Radler werden immer gefährlicher......

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wenn wir davon ausgehen, dass der gesetzgeber tatsächlich der meinung wäre, dass vom angetrunkenen (sagen wir jetzt einfach 0,5 promille seien angetrunken) die gleiche gefahr ausgeht wie vom angetrunkenen autofahrer, dann hätte er das so auch gesetzlich verabschiedet
Soweit ich weiß, ist das ein Redaktionsversehen. Man hat bei der Senkung des Alkohollimits einfach nicht darauf geachtet, es so zu machen, dass auch Radfahrer erfasst sind.

das mit den 0.81 promille hätten wir ja schon geklärt - bei nur ein bisschen nachdenken hättest von selber drauf kommen können, dass man als verkehrsteilnehmer auch das recht dazu hat, eine blutprobe zu verlangen.
Ob Alkomat oder Blutprobe: Natürlich kann man man 0,81 Promille haben, auch wenn das bei einer Messung nicht ausgewiesen werden kann.
 
stimmt so nicht ganz:

den Alkomattest darf er nicht verweigern, (ausser es liegen gesundheitleiche Günde...Athma...vor)
Erst wenn sich eine Beinträchtigung, durch Messung der Atemluft ergeben hat, kann er auf eine Blutabnahme bestehen.
Wie oft das wirklich vorkommt und auch Sinn hat, kann ich nicht beurteilen..........das kann eher der maggi ;)

worin sich deine aussage jetzt mit meiner widerspricht, das dürftest nur du wissen. ich habe nur gesagt, dass der lenker ein recht darauf hat, eine blutabnahme zu verlangen. ich habe nicht gesagt, dass er das recht habe, den alkomattest zu verweigern.

wie oft das in der praxis tatsächlich vorkommt ist leicht beantwortet. wenn der lenker mit einer gewissen intelligenz gesegnet ist und er weiß, dass ein akoholgehalt im blut im abnehmen begriffen ist, der wird auf einer blutabnahme bestehen (und vielleicht auch drauf schauen, dass sich die abnahme ein bisschen herauszögert) wer aber direkt vor der kontrolle noch einen schnaps getrunken hat wird mit dem alkomattest zufrieden sein und wissen dass sich bei einer blutabnahme ein höherer wert herausstellen könnte und darauf verzichten auf einer blutabnahme zu bestehen. ich kenne persönlich zwei fälle von menschen, bei denen der alkomattest eine höhere promillezahl ergeben hat als der spätere bluttest. in beiden fällen wussten die jeweiligen personen, dass ihr alkoholspiegel im blut im abnehmen begriffen war und in beiden fällen war das resultat denkbar knapp, sodass sie mit der blutabnahme um eine bestrafung gekommen sind.
 
(und vielleicht auch drauf schauen, dass sich die abnahme ein bisschen herauszögert)

das macht nicht viel Sinn.
Da am Protokoll des Alkomaten natürlich auch Datum und Uhrzeit festgehalten sind, ist es dem Arzt auch möglich den Alkoholgehalt zu diesem Zeitpunkt zurückzurechnen. Ausserdem muss man sich ...so viel ich weiß....um die Blutabnahme in diesem Fall selber kümmern. Wenn man also die Blutabnahme zu sehr verzögert, dass es nicht mehr möglich ist, einen Alkoholgehalt im Blut festzustellen und diesen auch zurückzurechnen, ist das Ergebniss für die Fische.....
Aber natürlich stimmt es auch, wenn das Ergebniss des Alkomaten knapp ist, eine Blutabnahme (unverzüglich) im nächsten öffentlichen Krankenhaus vornehmen zu lassen, um einer allfälligen Bestrafung zu entgehen bzw. die Folgen der Bestrafung so gering wie möglich zu halten.


Kurz noch zu dem von Charin erwähnten Fahrzeug: Es dürfte sich hier um ein mehrspuriges Fahrrad handeln, dass natürlich nicht führerscheinpflichtig ist. Annsonsten müsste es ja ein Kennzeichen habe, da es ja dann als Kraftfahzeug geführt werden müsste.......
 
das macht nicht viel Sinn.
Da am Protokoll des Alkomaten natürlich auch Datum und Uhrzeit festgehalten sind, ist es dem Arzt auch möglich den Alkoholgehalt zu diesem Zeitpunkt zurückzurechnen. Ausserdem muss man sich ...so viel ich weiß....um die Blutabnahme in diesem Fall selber kümmern. Wenn man also die Blutabnahme zu sehr verzögert, dass es nicht mehr möglich ist, einen Alkoholgehalt im Blut festzustellen und diesen auch zurückzurechnen, ist das Ergebniss für die Fische.....
Aber natürlich stimmt es auch, wenn das Ergebniss des Alkomaten knapp ist, eine Blutabnahme (unverzüglich) im nächsten öffentlichen Krankenhaus vornehmen zu lassen, um einer allfälligen Bestrafung zu entgehen bzw. die Folgen der Bestrafung so gering wie möglich zu halten.


Kurz noch zu dem von Charin erwähnten Fahrzeug: Es dürfte sich hier um ein mehrspuriges Fahrrad handeln, dass natürlich nicht führerscheinpflichtig ist. Annsonsten müsste es ja ein Kennzeichen habe, da es ja dann als Kraftfahzeug geführt werden müsste.......

es macht in der tat sinn, wenn eben der alkoholgehalt im absteigen begriffen ist. auch muss sich nicht der lenker selbst um die blutabnahme kümmern - da bist du definitiv falsch informiert.

charin hat eindeutig behauptet, dass es sich um ein fahrzeug handelt, zu dessen führen ein führerschein notwendig ist.
 
stimmt so nicht ganz:

den Alkomattest darf er nicht verweigern,

Muss ich auch korrigieren. Er darf, aber er muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Es wird dann einfach Alkoholisierung angenommen.

Soweit ich weiß, ist das ein Redaktionsversehen. Man hat bei der Senkung des Alkohollimits einfach nicht darauf geachtet, es so zu machen, dass auch Radfahrer erfasst sind.

So etwas habe ich auch gehört. Allerdings hat Doris Bures auch bei der geplanten Novelle zur StVO von einer Reparatur (zunächst) Abstand genommen. Eine Konzession an den Koalitionspartner im Wiener Rathaus?

Promillegrenze: Die derzeitige Alkoholisierungsgrenze für Radler von 0,8 Promille will Bures nicht auf das Autofahrerniveau von 0,5 Promille senken. Grund: "Laut Statistik spielt Alkoholisierung keine signifikante Rolle bei von Fahrradfahrern verursachten Unfällen." Grundsätzlich kann die Polizei außerdem jetzt schon leicht angesäuselte Radler, wenn diese einen verkehrsuntüchtigen Eindruck machen, aus dem Verkehr ziehen. In Stein gemeißelt sind die 0,8 Promille aber für Bures nicht

Ob Alkomat oder Blutprobe: Natürlich kann man man 0,81 Promille haben, auch wenn das bei einer Messung nicht ausgewiesen werden kann.

Da muss ich Einspruch erheben. Das früher angewendete Dräger - Röhrchen und der Alkomat zielen auf Bestimmung des Alkoholgehaltes in der Atemluft. Beim Drägerröhrchen wird die grüne Verfärbungszone beurteilt, die durch die Reaktion von Kaliumbichromat mit dem Ethanol im schwefelsauren Milieu erfolgt. Diese Reaktion ist aber nicht selektiv und kann auch durch andere Bestandteile der Atemluft hervorgerufen werden, beispielsweise durch Aceton, das bei Diabetikern vorkommen kann.

Beim Alkomat kommen entweder elektrochemische Sensoren zum Einsatz, für die dann die ähnliche Problematik gilt wie für das Dragerröhrchen. Oder es wird die IR - Spektroskopie herangezogen, bei der tatsächlich der Alkoholgehalt ganz spezifisch ermittelt werden kann. Allen Methoden, die mit der Untersuchung der Atomluft arbeiten ist aber eines gemein: Die Beziehung zwischen dem Alkoholgehalt in der Atemluft und dem im Blut ist nur eine sehr ungefähre, es sind teils recht grobe Fehleinschätzungen möglich.

Die Bestimmung des Alkoholgehaltes im Blut erfolgt mittels Gaschromatographie und ist ihm Rahmen der für alle Messmethoden und Messgeräte typischen Fehlergrenzen exakt und reproduzierbar. Wenn 0,80 als Ergebnis gefunden wird, dann kann der "wahre" Wert sicher auch bei 0,79 oder 0,81 liegen. Aber wenn das Ergebnis 0,00 Promille beträgt, dann hat der Proband mit Sicherheit nicht 0,81 im Blut. Alles andere würde auf einen gravierenden Defekt des Gerätes hinweisen. Und der muss nach den Regeln der GLP durch ständige Überprüfung und Kalibrierung, sowie die Verwendung eines internen Standards ausgeschlossen werden.

Auch nach Einführung der Gaschromatographie war die Bestimmung des Blutalkohol im Labor relativ zeitaufwendig. Der Wiener Chemiker Prof. Gottfried Machata entwickelte bereits Mitte der 60-er eine Methode zur Automatisierung der gaschromatographischen Blutalkoholbestimmung (headspace - Methode). Seither ist die Entziehung der Führerscheine am laufenden Band möglich. Auch für betrunken Rad fahrende Führerscheinbesitzer :mrgreen:
 
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siddharta:

ich weiss nicht als was das Ding herumfährt ....(Rikscha, FAxi oder wie auch immer dieses Ding genau heisst)

80 cm ..... müsste man den Fahrradweg in der Breite messen ==> kann ich gerne machen .....

Der Punkt ist aber der: WIR konnten nicht mehr weiterfahren :mrgreen: da wir beide zu viel Platz brauchten ......

LG Charin
 
gg

ja schön wäre außerdem wenn es mehr stadtautobahnen gäbe und diese lästigen parks, die den raum wegnehmen wo so viele parkplätze sein könnten, gehören auch endlich mal geschliffen - achja und ein spritpreis von 7 cent wäre doch eigentlich viel angebrachter und überhaupt ist es doch eine frechheit dass man nicht mit dem auto in der kärntner straße fahren darf.

wenn ich icht wüsste, dass du das mit "schild" schreibst, hättest meine volle zustimmung.
 
Eine Konzession an den Koalitionspartner im Wiener Rathaus?
Das glaube ich gar nicht einmal - aber was weiß man schon.

Die Argumentation unseres Erleuchteten geht meines Erachtens aber trotzdem völlig ins Leere, gerade beim Thema Alkoholisierung.
Wenn ohnehin schon die Promillegrenze höher ist als bei Kraftfahrern, dann ist es nicht nachvollziehbar, warum bei Überschreiten dieser Grenze nicht genau so streng bestraft werden soll, wie dies bei den Kraftfahrern der Fall ist.

Das Gefahrenpotential ist dabei in meinen Augen schon ausreichend berücksichtigt, völlige Straflosigkeit trägt mit Sicherheit nicht zu einer Verbesserung der Situation bei - und das nicht nur im Falle einer Alkoholisierung, sondern auch bei anderen Regelüberschreitungen.

Und zu dem unsinnigen Beispiel mit der Fliegerbombe ..... dem Betroffenen wird's herzlich wurscht sein, ob er eine 9mm-Kugel in den Kopf kriegt, oder eine Bombe auf den Kopf. Kommt sich unterm Strich aufs gleiche 'raus. Im zweiten Fall spart man eventuell die Beerdigung - allerdings bin ich mir ned sicher, ob ich mich darüber freuen soll.
 
siddharta:

ich weiss nicht als was das Ding herumfährt ....(Rikscha, FAxi oder wie auch immer dieses Ding genau heisst)

80 cm ..... müsste man den Fahrradweg in der Breite messen ==> kann ich gerne machen .....

Der Punkt ist aber der: WIR konnten nicht mehr weiterfahren :mrgreen: da wir beide zu viel Platz brauchten ......

LG Charin

nun lässt du aber wieder alle im unklaren, ob es sich tatsächlich um ein moped handelt oder doch um ein fahrrad... wenns ein moped war, dann wars kein fahrrad und sein fahrer kein radfahrer, somit schimpfst du über radfahrer und ziehst als beispiel einen mopedfahrer heran - sehr "gscheit" und jetzt weißt du auf einmal auch nicht, wie breit das ding war? ja weißt du nun, dass das teil dort nicht hätte fahren dürfen oder weißt du es nicht?

und das argument: wir konnten nicht weiterfahren dafür anzuführen, dass es widersinnig sei, dass er den radweg benutzt ist schlicht und einfach unsinnig. wieviele situationen hast du schon erlebt, wo zb ein bus (nein nicht einer der wr. linien) oder ein wohnmobil oder ein lkw die straße blockiert hat, sodass keiner mehr vorbei konnte und der jeweilige fahrer dann mühevoll zurückschieben musste? ich schon einige. würde man aber darauf schließen dass derjenige diese straße nicht hätte benutzen dürfen? wohl kaum.
 
Aber wenn das Ergebnis 0,00 Promille beträgt, dann hat der Proband mit Sicherheit nicht 0,81 im Blut. Alles andere würde auf einen gravierenden Defekt des Gerätes hinweisen. Und der muss nach den Regeln der GLP durch ständige Überprüfung und Kalibrierung, sowie die Verwendung eines internen Standards ausgeschlossen werden.

hat ja niemand behauptet, dass der gehalt 0,81 beträgt wenn 0,00 bei der messung rauskommt. gemeint war dass man 0,81 haben kann auch wenn dies durch die ungenauigkeit der messung durch den alkomattest gar nicht angezeigt werden kann
 
Das glaube ich gar nicht einmal - aber was weiß man schon.

Die Argumentation unseres Erleuchteten geht meines Erachtens aber trotzdem völlig ins Leere, gerade beim Thema Alkoholisierung.
Wenn ohnehin schon die Promillegrenze höher ist als bei Kraftfahrern, dann ist es nicht nachvollziehbar, warum bei Überschreiten dieser Grenze nicht genau so streng bestraft werden soll, wie dies bei den Kraftfahrern der Fall ist.

Das Gefahrenpotential ist dabei in meinen Augen schon ausreichend berücksichtigt, völlige Straflosigkeit trägt mit Sicherheit nicht zu einer Verbesserung der Situation bei - und das nicht nur im Falle einer Alkoholisierung, sondern auch bei anderen Regelüberschreitungen.

Und zu dem unsinnigen Beispiel mit der Fliegerbombe ..... dem Betroffenen wird's herzlich wurscht sein, ob er eine 9mm-Kugel in den Kopf kriegt, oder eine Bombe auf den Kopf. Kommt sich unterm Strich aufs gleiche 'raus. Im zweiten Fall spart man eventuell die Beerdigung - allerdings bin ich mir ned sicher, ob ich mich darüber freuen soll.

mein gott, natürlich war das beispiel mit der fliegerbombe kein ernst gemeinter vergleich, aber wenn du den unterschied nicht erkennen kannst, werd ichs dir verdeutlichen. demjenigen der die fliegerbombe oder die 9mm kugel in den kopf kriegt, wirds wahrscheinlich in der tat wurscht sein, aber demjenigen der neben demjenigen steht allerhöchstwahrscheinlich nicht.

desweiteren wäre es gscheit, wenn du nicht alles verdrehst, was ich sage. ich habe ja nicht völlige straffreiheit gefordert, ich habe lediglich darauf hingewiesen welche und dies auch betont, dass es mir darum geht, welch ungewünschte folgen es haben kann, wenn man eine härtere und konsequentere bestrafung von radfahrern verfolgt. nämlich eben zb die, dass leute, die zum zeltfest fahren dies dann nicht mehr mit dem vergleichsweise harmlosen fahrrad tun, sondern dann halt wieder das auto nehmen.

ich habe weder gefordert, dass die bestrafung für radfahrer eine weniger schwerwiegende sein soll, noch habe ich gefordert, dass sie gar nicht bestraft werden. ich habe gesagt, dass ich es gut finde, wenn polizisten bei radfahrern eher bereit sind über eine alkoholisierung hinweg zu sehen als bei autofahrern.

und ich habe auch gesagt, dass es für ich nicht nachvollziehbar ist, dass ein autofahrer, der mit 70km/h durch ein dorf brettert 35 euro zahlt, jemand der mit 0,81 promille am rad erwischt wird aber mehr als das 20igfache (800.- euro) - ich halte es für ca. 20 mal tödlicher wenn ich von einem auto angefahren werde, das mit 70km/h innerorts fährt und deswegen nicht mehr rechtzeitig bremsen kann als wenn ich von einem betrunkenen radfahrer angefahren werde.
 
nämlich eben zb die, dass leute, die zum zeltfest fahren dies dann nicht mehr mit dem vergleichsweise harmlosen fahrrad tun, sondern dann halt wieder das auto nehmen.

Die Argumentation greift aber nur bedingt, denn wenn er damit rechnen muß, daß er egal ob mit Rad oder Auto so gut wie sicher nach dem Zeltfest eine Alk-Kontrolle im Planquadrat haben wird, dann wird er - Grips vorausgesetzt - zu Fuß gehen oder mit den "Öffentlichen" fahren!
 
Die Argumentation greift aber nur bedingt, denn wenn er damit rechnen muß, daß er egal ob mit Rad oder Auto so gut wie sicher nach dem Zeltfest eine Alk-Kontrolle im Planquadrat haben wird, dann wird er - Grips vorausgesetzt - zu Fuß gehen oder mit den "Öffentlichen" fahren!

ich sag ja nicht, dass sie nur bedingt greift, aber wenn derjenige - weil es keine öffentlichen verkehrsmittel gibt und er selbst den fußweg als zu lang und/oder zu mühsam emfpindet und sich dann zwischen auto und fahrrad entscheidet, wird er halt eben zum auto greifen. erstens gemütlicher, zweitens für ihn selbst sicherer und drittens ist eben die zu erwartende strafe eh die selbe.
 
so what? er wird sich aber auch nicht oft dafür entscheiden, das fahrrad zu nehmen statt des autos und DARUM gehts

Falsch; wenn er zu oft auf's falsche Pferd (=Auto) setzt, dann hat er künftig die Möglichkeiten:

a.) Taxi
b.) Öffentliche
c.) mitfahren
d.) zu Fuß gehen
e.) zu Hause bleiben
 
Falsch; wenn er zu oft auf's falsche Pferd (=Auto) setzt, dann hat er künftig die Möglichkeiten:

a.) Taxi
b.) Öffentliche
c.) mitfahren
d.) zu Fuß gehen
e.) zu Hause bleiben
f.) ohne FS zu fahren

jetzt passt es ;)
 
Falsch; wenn er zu oft auf's falsche Pferd (=Auto) setzt, dann hat er künftig die Möglichkeiten:

a.) Taxi
b.) Öffentliche
c.) mitfahren
d.) zu Fuß gehen
e.) zu Hause bleiben

es braucht schon eine ordentliche portion an ignoranz völlig drauf zu pfeifen, was der andere sagt. ich hab doch deutlich zum ausdruck gebracht, dass es um die situation geht, dass ein mensch sich auf ein zeltfest begibt - also option e fällt flach, es keine öffentlichen verkehrsmittel mehr gibt - also option b fällt auch flach und er den weg für zu weit weg oder zu mühsam ansieht also wird option d auch flach fallen.

dass er, wenn er dann oft genug erwischt worden ist das auto nicht mehr nehmen kann, nun wie heißt diese weisheit schon wieder? binse? es geht aber um die situation BEVOR er erwischt wird und sich entscheiden kann: ich fahre mit dem auto und riskiere eine bestrafung wenn ich erwischt wirde (und gefährde dabei meine umwelt in einem nicht unerheblichen ausmass) oder ich nehme das fahrrad und riskiere genau die gleiche bestrafung (gefährde dabei aber meine umwelt weit weniger, mich selbst aber doch ein bisschen mehr)

im übrigen hast du option f wie fahrrad vergessen - das kann er immer noch nehmen, auch wenn er noch so oft erwischt wurde - wenn schon obergscheit...
 
Liebster Erleuchteter!

Ich weiß zwar nicht, woher du deine Halbwahrheiten bzw. dein Halbwissen beziehst, aber es wird durch herunterbeten
(na ja nomen est omen) nicht wahrer oder richtiger.

Früher, d.h. in der zeit der Alkotest-Röhrchen, war eine klinische Untersuchung durch einen Amtsarzt und eine Blutabnahme zur genauen bestimmung des alkoholgehaltes (nach zustimmung des probanden) vorgesehen. Der Grund war die Ungenauigkeit der Röhrchen. Die Verweigerung war strafbar.

Das hat sich mit der Einführung des Alkomaten geändert. Der Wert des Alkomaten ist bindend und es braucht keine Blutabnahme mehr.

Ausnahmefälle sind, z.b. die Unfähigkeit, genügend Luft in den Alkomaten zu blasen. D.h. z.b. aufgrund einer Verletzung, dann wird das der behandelnde Arzt feststellen, oder z.b. aufgrund von Asthma oder einer anderen Beeinträchtigung der Lungenfunktion. Die kann der Proband dann vermutlich auchnachweisen.

Bei einem poitiven Alkomattest hat der Proband die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten in einem öffentlichen Krankenhaus Blut abnehmen zu lassen und dieses der Exekutive zu übermitteln. d.h. die werden es dann in der Regel vom Krankenhaus abholen. Für die Richtigkeit der Durchführung der Blutabnahme haftet dann der abnehmende Arzt. Die Untersuchung des Blutes findet wieder bei einem Labor statt, das die Exekutive auswählt.


Sowohl eine Verweigerung des Alkomattests als auch die Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung ist wiederum strafbar.
Neu (seit der letzten oder vorletzten Novelle) ist, daß der Proband nicht mehr zustimmen muß, d.h. nach einem Verkehrsunfall,
wenn er z.b. bewußtlos ist, oder bereits sediert, kann ihm der Amtsarzt trotzdem Blut abnehmen bzw. auf bereits vom KRankenhaus abgenommenes Blut zurückgreifen. Das war zuvor nicht möglich.

Klar ist ein WErt von 0,81 promille nach einer Blutabnahme möglich, es ist aber fraglich, ob sich ein radfahrer den aufwand antun wird. ist der wert nämlich nach der Blutabnahme noch immer positiv, muß er die Blutuntersuchung ebenfalls bezahlen, und die kostet auch einiges.

ach ja, verweigerung des alkomattests, bzw. blöd stellen ebendort und produzieren von einigen fahlversuchen bringt auch nichts, es wird dann der höchstwert angenommen und auch nach diesem bestraft.

so, du bist dran........:haha:
 
es braucht schon eine ordentliche portion an ignoranz völlig drauf zu pfeifen, was der andere sagt. ich hab doch deutlich zum ausdruck gebracht, dass es um die situation geht, dass ein mensch sich auf ein zeltfest begibt - also option e fällt flach, es keine öffentlichen verkehrsmittel mehr gibt - also option b fällt auch flach und er den weg für zu weit weg oder zu mühsam ansieht also wird option d auch flach fallen.

ich hab zwar keine ahnung, wo du herkommst, aber bei uns am land hat es sich bereits eingebürgert, daß der betreiber, meist eine Feuerwehr oder ähnliches, einen Fahtendienst organisiert, der die Fahrunfähigen heimbringt. Man kann sich auch schon abholen lassen, wenn man mit der absicht hingeht, sich bis zum verlust der muttersprache........

und taxi gibts bereits überall, sogar im hintersten winkel des zillertales oder ähnliches. also wenn jemand sagen wir 50 Euronen versaufen kann, dann sollte er sich das Taxi um 10 oder 15 auch noch leisten können.
 
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