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Gast
(Gelöschter Account)
Auf die Idee bin ich gekommen als ich über die im Banthai angebotene Rechnung sinniert habe.
http://www.erotikforum.at/forum/www-banthai-at-t159695p3.html
In der SteuerSparen Broschüre der AK heist es:
***
6.2. Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
6.2.1. Krankheitskosten
Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Zu den nicht abzugsfähigen Kosten zählen Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten (z. B. Impfungen) sowie für die Erhaltung der Gesundheit.
***
Hmm meine Ansatzpunkte fallen damit leider weg. Anderseits wird explizit aufgezählt:
***
Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie)
***
Vielleicht hat man ja Chancen, wenn ein Arzt mit einem Studio eine Kooperation abschließt - für einige ist das sicher auch Psychotherapie ;-)
Ich fürchte ja, dass es nicht möglich ist aber vielleicht hat jemand der sich mit den §§ 34&35 des EStG besser auskennt ein Relaisierungskonzept
http://www.erotikforum.at/forum/www-banthai-at-t159695p3.html
In der SteuerSparen Broschüre der AK heist es:
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6.2. Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
6.2.1. Krankheitskosten
Krankheitskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Zu den nicht abzugsfähigen Kosten zählen Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten (z. B. Impfungen) sowie für die Erhaltung der Gesundheit.
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Hmm meine Ansatzpunkte fallen damit leider weg. Anderseits wird explizit aufgezählt:
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Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie)
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Vielleicht hat man ja Chancen, wenn ein Arzt mit einem Studio eine Kooperation abschließt - für einige ist das sicher auch Psychotherapie ;-)
Ich fürchte ja, dass es nicht möglich ist aber vielleicht hat jemand der sich mit den §§ 34&35 des EStG besser auskennt ein Relaisierungskonzept