Sexdienstleistungen in Zeiten von Corona

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Da steht aber genau nix über Hausbesuche. Außerdem würde ich mich mehr über einen Hinweis auf einen Verordnungstext freuen als über eine Presseaussendung. Aber trotzdem danke für Deine Mühe ;).
 
Da steht aber genau nix über Hausbesuche. Außerdem würde ich mich mehr über einen Hinweis auf einen Verordnungstext freuen als über eine Presseaussendung. Aber trotzdem danke für Deine Mühe ;).

ich erinnere mich an eine abänderung der notmaßnahmen-vo aus dem november im letzten bundesweiten lockdown, nach der mobile körpernahe dl den stationären gleichgestellt wurden!
 
ich erinnere mich an eine abänderung der notmaßnahmen-vo aus dem november im letzten bundesweiten lockdown, nach der mobile körpernahe dl den stationären gleichgestellt wurden!
Mag sein, wobei wir damals hier sehr leidenschaftlich diskutiert haben, ob das auch für SW galt.
Aber in dem Standard-Artikel - und auch bei Sophie, was viel gravierender ist - steht explizit, dass HB ab 1. April auf Grund der neuen Corona-VO verboten sind. Und in der aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen-VO finde ich eben genau nix, was darauf hindeutet.
 
@Mitglied #155646
Ich bin, mit Disclaimern behängt, bei Dir. Auch ich hab in den früheren NotMV gegengelesen - das ausdrückliche Hausbesuchsverbot find ich auch nicht.
Bleibt aber natürlich alles recht unsicher.
Vielleicht hat sophie auch wieder ein hofrätliches Signal erhalten.
 
Wie wir mittlerweile wissen waren die hofrätlichen Infos nicht immer richtig in der Vergangenheit.
Ich halte es auch nicht für glasklar formuliert, gehe aber doch sehr davon aus, dass HBs bis 11.4. nicht zulässig sind.
Man müsste es anhand einer Strafe durchfechten und sehen, ob es standhält.
Ich denke aber nicht dass es zielführend ist.
Wenn man Gleichberechtigung fordert muss diese in beiden Richtungen gelten, Dienstleister offen/zu, wir offen/zu. Extrawürstel darf es auch keine geben für HBs, wenn es für ähnliche Branchen keine gibt, nur halt auch keine Nachteile.
 
Wie wir mittlerweile wissen waren die hofrätlichen Infos nicht immer richtig in der Vergangenheit.
Ich halte es auch nicht für glasklar formuliert, gehe aber doch sehr davon aus, dass HBs bis 11.4. nicht zulässig sind.
Man müsste es anhand einer Strafe durchfechten und sehen, ob es standhält.
Ich denke aber nicht dass es zielführend ist.
Wenn man Gleichberechtigung fordert muss diese in beiden Richtungen gelten, Dienstleister offen/zu, wir offen/zu. Extrawürstel darf es auch keine geben für HBs, wenn es für ähnliche Branchen keine gibt, nur halt auch keine Nachteile.
Die Formulierung im November war nicht glasklar. In der aktuellen VO finde ich aber überhaupt keine Formulierung, die auf ein Hausbesuchsverbot hindeutet. Oder habe ich etwas übersehen? Nach dem Verordnungstext dürfen auch Friseure, Masseure etc. HB machen, somit die Gleichberechtigung gegeben.
 
Ich denke aber nicht dass es zielführend ist.
Bleibt aber natürlich alles recht unsicher.
Ja, eh ...

Wenn man Gleichberechtigung fordert muss diese in beiden Richtungen gelten,
Im Herbst war es halt der Aufschrei der niedergelassenen Friseure, dass die mobilen Kolleginnen Hausbesuche machen dürfen, was dann explizit abgedreht wurde.
 
Ja, eh ...


Im Herbst war es halt der Aufschrei der niedergelassenen Friseure, dass die mobilen Kolleginnen Hausbesuche machen dürfen, was dann explizit abgedreht wurde.
Wir diskutieren in jedem harten Lockdown dasselbe :). Ich seh es mir später nochmal an.
Das Gesundheitsamt hat jedenfalls ein Papierl mitgegeben, wo es als nicht zulässig beschrieben wird. Ich les nachher nochmal rein.
 
Die Formulierung im November war nicht glasklar. In der aktuellen VO finde ich aber überhaupt keine Formulierung, die auf ein Hausbesuchsverbot hindeutet. Oder habe ich etwas übersehen? Nach dem Verordnungstext dürfen auch Friseure, Masseure etc. HB machen, somit die Gleichberechtigung gegeben.
:unsure:
 
Wir diskutieren in jedem harten Lockdown dasselbe :). Ich seh es mir später nochmal an.
Das Gesundheitsamt hat jedenfalls ein Papierl mitgegeben, wo es als nicht zulässig beschrieben wird. Ich les nachher nochmal rein.

Sorry, wenn ich provokant wirke, aber warum machst Du Dir die Mühe, es überhaupt nochmal zu lesen?
Deine Abqualifizierung als "Papierl" spricht ja für sich.
 
Papierl ist der Zettel von Gesundgeitsamt mit 2 Zeilen - nicht die Verordnung, die lese ich nochmal.
Ein Zettel, der nichtmal irgendeine Unterschrift oder einen qualifizierten Hinweis auf ein gesetz enthält ist für mich nicht mehr zu werten als eine Verordnung ....
 
Jedenfalls sagt meine Frau, dass HB verboten sind. Und das lässt leider überhaupt keinen Interpretationsspielraum offen.
 
Papierl ist der Zettel von Gesundgeitsamt mit 2 Zeilen - nicht die Verordnung, die lese ich nochmal.
Ein Zettel, der nichtmal irgendeine Unterschrift oder einen qualifizierten Hinweis auf ein gesetz enthält ist für mich nicht mehr zu werten als eine Verordnung ....

Ja, nur wird sich die Untersuchungsstelle es auch nicht aus den Fingern gesogen haben, sondern da auch eine Anordnung von übergeordneter Stelle bekommen haben, diese "Papierln" auszustellen.
Du hättest ja nachfragen können.
Ich bin jetzt auch nicht über Gebühr "obrigkeitshörig", aber wir haben einen harten LD und die für uns SW zuständige Stelle gibt Dir nochmals schriftlich mit, dass Du nicht arbeiten darfst. Und trotzdem scheint Dich das irgendwie wenig zu kümmern, Du möchtest lieber selbst in der VO nachsehen.
Als angehende Juristin verständlich, aber wenn da jemand von der Untersuchungsstelle mitliest, auch frustrierend...
Mir wird es nie klar sein, warum man im harten LD VO wälzen muss anstatt die Zähne zusammenzubeissen und sich eben so gut es geht an die Kontaktbeschränkungen zu halten, auch wenn man de jure mehr machen dürfte.
Nachtrag - Ich weiss aus Deinen Beiträgen, dass Du das Thema ernst nimmst und etwas anderes wollte ich nicht unterstellen. Auch finden viele Diskussionen hier aus rein juristischem Interesse statt.
Aber das in meinen Augen etwas zu saloppe "Papierl" hat mich nun doch gestört.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe auch davon aus das es so ist..( nicht erlaubt). Ist reines juristisches Interesse
Selbst wenn es erlaubt wäre, die Strafe kassiert man ja trotzdem, anfechtbar ist es eh nur gerichtlich ...
 
Ja, nur wird sich die Untersuchungsstelle es auch nicht aus den Fingern gesogen haben, sondern da auch eine Anordnung von übergeordneter Stelle bekommen haben, diese "Papierln" auszustellen.
Du hättest ja nachfragen können.
Ich bin jetzt auch nicht über Gebühr "obrigkeitshörig", aber wir haben einen harten LD und die für uns SW zuständige Stelle gibt Dir nochmals schriftlich mit, dass Du nicht arbeiten darfst. Und trotzdem scheint Dich das irgendwie wenig zu kümmern, Du möchtest lieber selbst in der VO nachsehen.
Als angehende Juristin verständlich, aber wenn da jemand von der Untersuchungsstelle mitliest, auch frustrierend...
Mir wird es nie klar sein, warum man im harten LD VO wälzen muss anstatt die Zähne zusammenzubeissen und sich eben so gut es geht an die Kontaktbeschränkungen zu halten, auch wenn man de jure mehr machen dürfte.
Wie schon öfter diskutiert, das eine sind sinnvolle Maßnahmen, über die jeder selbst entscheiden kann, das andere sind rechtliche Regeln. Und von offiziellen Stellen des Staates darf man schon erwarten, dass sie sie geltendes Recht wiedergeben und nicht ihre Privatmeinungen.
 
Und von offiziellen Stellen des Staates darf man schon erwarten, dass sie sie geltendes Recht wiedergeben und nicht ihre Privatmeinungen.

Tun sie ja auch. Es sei denn, die werden selber falsch informiert. Soll ja auch Meinungsverschiedenheiten geben zwischen Ministerien, Polizei etc.
 
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