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Das passiert auch, aber das ist nicht im Strafrecht zu regeln. Es geht hier um soziale Einrichtungen.

Die geistige Entwicklung ist eben mit 12 noch lange nicht soweit abgeschlossen, dass man von eigenverantwortlichem Handeln sprechen kann. Dieser Umstand kann bei der Beurteilung von Taten nicht ausser Acht gelassen werden, auch wenn die Auswirkungen für die Opfer dieselben sind wie bei erwachsenen Tätern. Aus dem selben Grund werden ja auch andere geistige Unzurechnungsfähigkeiten bei der Schuldfeststellung und dem Strafmaß berücksichtigt.


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