Die Angelobung ist jener Vorgang in dem die Regierung(smitglieder) verpflichtet werden getreu der Verfassung und der Gesetze zu arbeiten. Dabei ist es nebensächlich ob diese Regierung vom Bundespräsidenten beauftragt worden ist oder nicht.
Und ob der Bundespräsident sich weigern kann/darf dieses Gelöbnis abzunehmen, ist eine gute Frage....ich hab da im Moment nix rausfinden können.........wer weiß mehr darüber?
Ja, er kann. Bei der Ernennung des Bundeskanzlers hat der BP grundsätzlich freie Wahl. Die Minister ernennt er auf Vorschlag des BK.
Klestil hätte sich komplett weigern können, Schüssel und seine Regierung anzugeloben. Aber welche Alternative hätte er gehabt? Denkbar wäre ein "Präsidialkabinett" unter Klima gewesen. Das hätte ihm die Parlamentsmehrheit aber mittels Misstrauensvotum abgeschossen. Um dem vorzubeugen, hätte Klestil auf Vorschlag "seiner" Regierung Neuwahlen ausrufen können, mit der Hoffnung, dass es danach keine schwarzblaue Mehrheit mehr gibt. Das Risiko dabei wäre aber wohl gewesen, dass Haider noch stärker wird. Wenn Klestil dann immer noch keine blauschwarze Regierung angeloben hätte wollen, hätten die beiden Parteien versuchen können, eine Absetzungs-Volksabstimmung zu initiieren. Wenn das wiederum nicht gelungen wäre, hätten wir eine veritable Staatskrise gehabt, weil es unmöglich gewesen wäre, eine Regierung aufzustellen, die sowohl vom Parlament als auch vom BP gestützt worden wäre.
Insgesamt war Klestil wohl das Risiko zu hoch, auf hart zu spielen. Darum hat er sich der Parlamentsmehrheit gebeugt und die Regierung zähneknirschend angelobt, und mittels Ablehnung der Minister Prinzhorn und Kabas nur eine Art Warnschuss abgegeben. Im Nachhinein darf man sich natürlich fragen, wie die Geschichte verlaufen wäre, wenn Prinzhorn statt Grasser den Finanzminister gemacht hätte
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Der "Auftrag zur Regierungsbildung" ist übrigens ein Vorgang, der in der Verfassung gar nicht vorgesehen ist. Das hat ausschließlich Symbolcharakter - wie man 1999 live gesehen hat.