsen muß, weil ihm der besoffene Radler vor die Reifen fällt.
Grenzgenial, wie Du Dir alles zurecht rückst und drehst, wie DUUU es sehen möchtest ===> verharmlosende Untertreibungen.
meiner meinung nach ist in der tat der autofahrer, der bremsen muss nur selten derjenige der sich verletzt. meiner meinung nach ist es in der tat so, dass relativ selten tatsächlich jemanden durch einen besoffenen radfahrer verletzt wird - direkt oder indirekt. und wenn du anderer meinung bist, dann seist du anderer meinung. ich habe mich übrigens in der tat vom gehsteigradler genau so wegbewegt.
im übrigen bin ich durchaus der meinung, dass wenn ein radfahrer schon schlangenlinienfahrend daherkommt, er dafür entsprechend bestraft wird. ich frage mich aber, ob es sinnvoll ist - wie es jetzt diskutiert wird - auch radfahrer bereits bei 0,5 promille abzustrafen, ich frage mich weiters wie sinnvoll es ist, wenn ein radfahrer, der 0,81 promille hat mit 800 euro strafe (und mehr) rechnen muss.
es ist keine harmlose untertreibung, wenn ich feststelle, dass ein betrunkener radfahrer für seine umwelt eine wesentlich kleinere gefahrenquelle darstellt als ein betrunkener autofahrer. wenn du noch weiter darauf beharrst, dass ein betrunkener radfahrer GENAU so GEFÄHRLICH ist wie ein betrunkener autofahrer, dann kann ich dich wirklich überhaupt nicht mehr ernst nehmen. dann muss ich feststellen, dass es dir nicht um eine lösungsorientierte diskussion geht, sondern einzig und allein darum, radfahrer anzuprangern und ihre schonungslose bestrafung zu fordern, völlig unabhängig davon, ob es für den straßenverkehr insgesamt positive oder negative folgen hat.
wir können uns schnell einig darin werden, dass jemand der betrunken ist, nicht mehr am strassenverkehr teilnehmen sollte. es herrscht aber nicht der idealzustand auf unseren strassen, sondern die realität und die sieht so aus, dass betrunkene am straßenverkehr teilnehmen. die frage ist nun, ob ich reize schaffe, dass sie nicht mehr am strassenverkehr teilnehmen oder ob ich reize schaffe, dass sie in einem fahrzeug unterwegs sind, das möglichst gefährlich ist oder ob ich reize schaffe, dass sie in einem VERHÄLTNISMÄSSIG wenig gefährdenden fahrzeug unterwegs sind.