Massagen steuerliche Absetzbarkeit von Massagen?!

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Gast

(Gelöschter Account)
Auf die Idee bin ich gekommen als ich über die im Banthai angebotene Rechnung sinniert habe.

http://www.erotikforum.at/forum/www-banthai-at-t159695p3.html

In der SteuerSparen Broschüre der AK heist es:

***
6.2. Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
6.2.1. Krankheitskosten
Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Zu den nicht abzugsfähigen Kosten zählen Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten (z. B. Impfungen) sowie für die Erhaltung der Gesundheit.
***

Hmm meine Ansatzpunkte fallen damit leider weg. Anderseits wird explizit aufgezählt:

***
Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie)
***

Vielleicht hat man ja Chancen, wenn ein Arzt mit einem Studio eine Kooperation abschließt - für einige ist das sicher auch Psychotherapie ;-)

Ich fürchte ja, dass es nicht möglich ist aber vielleicht hat jemand der sich mit den §§ 34&35 des EStG besser auskennt ein Relaisierungskonzept :)
 
Meinst das ernst oder hast das :ironie: Schüdl vergessen?

PS: gründe eine pollitische Partei, die sich für die Absetzbarkeit (oder Finanzierung) von sexuellen Dienstleistungen stark macht. Auch wenn das der einzige Programmpunkt ist - den Einzug ins Parlament schaffst sicher!
 
...PS: gründe eine pollitische Partei, die sich für die Absetzbarkeit (oder Finanzierung) von sexuellen Dienstleistungen stark macht. Auch wenn das der einzige Programmpunkt ist - den Einzug ins Parlament schaffst sicher!

Besser noch "Sex auf Verordnung" (weil Krankenschein gibts ja nicht mehr)
Nimm noch die Auflösung der GIS (samt Gebühren) und eine entsprechende Änderung des RFGG und des ORFG dazu und du bekommst die absolute Mehrheit !!!
 
Auf die Idee bin ich gekommen als ich über die im Banthai angebotene Rechnung sinniert habe.

Prinzipiell besteht die Möglichkeit dazu.

Allerdings muss die Ausgabe zwangsläufig erwachsen, medizinisch indiziert sein und durch Fachpersonal ausgeführt werden:

Das wäre eine ärztlich verordnete Physiotherapie durch eine/n dipl. Physiotherapeutin/en.

Ebenso wäre eine ärztlich angeordnete Heilmassage absetzbar.

Ich kenn das von dir genannte Studio nícht, denke aber dass die angeführten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. ;)
 
Die Intention des Posts war eigentlich zu zeigen, dass die schöne Idee aus dem Banthai Thread leider nicht (so einfach) umzusetzen ist.

Die Idee mit der Psychotherapie war nicht ganz ernst gemeint und auch mit einem Augenzwinkern gekennzeichnet. Spätestens die Idee einer Kooperation mit einem Arzt als Zuhälter hätte darauf hinweisen sollen. Einige Freudenmädchen nehmen diese Funktion in gewisser Art und Weise sicher war; daraus aber eine steuerliche Absetzbarkeit zu konstruieren ist sicher nicht möglich.

Neben Sex auf Verordnung, Auflösung der GIS sollte ich sicher auch noch Freibier anbieten oder? Mal überleg 9,8% der Männer und etwas mehr als 0,2% der Frauen und die Partei wäre im Parlament. Aber wer hilft mir dort bei einer Abstimmung zu einer Mehrheit?

Meine ursprüngliche Idee ging eher in die Richtung Vorbeugung und die wird ja leider ausgeschlossen. Nichtmal Mundhygiene kann man geltend machen.

@Bulsara
>Ebenso wäre eine ärztlich angeordnete Heilmassage absetzbar

Genau in die Richtung gingen meine Überlegungen. Nur hatte ich gehofft im Vorbeugungsfall ohne eine solche Anordnung auszukommen oder das ein allgemeines Attest über Rückenprobleme (betrifft mich Gott sei Dank nicht) ausreichen könnte.

Einige der Masseurinnen im Bantahi haben ein Diplom, das ihre Ausbildung in Thailand nachweist. Das was in den meisten Thai Studios geboten wird ist vom Gesundheitsaspekt sicher besser als was in einem Großteil der physikalischen Institute geleistet wird [und ich meine jetzt nicht die HE].

Geschichten die ich über einige Institute mit Krankenkassenvertrag gehört habe (hygienische Zustände, Massagebetten nur von einer Seite zugängig, Kenntnisse oder besser gesagt Nichtkenntnisse der Anatomie) treiben mich zu der Annahme, dass diese der Volksgesundheit gar nicht förderlich sind sondern eher das Gegenteil bewirken. Ein weiteres Problem ist, dass sobald die Masseure/Innen etwas können sie sich üblicherweise selbstständig machen oder in Hotels arbeiten.

In diesem Fall wäre eine Kooperation zwischen einem Arzt und einem Thai-Studio wirklich nützlich.
 
Toll,vielleicht zahlt dann Vater Staat auch noch für´s vögeln.
Druckerpresse anwerfen und schon kann man alles finanzieren:mauer:
 
Ich dachte das mit der Partei wäre auch ohne :ironie: als solche erkennbar oder warum Kopf gegen die Wand?
 
Genau in die Richtung gingen meine Überlegungen. Nur hatte ich gehofft im Vorbeugungsfall ohne eine solche Anordnung auszukommen oder das ein allgemeines Attest über Rückenprobleme (betrifft mich Gott sei Dank nicht) ausreichen könnte.

(Primär)Prävention ist nicht absetzbar, es bedarf eines konkreten Leidens und einer zwangsläufig notwendigen Therapie.

Einige der Masseurinnen im Bantahi haben ein Diplom, das ihre Ausbildung in Thailand nachweist. Das was in den meisten Thai Studios geboten wird ist vom Gesundheitsaspekt sicher besser als was in einem Großteil der physikalischen Institute geleistet wird [und ich meine jetzt nicht die HE].

Ist völlig unerheblich. Selbst innerhalb der EU gibt es immer wieder Probleme mit der Nostrifikation ausländischer Ausbildungen.

Die Massage in den diversen Studios (egal ob mit oder ohne HE, GV etc.) ist (beruf)rechtlich gesehen illegal.

Geschichten die ich über einige Institute mit Krankenkassenvertrag gehört habe (hygienische Zustände, Massagebetten nur von einer Seite zugängig, Kenntnisse oder besser gesagt Nichtkenntnisse der Anatomie) treiben mich zu der Annahme, dass diese der Volksgesundheit gar nicht förderlich sind sondern eher das Gegenteil bewirken.

Das ist richtig. Der Nutzen ist sehr beschränkt, die in den Vetrträgen mit der SV festgelegten Tarife jämmerlich und dementsprechend schaut die Leistung aus.
 
(Primär)Prävention ist nicht absetzbar, es bedarf eines konkreten Leidens und einer zwangsläufig notwendigen Therapie.

Danke für deine ausführlichen Erklärungen!

Hmm da kommt für mich die Frage auf wie zwangsläufig das sein muss. (Im Gesetz eindeutig - die Frage ist nach der Praxishandhabung)

Kontaktlinsen und Pflegemittel kann ich auch ohne Verordnung geltend machen. Daher rührt auch mein falscher Analogieschluss, dass ein Attest über Rückenbeschwerden oder im Idealfall eine Bestätigung über eine Rückenbelastende Arbeit ausreichen könnte
 
Daher rührt auch mein falscher Analogieschluss, dass ein Attest über Rückenbeschwerden oder im Idealfall eine Bestätigung über eine Rückenbelastende Arbeit ausreichen könnte

Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit beruflichen Einkünften stehen, können (auch auf einer anderen steuerrechtlichen Grundlage) abgesetzt werden. Und zwar ohne die Grenzen und Selbstbehalte, die bei den aussergewöhnlichen Belastungen gelten.

Eine (betriebs)ärztliche Bestätigung, aus der der berufscausale Zusammenhang hervorgeht, müsste dafür ausreichen. Fehlt dann nur noch die Berufsberechtigung der Masseurin. Und an der wirds in den Studios scheitern.
 
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