Türsteher hat Sex mit Minderjährigen

Also man darf ja unter 18 jährige poppen, Problem wird er wegen Nötigung bekommen, denk ich mal...
 
volljährig ist volljährig ob 25 oder 52 völlig irrelevant.
bis 14 nix is- alles illegal
von 14-16 darfst du die sexuelle unreife des jugendlichen nicht ausnutzen. das ist im zweifelsfall auslegung der richterin.
ab 16 free for all.
(bezieht sich jetzt auf heterosexuelle kontakte)

insofern haben (je nach auslegung der richterin) alle recht. =)
und dass sich das wort pädophil in keinster weise an diesen schutzbestimmungen orientiert ist hoffentlich jedem klar.
 
immerwieder spannend wie die wogen in solchen fällen hochgehen... liegt wohl daran das viele töchter haben und mit ihrer ohnmacht was dieses thema betrifft nicht fertigwerden.
vielleicht spielt auch die doppelbödigkeit eine rolle, wenn sie an ihre eigenen kinder denken, und im gleichen zug zugeben müssen das sie selbst nicht wissen wie/wo/mit wem ihre kinder ihren umgang pflegen... (und klar, anwesende ausgeschlossen, eure kinder sind sicher verwahrt daheim, bis sie 18 sind. wies ihnen vielleicht dann entwicklungspsychologisch geht ist dann die andere geschichte ;) )

vieles wird halt in einen topf geworfen wenns um so emotionale themen geht... wird man bei autodiskussionen genauso erleben... "der hot ma an krotzer in mein goif gmocht, todesstrafeeee" das muss wohl auch so sein...

fakt ist, viele kids ab 13 an haben sex. mit wechselnden partnern auch vielen älteren. und das passiert aus beiderseitigem einverständniss. alles pedos? haben da die eltern durch die bank versagt?
viele sollten sich mal an der eigenen nase nehmen... (anwesende natürlich ausgeschlossen)

und nicht das mir einer jetzt unterstellen will ich rede die thematik nieder. aber "kindesmissbrauch" und "sex mit einer 16 jährigen" sind 2 paar schuh
 
Die Decke der Zivilisation ist an manchen Stellen sehr dünn, wie man an den Möchtegern-Lynchern erkennen kann, die sich anmaßen, über dem Gesetz zu stehen und darüberhinaus für sich das Recht auf töten und verstümmeln herausnehmen sowie die Vergewaltigung durch Dritte zu verursachen.

Das gab es zuletzt unter den Nazis, als es Ariern unbenommen blieb, bloß aufgrund von Vermutung oder sogar nur aus bösem Willen Selbstjustiz bis zur Lynchjustiz an Juden zu vollziehen.
Ein gutes Vorbild für zivilisiertes Verhalten.

Eventuell hängt das auch damit zusammen, daß diese Herren in so einer Situation erkennen müßten, bei der Erziehung und Aufsicht ihrer Tochter versagt zu haben.

Nach österreichischem Recht hat der im Bericht genannte Türsteher gegen kein Gesetz verstoßen.
Siehe http://www.erotikforum.at/forum/sex-information-rechtliche-t7455.html
 
lieber vorposter, wenn du schon behauptungen aufstellst so sollen sie wenigsten richtig sein, oder man:down: soll sicher besser erkundigen.

§ 202 Geschlechtliche Nötigung
(1) Wer außer den Fällen des § 201 eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen.


das fällt einmal darunter, denn er hat ihnen angedroht die polizei zu holen, da sie zu einer gewissen zeit noch im lokal waren.

§ 207b Sexueller Missbrauch von Jugendlichen



(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.


und der absatz 2 fällt auch darunter.


@der fürst, wenn die kids sex mit verschiedenen partner im einverständnis haben kann du ja nicht gleichsetzten als wenn sie von einem türlsteher genötigt werden. und das ganze mit kratzern im auto gleichzusetzten und zu vergleichen ist meiner geringen meinung nach schon ein starkes stück.

aber es stimmt schon, personen die politisch links stehen haben eine andere auffassung als menschen die sich nicht als "gutMenschen" bezeichnen.

wenn jemand nur in einer abgeschoteten welt lebt, das glück hat, nicht mit rechtsbrechern zu tun zu haben, noch nie opfer eines überfalls oder dergleichen war, redet sich leichter als personen die schon schlimmes erlebt haben.

außerdem hört bei den meisten eltern der glaube an die gesetze auf, wenn dem eigenen kind etwas zustößt und die verurteilung gering ausfällt oder total ausbleibt. und wir haben, gott sei dank" noch immer den beschützerinstinkt in uns, zumindest wenn es unsere kinder betrifft. solltes ihr beiden vorposter kinder haben, so könnt ihr ja auf das gesetz vertrauen, ich würde es nicht und ich weiß warum ich das sage. das könnt ihr mir glauben.
 
ich habe mich mit meinen aussagen nicht umbedingt auf den türsteher bezogen, sondern mehr auf die aussage "wer mit leuten unter 18 sex hat ist ein kinderschänder und gehört erschossen/eingesperrt/entmannt/ausgeweidet..." die man aus den diversen beiträgen herausspührt.
es wird bei dem thema wies scheint nicht differenziert sondern alles in einen topf geworfen. und so kann mann, denke ich, diese diskussion nicht angehen.
die strafen bei wirklichem missbrauch (von kindern) sind zu gering, im verhältnis zu diebstahlsdelikten und anderen vergehen sogar lachhaft.
die kinder stehen in klammer weil ich denke das jeder missbrauch eines menschen ähnlich schlimm und schmerzhaft ist und ähnliche spuren hinterlässt.
die "argumente" die hier einige user nennen (sind ja eher nur schlagworte ähnlich einer fpö wahlkampagne) ziehen mir aber die
schuhe aus. sorry.
die vergleiche mit den autos sind real gemacht worden, ich war selbst schon zeuge einiger sehr emotionalen diskussionen zum thema sachbeschädigung, fahrerflucht usw, wo ganz ähnliche aussagen getätigt wurden. hab ich mir ja nicht ausgedacht und finde ich ähnlich bedenklich wie die rufe nach selbstjustiz in diesem beitrag.
 
Jaja, wenn man nicht gleich jeden eigenhändig am nächsten Baum aufhängen will, ist man ein Gutmensch. Dafür ist aber jeder, der ein Mädel unter 18 vögelt, ein Kinderschänder.

Ach, so einfach ist doch die Welt.
 
aber es stimmt schon, personen die politisch links stehen haben eine andere auffassung als menschen die sich nicht als "gutMenschen" bezeichnen.

Ich stehe politisch links, bezeichne mich nicht als "Gutmensch" und finde jede Art von Lynchjustiz für schwachsinnig. Ich glaube auch nicht, daß Anlaß für eine Anhebung des Strafrahmens besteht - es würde schon reichen wenn der Bestehende ausgeschöpft würde.

Der Türsteher ist mM ein Arsch, der seine Position ausgnützt hat, aber von Kinderschändung sind wir da meilenweit entfernt. Ausserdem muß in diesem Fall wohl zu Hause auch was nicht stimmen, wenn Jugendliche mit der bloßen Androhung eines Anruf bei der Polizei oder den Eltern derartig erpreßbar sind.
 
also in meiner jugend wollten die mädels oft unbedingt vom türsteher flachgelegt werden. ;)

sobald aber zwang oder macht im spiel ist, ist es zu verurteilen. aber wer wird denn in der regel auch türsteher? :cool:
 
Gibt einige Türsteher die sind normal, die hattens aber auch nicht nötig ein Mädel zu Sex zu zwingen, bzw haben Sie Frau und Kind und wollen das garnicht...
 
Vergewaltiger und Kinderschänder wo dies eindeutig nachgewiesen wurde
gehören meiner Meinung entmannt und kastriert !!!! Ich sehe nicht ein
das Frauen den Männern ausgeliefert sein sollen die ihren Trieb nicht
unter Kontrolle haben !!!!
 
Verständlicher Ansatz... Dieben hacken wir die Hand ab?

Das ist aber unmenschlich - da kann dann manch Frankreichrückkehrer gar nimmer golfen.

@peter22: Und wennsd lügst, reißen wir Dir dann die Zunge raus?
 
lieber vorposter, wenn du schon behauptungen aufstellst so sollen sie wenigsten richtig sein, oder man:down: soll sicher besser erkundigen.
Mit besten Grüßen zurück an den Absender der Nachricht!;)
§ 202 Geschlechtliche Nötigung
(1) Wer außer den Fällen des § 201 eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zu bestrafen.


das fällt einmal darunter, denn er hat ihnen angedroht die polizei zu holen, da sie zu einer gewissen zeit noch im lokal waren.
Bist du ein Verbrecher?
Oder warum ist die Polizei zu holen eine gefährlich Drohung?
Oder sind Polizisten gefährlich?
§ 207b Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
(2) Wer an einer Person, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unter Ausnützung einer Zwangslage dieser Person eine geschlechtliche Handlung vornimmt, von einer solchen Person an sich vornehmen lässt oder eine solche Person dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.


und der absatz 2 fällt auch darunter.
Es gab keine Zwangslage, die Mädchen wurden durch nichts daran gehindert, einfach zu gehen.
 
Vergewaltiger und Kinderschänder wo dies eindeutig nachgewiesen wurde
gehören meiner Meinung entmannt und kastriert !!!! Ich sehe nicht ein
das Frauen den Männern ausgeliefert sein sollen die ihren Trieb nicht
unter Kontrolle haben !!!!

Und ich sehe solche gedankenlosen Aussagen nicht ein, was nun ? :roll:

Mobilis
 
Mit besten Grüßen zurück an den Absender der Nachricht!;)

Bist du ein Verbrecher?
Oder warum ist die Polizei zu holen eine gefährlich Drohung?
Oder sind Polizisten gefährlich?

Es gab keine Zwangslage, die Mädchen wurden durch nichts daran gehindert, einfach zu gehen.

Stimmt schon, aber es bleibt doch eben dieses mit der "Erpressung" über.

Mobilis
 
Der Türsteher ist mM ein Arsch, der seine Position ausgnützt hat, aber von Kinderschändung sind wir da meilenweit entfernt. Ausserdem muß in diesem Fall wohl zu Hause auch was nicht stimmen, wenn Jugendliche mit der bloßen Androhung eines Anruf bei der Polizei oder den Eltern derartig erpreßbar sind.
Sehe ich genauso.

Die Höchststrafe für eine Jugendliche, die gegen das tiroler Jugendschutzgesetz verstößt, sind eine Belehrung über das Gesetz durch eine Richterin und 8 Stunden Sozialarbeit.

Ich nehme aber wie du an, daß sich diese Mädchen vor ihrem Vater gefürchtet haben.
Womit wir wieder beim Versagen der betreffenden Väter in Erziehung und Aufsicht wären,
- weil sich die Tochter vor ihm fürchtet,
- weil er sie evtl mit Gewalt bestrafen würde,
- weil er seine Tochter für sein eigenes Versagen bestrafen würde (siehe auch die Projektion seiner Schuld auf den Türsteher),
- weil die Tochter Sex als Ware einsetzt (um Vorteile damit einzutauschen),
- weil sie gar nicht um diese Uhrzeit in der Disco sein hätte dürfen (er seine Aufsichtsplicht verletzt hat).

Die Projektion der eigenen Schuld auf einen Sündenbock ist ein gängiges Phänomen.
 
also die wahrheit liegt dann doch irgendwo zwischen david_2 und mobilis, aber doch weit näher bei mobilis.

mangels zeit und akontozahlung nehme ich aber von einer ausführlichen stellungnahme abstand.:mrgreen:
 
@ david 2

so richtig mit den ausdrücken der jurischtischen sprache bist du aber nicht bewandert-oder wie seh ich das?


solltest dir mal das stgb von vorne bis hinten durchlesen, damit du die begriffe - gefährliche drohung, nötigung, nötigen usw. beherrscht.
 
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