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Hi,




das ist genauso gesetzlich geregelt. Baustellenlärm z.B. kann dazu führen, dass Du weniger Miete zahlen musst.




Da liegst Du vollkommen falsch.


1. Der Busfahrer hat im Fahrzeug für Ruhe zu sorgen. Steht in dem Vertrag. Jede Fahrgast hat das Recht darauf, dass der Busfahrer für Ruhe im Fahrzeug sorgt. Jedenfalls Lärm unterbindet.


2. Kinderlärm ist nicht unvermeidbar.


3. Ist das nicht reichlich kindisch, Großstadtlärm mit einem schreienden Kind im Bus zu vergleichen? Zwar könnte man jetzt eine Abhandlung zur Akustik, Frequenzen, Schalldruck, Schallwahrnehmung etc. abhandeln, ich meine aber, wir können uns eher drauf einigen, dass Du da nicht nachgedacht hast.



Im Endeffekt ist die Frage ja nur, ob der Lärm im Bus so schlimm war, dass - nicht zuletzt aus Gründen der Verkehrssicherheit - eine Weiterfahrt nicht möglich war. Wir können das nicht beurteilen, der Busfahrer wird wohl eine Aufnahme per Mobiltelefon haben um sich vor dem Arbeitgeber zu rechtfertigen.


Ich nehme an, die Anti-Busfahrer Fraktion geht von einem quängelnden Kind aus, in dem Fall wäre der Busfahrer nicht im Recht. Die Pro-Busfahrer Fraktion geht von schlimmen Kindergebrüll aus, in dem Fall war der Busfahrer im Recht.


LG Tom


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