Sorgerechtsfrage!!

Mitglied #115182

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Hallo an alle vielleicht kann mir ja von euch wer helfen wie das ist wenn der vater das alleinige Sorgerecht beantragt? eine gute freundin von mir hat dieses problem nämlich gerade.
facts: tochter 3jahre alt, nicht verheiratet gewesen mit dem vater, sie hatte vor 2jahren einen selbstmordversuch überstanden da sie sein traktieren und die misshandlungen nicht mehr ertragen konnte was sie zuvor versuchte mit drogen auszugleichen.
nur seit der trennung gehts ihr sehr gut und hat nach einiger zeit im frauenhaus jetzt ihre eigene wohnung, arbeit und kümmert sich super um ihre kinder ( sie hat noch einen 6jährigen sohn von einem anderen mann)
nun das eigentliche problem es wird nun ein psychologisches gutachten von ihr erstellt wovor sie mega angst hat, denn ihr ex-freund hat mittlerweile das vorübergehnde alleinige sorgerecht bekommen da dessen eltern sie sehr schlecht dargestellt haben
 
gib deiner freundin den tip sich einen anwalt zu nehmen.
was ich mir nicht vorstellen kann ist,- sie war nicht verheiratet und doch hat der vater sorgerrecht bekommen, ist das erste mal das ich so etwas höre
 
auf alle fälle sollte sie sich rechtsbeistand nehmen und auch mal mit dem zuständigen familienrichter an einem amtstag sprechen!

lg. mauserl
 
ich habe sowas auch zum erstenmal gehört, aber wie ich festellen mußte gibts sowas und deshalb ist sie ja noch mehr verunsichert.
anwalt ist gut aber da scheiterts an den finanz. mitteln
 
der zuständige richter ist leider ein bekannter seiner familie ( was in einem rechtsstaat wie es bei uns ist natürlich zu keinem interessenkonfkit führt gg)
 
sie sollte sich nach der möglichkeit einer bestellung eines verfahrenshelfers erkundigen! d.h. sie füllt bei gericht ein vermögensbekenntnis aus! mit diesem kann sie dann die bewilligung der verfahrenshilfe beantragen, sodass ihr ein anwalt zur seite gestellt wird. die kosten für diesen anwalt übernimmt die republik.
 
sie sollte sich nach der möglichkeit einer bestellung eines verfahrenshelfers erkundigen! d.h. sie füllt bei gericht ein vermögensbekenntnis aus! mit diesem kann sie dann die bewilligung der verfahrenshilfe beantragen, sodass ihr ein anwalt zur seite gestellt wird. die kosten für diesen anwalt übernimmt die republik.

thx werd ich weiterleiten.
 
die kostenlose rechtsberatung bei gericht ist an einem amtstag (1x in der woche, an einem Dienstag).
 
der zuständige richter ist leider ein bekannter seiner familie ( was in einem rechtsstaat wie es bei uns ist natürlich zu keinem interessenkonfkit führt gg)

richter sofort ablehnen, als befangen erklären, und jede entscheidung beeinspruchen. geht und ist rechtens, hat ein freund von mir auch gemacht, richterin die auf seite seiner ex war wurde abgesetzt, folge - verfahren gewonnen das vorher als aussichtslos galt
 
richter sofort ablehnen, als befangen erklären, und jede entscheidung beeinspruchen. geht und ist rechtens, hat ein freund von mir auch gemacht, richterin die auf seite seiner ex war wurde abgesetzt, folge - verfahren gewonnen das vorher als aussichtslos galt

kann mich coco nur anschließen!!!!!!! :daumen:
 
Die Vorschläge mit Richter als befangen ablehnen usw. sind ja schön und gut, aber das schafft man ohne Rechtsbeistand kaum wenn man nicht sehr versiert ist.

Einzig richtig ist die Freundin am Dienstag Vormittag zum zuständigen Bezirksgericht zu schicken damit sie dort den Antrag auf Verfahrenshilfe stellen kann. Also sie soll dort hingehen zur kostenlosen Erstberatung am Amtstag und denen sagen wie es ausschaut und dass sie mittellos/Geringverdiener ist und sich nicht auskennt mit dem Zeug und einen Rechtsanwalt unter Verfahrenshilfe haben möchte. Die erklären ihr dann wie es funktioniert, was sie ausfüllen muss usw.

Und sie soll das bitte schnell machen, im Familienrecht gibt es auch ein paar recht knappe Fristen.

Weitere Tips gebe ich hier nicht obwohl ich mich mit der Thematik ein wenig auskenne, es ist einfach zu gefährlich, sowas gehört in die Hände eines Rechtsanwalts.
 
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