Privat Diverses Verwaltungsstrafen

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Hallo,

würde gerne wissen, ob jemand Auskunft geben kann bzw Erfahrung gemacht hat, wie es im Verwaltungsarrest uin Bludenz ist, wenn man dort eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müsste, weil man die Geldstrafe nicht bezahlen möchte.
Es ist doch eine Abwägungssache wie viele Stunden man für einen gewissen Betrag dort verbringen muss.

Bei mir sind es zb. für 720,- ein Tag und 15 Stunden.

Gerne auch per PN!
Diskretion ist selbstverständlich!

Vielleicht kennt jemand jemand der mal dor war. Damit meine ich in den letzten Jahren .

Danke!
 
meines wissen kannst du eine ersatzfreiheitsstrafe nur antreten wenn du die strafe nicht bezahlen kannst .
soweit ich weiß wird vorher dein Gehalt gepfändet
 
hm - wäre zu überlegen, weil - ok, man sollte nimmer re-rechnen - aber wer verdient schon 10k in nem tag ;-)
 
Ohje, was hast den angestellt? Unsittliches verhalten etwa?
Wäre das naheliegenste wenn frau im EF ist.
Aber nein, sind nur div. Verkehrsdelikte. Eigentlich selbst auch schuld, weil ich mich seit letztem Jahr nicht mehr um die gelben Benachrichtigungen gekümmert habe und ungeöffnet in den Papierkorb wanderten. Das sind dann aus 120,- (Vignette) gleich 450,- geworden usw.:rolleyes::X3:

meines wissen kannst du eine ersatzfreiheitsstrafe nur antreten wenn du die strafe nicht bezahlen kannst .
soweit ich weiß wird vorher dein Gehalt gepfändet
Danke, ja ist mir bekannt. Aber das ist zu umgehen.

hm - wäre zu überlegen, weil - ok, man sollte nimmer re-rechnen - aber wer verdient schon 10k in nem tag ;-)
Genau, darum geht es mir. Wer verdient in insgesamt 13 Tagen 2325,-?
Natürlich ist auch Ratenzahlung möglich. Will aber den Teil wo ich für viel Geld wenig Tage rein muss, eben abhocken, wenn es dort auszuhalten ist.
 
ist in ganz österreich gleich, nur bei uneinbringlichkeit der geldforderung kannst absitzen. uneinbringlich bedeutet es gibt nichts pfändbares was der exekutor holen kann und auch eine gehaltsexekution ist nicht möglich.
 
ist in ganz österreich gleich, nur bei uneinbringlichkeit der geldforderung kannst absitzen. uneinbringlich bedeutet es gibt nichts pfändbares was der exekutor holen kann und auch eine gehaltsexekution ist nicht möglich.
Danke für die Info, die mir bekannt ist.
Darum ging es bei meiner Frage jedoch nicht.;)
 
Der Unterschied ist. Wenn du die Geldstrafe absitzt bist du vorbestraft . Das heißt , dass du aktenkundig bist. Wenn du bezahlst ist das diesbezüglich erledigt .

Maßgeblich für eine Vorstrafe ist eine Tagessatzanzahl von 90 Tagessätzen. Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft. Bei einer Tagessatzanzahl von mehr als 90 Tagessätzen ist eine Vorstrafe gegeben.

Ist man bei einer Ersatzfreiheitsstrafe vorbestraft? Kurz gesagt: Ja! Eine Ersatzfreiheitsstrafe kommt dann in Betracht, wenn der Täter nicht in der Lage ist, die geforderte Geldstrafe zu zahlen oder er nicht zahlen möchte. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird im Bundeszentralregister eingetragen, § 5 Abs….
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften werden zum Teil von Gerichten (z.B. Verstöße gegen das Strafgesetzbuch) und zum Teil von Verwaltungsbehörden (z.B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder das Kraftfahrgesetz) geahndet. Dementsprechend ist zwischen Justizstrafrecht (gerichtlichem Strafrecht) und Verwaltungsstrafrecht zu unterscheiden.

Verwaltungsstrafen werden nicht im Strafregister eingetragen, scheinen aber bei der Verwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) auf!

Aber meine Frage wurde leider noch immer nicht beantwortet.

Interessant für mich wären erfahrungen, die im Verwaltungsarrest in Bludenz/Vorarlberg gemacht wurden. Also wie es dort so ist, was man haben kann (Bücher, Notebook, TV usw.)
 
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