S
Gast
(Gelöschter Account)
Hallo! Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn man die die Hobbyhure für TG vermietet? Kennt sich da wer aus? LG
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Hallo! Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn man die die Hobbyhure für TG vermietet? Kennt sich da wer aus? LG
Ich sollte nicht, weil ich vom Strafrecht zuwenig versteh, aber ... (Disclaimer, hauptsaechlich davor, dass ich was ueberseh, weil den Satz "Sonst ok" wirst von mir eh nicht hoeren) ... als ertse AnhaltspunkteHallo! Wie ist das eigentlich rechtlich, wenn man die die Hobbyhure für TG vermietet? Kennt sich da wer aus? LG
Na ja ...Ganz einfach: Zuhälterei.....
Dann anmelden.... Grüne Karte besorgen, etc....Cool danke! Ich finde das Thema interessant. Angenommen es handelt sich um eine volljährige, Wohnsitz Wien, nicht verwandt (Ehefrau?), die selbst anbahnt und das Geld auch selbst nimmt. Vollkommen ohne Zwang, gelegentliche Hobbynutte halt.
Dann "vermietest" ja nicht du, sondern sie uebt (im Innenverhaeltnis hoffentlich wirklich auch so selbstbestimmt) die Prostitution aus. Dann muss sie sich halt an die ProstVorschriften des Ausuebungsbundeslandes und - danke, @Mitglied #548102 ! - an die bundesweiten Gesundheitsvorschriften halten. Da die telefonische Anbahnung nicht von den ProstVorschriften erfasst ist (kleiner Disclaimer: fuer Wien weiss ich's positiv, fuer die anderen Laender nicht auswendig; koennte aber sein, dass es irgendwo eine Meldepflicht der ausuebenden Person an ihre Wohnsitzbehoerde gibt), kann diese auch aus einem anderen Bundesland erfolgen.Cool danke! Ich finde das Thema interessant. Angenommen es handelt sich um eine volljährige, Wohnsitz Wien, nicht verwandt (Ehefrau?), die selbst anbahnt und das Geld auch selbst nimmt. Vollkommen ohne Zwang, gelegentliche Hobbynutte halt.
Cool danke! Ich finde das Thema interessant. Angenommen es handelt sich um eine volljährige, Wohnsitz Wien, nicht verwandt (Ehefrau?), die selbst anbahnt und das Geld auch selbst nimmt. Vollkommen ohne Zwang, gelegentliche Hobbynutte halt.
Verstehe, das heißt sie müsste das anmelden, grüne Karte etc. Halt ganz offiziell, sonst strafbar?Dann "vermietest" ja nicht du, sondern sie uebt (im Innenverhaeltnis hoffentlich wirklich auch so selbstbestimmt) die Prostitution aus. Dann muss sie sich hat an die ProstVorschriften des Ausuebungsbundeslandes und - danke, @Mitglied #548102 ! - an die bundesweiten Gesundheitsvorschriften halten. Da die telefonische Anbahnung nicht von den ProstVorschriften erfasst ist (kleiner Disclaimer: fuer Wien weiss ich's positiv, fuer die anderen Laender nicht auswendig), kann diese auch aus einem anderen Bundesland erfolgen.
... plus in ein paar Laendern TBC-Screening.Grüne Karte (Gesundenuntersuchungen)
Verstehe, das heißt sie müsste das anmelden, grüne Karte etc. Halt ganz offiziell, sonst strafbar?
Danke! Das heißt Hobbynutten darfs eigentlich garnicht gebenSelbstverständlich.
Was waere fuer Dich die Definition bzw das Unterscheidungskriterium?Danke! Das heißt Hobbynutten darfs eigentlich garnicht geben
Nicht erwerbsmäßig, sondern nur für den gelegentlichen Kick?Was waere fuer Dich das Unterscheidungskriterium?
Nicht erwerbsmäßig, sondern nur für den gelegentlichen Kick?
... da kommst (zumindest einmal prostrechtlich) in die Definition bzw. Auslegung von "gewerbsmaessig" ... ein tiefes Wasser, nicht nur im ProstRechtNicht erwerbsmäßig, sondern nur für den gelegentlichen Kick?
Dachte gewerbsmässig hat was mit regelmäßigkeit und lebensunterhalt etc. zu tun. aber "sexarbeiterin" hat sicher recht, wenns um geld geht interessiert sich der staat...... da kommst (zumindest einmal prostrechtlich) in die Definition bzw. Auslegung von "gewerbsmaessig" ... ein tiefes Wasser, nicht nur im ProstRecht
Ganz oberflächlich einmal hier.Dachte gewerbsmässig hat was mit regelmäßigkeit und lebensunterhalt etc. zu tun.
Ja, gewerbsmäßig heißt selbständig, regelmäßig und eine Ertragsabsicht. Regelmäßigkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist oder einmalig mit WiederholungsabsichtDachte gewerbsmässig hat was mit regelmäßigkeit und lebensunterhalt etc. zu tun. aber "sexarbeiterin" hat sicher recht, wenns um geld geht interessiert sich der staat...
"Nein, Herr Inschpeckta, ich werd's ganz bestimmt nie mehr tun!"Ja, gewerbsmäßig heißt selbständig, regelmäßig und eine Ertragsabsicht. Regelmäßigkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist oder einmalig mit Wiederholungsabsicht