Den Passus für den derzeitig verhandelten Fall gibt es in der Rechtsprechung durchaus. Er zieht dann aber oftmals umfangreiche Ermittlungen nach sich, welcher formelle Tatbestand überhaupt davon berührt werden würde.
Sollte daraus denn tatsächlich eine Straftat auf Dich abgeleitet werden können welcher Du Dich schuldig gemacht hast, dann "gute Nacht" !
Du solltetest Dir also besser schon sicher sein ob Du die Aussage verweigern kannst. Für den Fall das Du sie nicht machst, aber keinen begründeten Anspruch dafür geltend machen kanst, kann Dir bis zur Erbringung der "relevanten" Ausage sogar Erzwingungs/Beugehaft auferlegt werden.
Hole Dir also zuvor, im eigenen Interesse, entsprechende Rechtsberatung über einen entsprechenden Rechts Beistand ein. Er kann/wird Dich am besten darüber beraten, ob die Verweigerung überhaupt einen Sinn macht oder für Dich eher zum Nachteil gereicht.
Mensch liest sich ...
Lieben Gruss,
und genussreiche Spiele
Ralf, aka Seelentraum