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Mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar worauf du hinaus willst. Das Einziehen einer Höchstbemessungsgrundlage hat nichts mit einem risikokalkulierten Prämiensystem zu tun. Wenn sich die Beiträge nach den zu erwartenden Versicherungsleistungen, sprich risikokalkuliert vorgeschrieben werden sollen, müsste je nach Risikogruppe ein individueller Prämienbeitrag, völlig unabhängig vom Gehalt, festgesetzt werden.

Nach deiner Auffassung "jeder erhält die gleiche Leistung" müsste für jeden Versicherungsnehmer die gleiche Prämie vorgeschrieben werden.

Österreich und andere Sozialstaaten tendieren dazu auch die Höhe der staatliche Versicherungsbeiträge nach dem wirtschaftlichen Leistungsprinzip festzuschreiben. Ob eine Höchstbemessungsgrundlage in diesem Fall gerecht oder ökonomisch sinnvoll ist, darüber lässt sich herrlich streiten.


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