Radler werden immer gefährlicher......

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Liebster Erleuchteter!

Ich weiß zwar nicht, woher du deine Halbwahrheiten bzw. dein Halbwissen beziehst, aber es wird durch herunterbeten
(na ja nomen est omen) nicht wahrer oder richtiger.

Früher, d.h. in der zeit der Alkotest-Röhrchen, war eine klinische Untersuchung durch einen Amtsarzt und eine Blutabnahme zur genauen bestimmung des alkoholgehaltes (nach zustimmung des probanden) vorgesehen. Der Grund war die Ungenauigkeit der Röhrchen. Die Verweigerung war strafbar.

Das hat sich mit der Einführung des Alkomaten geändert. Der Wert des Alkomaten ist bindend und es braucht keine Blutabnahme mehr.

Ausnahmefälle sind, z.b. die Unfähigkeit, genügend Luft in den Alkomaten zu blasen. D.h. z.b. aufgrund einer Verletzung, dann wird das der behandelnde Arzt feststellen, oder z.b. aufgrund von Asthma oder einer anderen Beeinträchtigung der Lungenfunktion. Die kann der Proband dann vermutlich auchnachweisen.

Bei einem poitiven Alkomattest hat der Proband die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten in einem öffentlichen Krankenhaus Blut abnehmen zu lassen und dieses der Exekutive zu übermitteln. d.h. die werden es dann in der Regel vom Krankenhaus abholen. Für die Richtigkeit der Durchführung der Blutabnahme haftet dann der abnehmende Arzt. Die Untersuchung des Blutes findet wieder bei einem Labor statt, das die Exekutive auswählt.


Sowohl eine Verweigerung des Alkomattests als auch die Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung ist wiederum strafbar.
Neu (seit der letzten oder vorletzten Novelle) ist, daß der Proband nicht mehr zustimmen muß, d.h. nach einem Verkehrsunfall,
wenn er z.b. bewußtlos ist, oder bereits sediert, kann ihm der Amtsarzt trotzdem Blut abnehmen bzw. auf bereits vom KRankenhaus abgenommenes Blut zurückgreifen. Das war zuvor nicht möglich.

Klar ist ein WErt von 0,81 promille nach einer Blutabnahme möglich, es ist aber fraglich, ob sich ein radfahrer den aufwand antun wird. ist der wert nämlich nach der Blutabnahme noch immer positiv, muß er die Blutuntersuchung ebenfalls bezahlen, und die kostet auch einiges.

ach ja, verweigerung des alkomattests, bzw. blöd stellen ebendort und produzieren von einigen fahlversuchen bringt auch nichts, es wird dann der höchstwert angenommen und auch nach diesem bestraft.

so, du bist dran........:haha:

stimmt einfach nicht. die kosten müssen nur dann vom probanden übernommen werden, wenn er überführt wurde und der bluttest über 0,8 promille beim fahrrad bzw 0,5 promille beim auto beträgt (das kann sich aber selbst beim auto auszahlen wenn es um den unterschied zwischen 0,5 und 0,8 promille geht)
in tat und wahrheit war es bei beiden kollegen, die ich kenne so, dass die polizei selbst mit ihm ins krankenhaus gefahren sind.
von verweigerung des alkomattests hab ich nie auch nur ansatzweise geredet
 
ich hab zwar keine ahnung, wo du herkommst, aber bei uns am land hat es sich bereits eingebürgert, daß der betreiber, meist eine Feuerwehr oder ähnliches, einen Fahtendienst organisiert, der die Fahrunfähigen heimbringt. Man kann sich auch schon abholen lassen, wenn man mit der absicht hingeht, sich bis zum verlust der muttersprache........

und taxi gibts bereits überall, sogar im hintersten winkel des zillertales oder ähnliches. also wenn jemand sagen wir 50 Euronen versaufen kann, dann sollte er sich das Taxi um 10 oder 15 auch noch leisten können.

hab ich irgendwas behauptet, was deinem statement widersprechen würde?
 
ich habe gesagt, dass ich es gut finde, wenn polizisten bei radfahrern eher bereit sind über eine alkoholisierung hinweg zu sehen als bei autofahrern.

:hmm: Du findest es also gut, wenn Polizisten den Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt verwirklichen?
 
ich habe gesagt, dass ich es gut finde, wenn polizisten bei radfahrern eher bereit sind über eine alkoholisierung hinweg zu sehen als bei autofahrern

Mehr brauch i vom Sid nicht mehr lesen, danke ! ............. :kopfklatsch:
 
hat ja niemand behauptet, dass der gehalt 0,81 beträgt wenn 0,00 bei der messung rauskommt. gemeint war dass man 0,81 haben kann auch wenn dies durch die ungenauigkeit der messung durch den alkomattest gar nicht angezeigt werden kann

Ob Alkomat oder Blutprobe: Natürlich kann man man 0,81 Promille haben, auch wenn das bei einer Messung nicht ausgewiesen werden kann.

Das konnte man aber auch so verstehen.

Der Knackpunkt und Unsicherheitsfaktor ist ja der sehr unsichere Zusammenhang zwischen dem Alkoholgehalt in der Atemluft und im Blut. Die Genauigkeit der gaschromatographischen Bestimmung des Blutalkohol - Gehaltes ist sicher in der wissenschaftlichen Literatur dokumentiert.
 
Mehr brauch i vom Sid nicht mehr lesen, danke ! ......
Eben da reichen schon die Zitatblasen.....is ja nur ein Gsoffener am Radl und wenn er unters Auto kommt is eh der (rücksichtslose) Autofahrer schuld.
 
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:lehrer: ich wäre für einen neuen threadtitel hier ---> Reiter, Knappen und seine Windmühlen ..... :haha:
 
Der Knackpunkt und Unsicherheitsfaktor ist ja der sehr unsichere Zusammenhang zwischen dem Alkoholgehalt in der Atemluft und im Blut.

Was genau ist hier unsicher?

Die Genauigkeit der gaschromatographischen Bestimmung des Blutalkohol - Gehaltes ist sicher in der wissenschaftlichen Literatur dokumentiert.

In Deutschland (bis 1,1 Promille) und in Ö komplett als genau genug anerkannt und auch ausjudiziert wenn die Messung mit einem eichfähigen Gerät durchgeführt wurde.
In Ö sind für den ALKOTEST ausschließlich eichfähige Geräte in Gebrauch.

Der ALKOVORTEST wird mit einem nicht eichfähigen Gerät durchgeführt, es kristallisiert sich aber heraus, dass die Werte des Vortests in der Regel passen...
 
stimmt einfach nicht. die kosten müssen nur dann vom probanden übernommen werden, wenn er überführt wurde und der bluttest über 0,8 promille beim fahrrad bzw 0,5 promille beim auto beträgt (das kann sich aber selbst beim auto auszahlen wenn es um den unterschied zwischen 0,5 und 0,8 promille geht)

Stimmt einfach nicht. ;)

Wenn der Proband sich NACH einem positiven Alkotest FREIWILLIG Blut abnehmen lässt ist das sein Kaffee und interessiert kostenmäßig genau niemanden, weil nämlich grundsätzlich der Wert des Alkomaten gilt. Und er seinen freiwilligen Bluttest allenfalls im Verwaltunsstrafverfahren als Beweis seiner Unschuld einbringen kann.
Eine Kostenübernahme durch die Behörde gibts nur dann, wenn durch die Polizei eine Blutabnahme angeordnet wurde und diese dann negativ ausfällt.

in tat und wahrheit war es bei beiden kollegen, die ich kenne so, dass die polizei selbst mit ihm ins krankenhaus gefahren sind.

Falls es vorher einen Alkotest mit Ergebnis gab, glaube ich dir das schlicht und ergreifend ned.
Falls es vorher einen Alkotest ohne Ergebnis gab (Verweigerung), glaube ich dir das auch ned.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In Deutschland (bis 1,1 Promille) und in Ö komplett als genau genug anerkannt und auch ausjudiziert wenn die Messung mit einem eichfähigen Gerät durchgeführt wurde.
In Ö sind für den ALKOTEST ausschließlich eichfähige Geräte in Gebrauch.

Als facheinschlägig Vorgebildeter geht es mir dabei um die mögliche Abweichung, die jedem Messverfahren anhängt. Wenn das Ergebnis 0,81 Promille beträgt, wie wahrscheinlich ist es, dass der wahre Wert kleiner ist als 0,80?

Ein ähnliches Problem haben wir ja bei der Geschwindigkeitsmessung. Hier wurde das Problem ja dadurch gelöst, dass es eine Toleranzgrenze gibt. Das Radar auf der Autobahn wird dich nicht bei exakt 130 blitzen. Und da hammas eh schon wieder: wer blitzt Radfahrer? :mrgreen:
 
demjenigen der die fliegerbombe oder die 9mm kugel in den kopf kriegt, wirds wahrscheinlich in der tat wurscht sein, aber demjenigen der neben demjenigen steht allerhöchstwahrscheinlich nicht.

Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.

Das ist aber auch ned wirklich ein passender Vergleich.
Ich glaub ja, dass es demjenigen, der neben demjenigen steht, dem es wurscht ist, nicht wurscht ist. Das gilt aber nur bei Fliegerbomben.

Denn in unserem Fall wird es demjenigen, der ums Leben kommt oder verletzt wird, wurscht sein, ob das durch einen Radfahrer oder Kraftfahrer passiert. Allerdings wird's in dem Fall demjenigen, der neben demjenigen steht, dem es wurscht ist, auch wurscht sein. Weil wenn derjenige auch nur einen Meter neben demjenigen steht, dann ist er im Falle eines automobilen Übergriffes bereits aus dem Schneider, ganz im Gegensatz zu demjenigen, der sich als Unbeteiligter einem Bombenangriff ausgesetzt sieht. Für denjenigen werden wahrscheinlich auch zwei Meter nicht ausreichen, damit es demjenigen, der daneben steht, genau so wurscht ist wie demjenigen, der's auf den Kopf kriegt.

Alles ned so einfach ... aber es war ja Dein Beispiel.

meiner meinung nach
im übrigen bin ich durchaus der meinung
das hab ich nicht gesagt
ich habe lediglich darauf hingewiesen
ich willl damit nicht sagen
ich will lediglich zum ausdruck bringen
das hab ich immer wieder betont
ich habe lediglich ein beispiel genommen
und ich habe auch gesagt
ich hab doch deutlich zum ausdruck gebracht
genau das hab ich immer wieder betont
ich könnte mich sogar wiederholen indem ich sage
:mrgreen:

Nau geh ..... im Ernst jetzt? :haha:
 
Als facheinschlägig Vorgebildeter geht es mir dabei um die mögliche Abweichung, die jedem Messverfahren anhängt. Wenn das Ergebnis 0,81 Promille beträgt, wie wahrscheinlich ist es, dass der wahre Wert kleiner ist als 0,80?

Ich kann dich beruhigen... Zumindest die, in Ö, verwendeten Alkomaten sind "kundenfreundlich" eingestellt.. ;)
d.h. wenn der Alkomat 0,81 Promille auswirft sinds in Wahrheit mehr statt weniger... ;)
Also schießt sich jeder, der nach einem positiven Alkotest noch Blut abnehmen lässt eher selber ins Knie... :mrgreen:

Wie bereits gesagt ist die Genauigkeit der Alkomaten in Ö bereits xfach in vielen Verfahren angezweifelt worden (auch auf wissenschaftlicher Basis) und es wurde versucht diese auszuhebeln. Ist aber nicht gelungen, weil eben eichfähige Geräte verwendet werden die jede Messung mit genau standartisierten Parametern durchführen.

Ein ähnliches Problem haben wir ja bei der Geschwindigkeitsmessung. Hier wurde das Problem ja dadurch gelöst, dass es eine Toleranzgrenze gibt. Das Radar auf der Autobahn wird dich nicht bei exakt 130 blitzen.

Naja zwischen einer Geschwindigkeitsmessung unter, fast immer, unterschiedlichen Bedigungen und einer gaschromatischen Untersuchung von Atemluft unter genau definierten Bedingungen is aba scho a Unterschied... :mrgreen:
 
:hahaha: Du tust dir was an Steirer ! :daumen:

Ja eh .... auf die Spesen kommt's mir ned an. :mrgreen:

Aber das waren quasi die Nachwehen zu meinem gestrigen Purzeltag - jetzt dürfen sich wieder die anderen mit dem Kasperl unterhalten. :cool:
 
Wie bereits gesagt ist die Genauigkeit der Alkomaten in Ö bereits xfach in vielen Verfahren angezweifelt worden (auch auf wissenschaftlicher Basis) und es wurde versucht diese auszuhebeln. Ist aber nicht gelungen, weil eben eichfähige Geräte verwendet werden die jede Messung mit genau standartisierten Parametern durchführen.

Ich zweifle gar nichts an. Aber ich weiß, was dabei herauskommt, wenn du völlig identisches Probenmaterial an mehrere verschiedene Labors zur Untersuchung gibst. Und ich weiß aus eigener Erfahrung, dass auch eine staatlich akkreditierte Untersuchungsanstalt irren kann. Da hilft dann nur eine Gegenprobe bei einer anderen akkreditierten Stelle.
 
Stimmt einfach nicht. ;)

Wenn der Proband sich NACH einem positiven Alkotest FREIWILLIG Blut abnehmen lässt ist das sein Kaffee und interessiert kostenmäßig genau niemanden, weil nämlich grundsätzlich der Wert des Alkomaten gilt. Und er seinen freiwilligen Bluttest allenfalls im Verwaltunsstrafverfahren als Beweis seiner Unschuld einbringen kann.
Eine Kostenübernahme durch die Behörde gibts nur dann, wenn durch die Polizei eine Blutabnahme angeordnet wurde und diese dann negativ ausfällt.



Falls es vorher einen Alkotest mit Ergebnis gab, glaube ich dir das schlicht und ergreifend ned.
Falls es vorher einen Alkotest ohne Ergebnis gab (Verweigerung), glaube ich dir das auch ned.

ob du es mir glaubst oder nicht ist mir schlicht und einfach egal. es ist eine tatsache, dass wenn die blutuntersuchung weniger als 0,8 promille ergibt und der "täter" frei von jeder schuld ist, er die kosten dafür nicht tragen muss. ist im übrigen prinzip des rechtsstaates.
 
Ich kann dich beruhigen... Zumindest die, in Ö, verwendeten Alkomaten sind "kundenfreundlich" eingestellt.. ;)
d.h. wenn der Alkomat 0,81 Promille auswirft sinds in Wahrheit mehr statt weniger... ;)
Also schießt sich jeder, der nach einem positiven Alkotest noch Blut abnehmen lässt eher selber ins Knie... :mrgreen:

ehm - irgendwer hat doch hier festgestellt, dass ein alkomat gar kein ergebnis von 0,81 auswerfen kann...?

und zu deinem sich selbst ins knie schießen kenne ich zwei gegenbeispiele ;-)
 
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