- Registriert
- 24.12.2010
- Beiträge
- 2
- Reaktionen
- 1
- Punkte
- 3
Darf ich an die Juristen (Staatsanwalt wäre natürlich optimal) hier eine Frage stellen: Wenn ich eine Dame, die ich über eine Internetplattformen kennenlerne, nach Wien bestelle, damit wir uns hier treffen, und ich ihr Fahrt und Entgelt zahle, laufe ich dann Gefahr, dass man gegen mich wegen § 217 vorgeht? Oder wäre das eine zu weite Auslegung des Begriffs des "Zuführen?".
Merci!
Merci!