Rechtliche Frage zum Thema Fotos/Filmen

M

Gast

(Gelöschter Account)
Weil ich es gerade in den Nachrichten sehe.
Darf man echt einfach so auf der Straße die Menschen filmen und diese dann im TV zeigen?
Bei einer Veranstaltung (Konzert, Fußballstadion, ...) würde ich meinen, sowas kann man auf dem Ticket abdrucken und der Käufer nimmt etwaige Filmaufnahmen zur Kenntnis. Aber auf der Straße, wo gerade nichts passiert, im Sinne von Demos usw.
 
Ja, Fotos und Videos, die im öffentlichen Raum aufgenommen wurden, dürfen grundsätzlich auch ohne Einwilligung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Entscheidend ist, dass sie auf den Aufnahmen nicht bloßgestellt werden.
 
HELP.gv.at: Das Recht am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der Abgebildeten/des Abgebildeten oder unter Umständen einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen verletzt würden. Ob die Veröffentlichung eines Bildes zulässig ist, hängt davon ab, ob nach objektiven Gesichtspunkten schutzwürdige Interessen der Abgebildeten/des Abgebildeten entgegenstehen.

Dabei sind nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und der Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen. Bei einer nicht-genehmigten Verwendung von Personenbildern für Werbezwecke liegt regelmäßig eine Verletzung von Interessen der Abgebildeten/des Abgebildeten vor.

Da schwer beurteilt werden kann, ob die Veröffentlichung eines Bildes jemanden verletzen könnte, sollte in jedem Fall die Zustimmung der Abgebildeten/des Abgebildeten eingeholt werden.
 

Das Zauberwort lautet objektiv, das hättest du ruhig auch fett hervorheben können. Der subjektive Eindruck der Abgebildeten spielt da kaum eine Rolle. Nur weil jemand glaubt, dass auf dem Foto die Frisur nicht richtig sitzt, ist das noch lange kein schutzwürdiges Interesse. Die Gerichte legen das sehr streng aus.

Dass man jemanden fragt bevor man ihn ablichtet, gebietet nur die Höflichkeit.
 
btw. kann man sich auch ein bild machen, wie politiker - die übrigens gerade als neue wiener bürgermeister favorisiert werden - mit diesem thema (der personenabbildungen zu werbezwecken z.b.) umgehen:

Besuch von Stadtrat Dr. Ludwig (19.9.2015)


FB-text dazu:

Gerhard Kuchta wie man sehen kann, haben sie die fotos immer noch nicht entfernt, obwohl die sprecherin bei der veranstaltung ALLE ersucht hat, zum schutz der privatsphäre der mieter keine aufnahmen zu machen. spannend! quod licet jovi, ...
 
Das Zauberwort lautet objektiv, das hättest du ruhig auch fett hervorheben können.

Ich habe in den beiden ersten Absätzen gar nichts fett hervor gehoben. Die fett hervor gehobenen Testpassagen sind schon vom Verfasser fett markiert.

Aber das wahre "Zauberwort", wenn du so willst, das ist der letzte Satz. Für mich ist es nämlich schlicht und einfach eine Frage des guten Benehmens, dass sich schon vor dem knipsen die betroffene Person frage, ob ihr das überhaupt recht ist. Das halte ich auch so in Südostasien. Allerdings kommt es dort praktisch nie vor, dass "Eingeborene" die Frage mit nein beantworten. Meist wollen sie allerdings das Resultat am Bildschirm sehen. Wenn es den Mädchen gefällt dann kichern sie .......
 
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