M
Gast
(Gelöschter Account)
Ich gehe mal davon aus, dass es rechtlich vermutlich nicht ohne ist, Lösungen von Mathe-Beispielen in Buchform zu verkaufen, wenn die Beispiele aus den Lehrbrüchern stammen, also von wem anderen geschrieben wurden, oder?
Oder was meinen die Juristen dazu? Kann man es machen oder muss man sich unbedingt mit den Verlegern in Verbindung setzen?
Oder was meinen die Juristen dazu? Kann man es machen oder muss man sich unbedingt mit den Verlegern in Verbindung setzen?