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wir schreiben aneinander vorbei... bei erben von Wohnungen und Häuser musst eine unbedingte Erbsantrittserklärung unterschreiben... sch..egal ob selbst Eigentümer von irgendwas bist.. da gehts nur um die Liegenschaft der Verlassenschaft
Nein, muss man nicht. Ich hätte heuer auch eine Bedingte abgeben können, in einer Erbschaftssache.
 
Das sind aber Dinge, die mich nicht wirklich glücklich machen. ;)

.........ABSOLUT NICHT DEINER MEINUNG!!!:haha:.....absoluter geht`s gar nimmer!!:haha:....will ich nicht missen! Auf gar keinen Fall!.....und ist schön!;)....und macht glücklich! ( um bei "Seneca" wieder einmal zu landen!:haha:, er meint "das braucht man nicht um glücklich zu sein", ich meine: Schon!!:haha:....ich weiß nicht, warum immer die alten Griechen herzaht werden, wenn es um Geld geht:hahaha:........)

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