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ich arbeite seit 2014 selbststaendig zusaetzlich zu meinem angstellten job. meine firma hat das genehmigt.

ich schreibe das, weil es oefter laut dienstvertrag ausgeschlossen oder genehmigungspflichtig ist.

bez. finanzamt, denen ist es egal woher das einkommen stammt, die zaehlen alles zusammen und das zahlst dann. da gibts kein entkommen es sei den, du hast ausgaben durch deine selbststaendige taetigkeit, die kannst dann nat. absetzen.sozialversicherung musst auch zahlen, aber da kenn ich mich nicht aus, da ich durch mein angestelltenverh. schon bei der hoechstbemessungszulage bin.


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