Rechtliche Frage: Buchverkauf

M

Gast

(Gelöschter Account)
Ich gehe mal davon aus, dass es rechtlich vermutlich nicht ohne ist, Lösungen von Mathe-Beispielen in Buchform zu verkaufen, wenn die Beispiele aus den Lehrbrüchern stammen, also von wem anderen geschrieben wurden, oder?
Oder was meinen die Juristen dazu? Kann man es machen oder muss man sich unbedingt mit den Verlegern in Verbindung setzen?
 
Schulbücher kommen in der Regel mit Lösungsheften... Du kommst zu spät... Aber du kannst ja Nachhilfestunden geben, wenn du solche Bedürfnisse hast.....
 
wie sollte jemanden der nachweis gelingen, dass ein rechenbeispiel von ihm ist?
Die Meisten schreiben sowieso vor der Stunde von den 1-2 Besten ab.
Bin der Ansicht, wenn es die Rechenschritte gäbe, würde die Zahl der Schüler steigen, die sich mit den Beispielen selbst auseinandersetzen; viele geben gleich auf, weil sie in 5 s nicht die Lösung haben.
 
mir dünkt du verschläfst gerade die neuzeit. mit bedrucktem papier lockst heutztag keinen unter-, oder oberklässler hintern ofen hervor!
Ich denke, rechtlich ist das kein großeses Problem (wobei ich kein Jurist bin!). Allerdings erschließt sich mir der Sinn deines Buches nicht ganz (also deine Absicht ist mir schon klar, aber ich bezweifle, dass das groß angenommen werden würde). Wenn schon, würde ich das auch "online" machen. Wäre jedenfalls sinnvoll, sich mit dem Verleger in Verbindung zu setzen.
 
Allerdings erschließt sich mir der Sinn deines Buches nicht ganz (also deine Absicht ist mir schon klar, aber ich bezweifle, dass das groß angenommen werden würde)
Die Absicht ist echt nicht mehrheitlich im Finanziellen zu finden, hab genug Geld, wenn es darum geht. Ich würde einerseits halt gern was veröffentlichen, zweitens, wie oben erwähnt, erhoffe ich mir, dass sich dadurch mehr Schüler mit den Beispielen auseinandersetzen, das steigert das Niveau.
 
Für die Textbesipeile hat sicher der "Erfinder" die Rechte....
"Eben". Deswegen meine Frage. Wie das wirklich geregelt ist. Ich will nicht unbedingt dort anrufen und mich zu irgendwelchen Dingen überreden lassen, obwohl es eventuell doch rechtlich anders geregelt ist, als wir es als Laie annehmen.
 
Wozu das Ganze? Da brauchst du einen versierten Anwalt.... Die Rechte am geistigen Eigentum sind sehr kompliziert... Würde sagen: Es kann sich nicht lohnen => Finger weg
 
Die Meisten schreiben sowieso vor der Stunde von den 1-2 Besten ab.
Bin der Ansicht, wenn es die Rechenschritte gäbe, würde die Zahl der Schüler steigen, die sich mit den Beispielen selbst auseinandersetzen; viele geben gleich auf, weil sie in 5 s nicht die Lösung haben.

Na dann schreiben die halt von Deinem Lösungsvorgang ab.... .
 
Im Internet ist das Urherberrecht folgendermaßen geregelt...

Das Abschreiben und Verwenden fremder Texte und Bilder an sich ist strafbar,
sucht man sich die Informationen mit einigem Zeitaufwand zusammen und erstellt angenommen eine Linkliste und stellt diese online,
dann ist diese Linkliste selbst DEIN geistiges Eigentum und darf wiederum von jemand Anderen nicht ohne Deinem Einverständnis einfach so weiter publiziert werden...

Umgelegt auf ein Mathelösungsbuch könnte ich mir vorstellen, dass es sich mit zusammengetragenen Lösungen ähnlich verhält.
Dein geistiges Eigentum ist es dann, wenn Du die Lösungsschritte mit Deinen eigenen Worten und Gedanken verfasst und die Rechenbeispiele wirklich als Beispiele mit eventueller Quellenangabe versiehst. Wobei, wie hier schon angemerkt, den Nachweis auf das Urheberrecht würde auf eine Rechnung wie "2 + 2 x 2 - 2 : 2=?" etwas schwer fallen.

Trotzdem würde ich mich da an einen versierten Juristen wenden, die Gesetze ändern sich diesbezüglich ja leider auch laufend...

Mr. Salt

Die Lösung für das Beispiel lautet übrigens:
5
 
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