Zu Hilfe! Abzocke im Internet oder am Telefon - Voll erwischt!

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Gast

(Gelöschter Account)
HILFE MEINE LIEBEN das Weasel steht vor dem Abgrund!

Habe mich anscheinend vor über einem Monat bei einer Internetseite registriert... (Trottelhafterweise mit Adresse, schlagt mich:oops:) sah seriös aus (www.tiere-infos.de):mauer::mauer::mauer:
Nun ist mir per E-Mail eine Zahlungsaufforderung ins Haus geflattert! Habe diese in einem Anfall von Zornesröte ins Nirvana geschickt (shift+entf)

Nun meine Frage: Ingorieren? Weitere Mahnung abwarten und Einspruch schreiben?

Wo sind die Rechtsgelehrten! Helft dem Weasel

Achja laut AK liegen gegen diese HP schon mehrere Beschwerden vor!
Kann mir da was passieren, wenn ich die Schreiben einfach ignoriere?

Tipps und Tricks gerne wilkommen! :oops:


(ich bin ein Vollkoffer, Ich bin ein Vollkoffer,....:mauer:)
 
Hat dir die AK keinen Tipp gegeben, wie du dich am besten verhalten sollst?
Wenn schon viele Beschwerden eingetroffen sind, dann ist es bestimmt eine Abzockerseite, die ich ignorieren würde. Normalerweise kommen dann noch 2, 3 Mails vom Anwalt, der die Kohle sehen will und das war´s dann.
 
An die AK hab ich gerade geschrieben! Mal sehen! Hoffe, dass mein Rechtsschutz sowas im Notfall übernimmt! Mal fragen werde!....
 
Ich denke auch, dass dir die AK sagen wird, ob du zahlen musst.
Sollte eine Zahlungsaufforderung von einem Inkassobüro eintrudeln, dann ignoriere diese.
Meiner Meinung nach bist du nicht verpflichtet, an ein Inkassobüro zu zahlen und deren Aufschläge zu akzeptieren. Sind die Forderungen an dich wirklich gerechtfertigt, dann zahl an die Firma direkt.
 
Ignoriers am Besten...


Wobei: Da steht doch eindeutig in den AGB´S

Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 59,95 Euro verpflichtet (Endgeld).
Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.

Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers
und unter Abbedingung von § 614 BGB nach Vertragsschluss fällig.
 
Bist du über dein Rücktrittsrecht, die Anschrift der Niederlassung, bei unbestimmter oder mehr als einjähriger Geltungsdauer über die Kündigungsbedingungen belehrt worden?

Wenn ja, dann hast sieben Werktage Zeit, vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn nein, dann beträgt die Frist drei Monate.

Das heisst, wenn du nicht aufgeklärt wurdest, vom Vertrag zurücktreten.

Wenn du nicht belehrt wurdest, wovon ich mal ausgehe, unbedingt zurücktreten! Ignorieren kann dir unangenehme Probleme bringen! Eventuell auch von der AK persönlich beraten lassen!

Viel Glück
 
Ignoriers am Besten...


Wobei: Da steht doch eindeutig in den AGB´S

Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmalige Nutzungsentgelts von 59,95 Euro verpflichtet (Endgeld).
Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.

Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers
und unter Abbedingung von § 614 BGB nach Vertragsschluss fällig.

Ja das hab ich dann heute auch gelesen! Aber das steht ja schon wieder so schön versteckt da drinnen, dass man es doch glatt überliest! Und in D ist das ja angeblich auch nicht wirklich zulässig?

Mal abwarten!
 
Mach dich nicht verrückt deswegen.

Eine falsche Adresse hätte nichts genützt, weil deine IP gespeichert wird.

Hallo,

_sie war auch schon mal so blöd. :mauer:

Nein nicht diese Seite, es war eine andere Seite.

Ich habe damals meine "falsche" Adresse und "falschen" Namen angegeben und auch per E-Mail 2-3 Mahnungen (auch Drohung mit Inkassobüro) erhalten und die Drohung meine IP ist gespeichert.

@Johnny: Nur darf dein Provider nicht deine Daten (also anhand deiner IP) einfach so rausgeben. Er müsste dich quasi fragen. :nono:

Nach 2-3 Mahnungen per E-Mail war schluss.
Arbeitskolleg/innen haben gezahlt und im Endeffekt hat die AK damals gesagt, man hätte nicht (unbedingt) zahlen müssen.

Wenn du zahlst, dann sieh es einfach als (Lern)geld? ;)

Alles Gute
:bussal:
 
Bist du über dein Rücktrittsrecht, die Anschrift der Niederlassung, bei unbestimmter oder mehr als einjähriger Geltungsdauer über die Kündigungsbedingungen belehrt worden?
Wenn ja, dann hast sieben Werktage Zeit, vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn nein, dann beträgt die Frist drei Monate.

Das heisst, wenn du nicht aufgeklärt wurdest, vom Vertrag zurücktreten.

Wenn du nicht belehrt wurdest, wovon ich mal ausgehe, unbedingt zurücktreten! Ignorieren kann dir unangenehme Probleme bringen! Eventuell auch von der AK persönlich beraten lassen!

Viel Glück

Muss das extra geschehen oder via AGB? Das Belehren? Habe heute das Mail mit der Rechnung bekommen, gelöscht und auch da stand nix belehrendes drinnen! ??? Sonst keinerlei Schriftverkehr!
 
Das steht auf der AK Page!
Also mal abwarten!

"RC Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd., Online Content LTD.




RC Online-Vermarktungsgesellschaft Ltd.

www.fabrik-einkauf.com


Online Content Ltd.
www.tiere-infos.de

www.vorlagen-land.de


Die oben genannten Unternehmen wurden auf die Watchlist gesetzt, da sie Massenbeschwerden verursachten.


Wir empfehlen in allen Problemfällen mit diesen Websites eine Beschwerde beim Internet Ombudsmann einzubringen und vorerst NICHT zu zahlen, bis wir Ihren Fall geprüft haben.
 
Muss das extra geschehen oder via AGB? Das Belehren? Habe heute das Mail mit der Rechnung bekommen, gelöscht und auch da stand nix belehrendes drinnen! ??? Sonst keinerlei Schriftverkehr!

Du musst bei Vertragsabschluss über dein Rücktrittsrecht (und Adresse etc.) belehrt werden und zwar nicht versteckt irgendwo auf eine Unterseite.

Tu was die AK gesagt hat: Internetombudsmann kontaktieren, dort nachfragen, dann event. zurücktreten und natürlich nicht zahlen!
 
Du musst bei Vertragsabschluss über dein Rücktrittsrecht (und Adresse etc.) belehrt werden und zwar nicht versteckt irgendwo auf eine Unterseite.

Tu was die AK gesagt hat: Internetombudsmann kontaktieren, dort nachfragen, dann event. zurücktreten und natürlich nicht zahlen!

Das ist NICHT geschehen, da ich ja nicht mal eine Vertragsabschlussbestätigung bekommen habe... sonst hätte ich ja NIE den Schas gemacht!

Danke mein Lieber! Große Beruhigunh mal im Weaselbau! Danke Danke
 
:confused: :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:

... dass auf meine Hilfe nicht eingegangen wurde bzw. einfach ignorier wurde. :confused:
 
Habe mich anscheinend vor über einem Monat bei einer Internetseite registriert...
...
Nun ist mir per E-Mail eine Zahlungsaufforderung ins Haus geflattert!
...
Nun meine Frage: Ingorieren? Weitere Mahnung abwarten und Einspruch schreiben?

Bulsara hat dir ja schon das Rücktrittsrecht nach §3 (1) KSchG erklärt. Die AGB sind auch nur unter bestimmten Bedingungen gültig, (deren rechtsvermindernde Klauseln ich im konkreten Fall eher nicht gültig zustandegekommen sehe) und als Belehrung über das Rücktrittsrecht nicht ausreichend.

Die Bedeutung des dominanten Hinweises auf die Kostenpflicht wurde erst vor Kurzem ausjudiziert.

Den Rat, gemeinsam mit der AK Gegenmaßnahmen zu ergreifen, kann ich nur unterstreichen. Ohne qualifiziertes Vorgehen ist die Angelegenheit leider nicht so eindeutig beiseite zu schaffen. Die Seite bewegt sich in einem rechtlichen Grenzbereich, das heisst aber, dass beide Seiten argumentierbar sind.

Ich wünsche dir auch viel Glück!
 
Ich habe damals meine "falsche" Adresse und "falschen" Namen angegeben und auch per E-Mail 2-3 Mahnungen (auch Drohung mit Inkassobüro) erhalten und die Drohung meine IP ist gespeichert.

@Johnny: Nur darf dein Provider nicht deine Daten (also anhand deiner IP) einfach so rausgeben. Er müsste dich quasi fragen. :nono:

Nach 2-3 Mahnungen per E-Mail war schluss.

Glück gehabt. Wenn du falsche Daten angibst, setzt du dich in die Nesseln, denn dann täuscht du deinen Vertragspartner über deine wahre Identität. Das kann dir als Betrug angelastet werden.

Der Provider muss die Daten zu einer gespeicherten IP auf richterliche Anordnung jedenfalls herausgeben, neuerdings auch auf polizeiliche Anfrage. Die Polizei darf das zwar nur unter bestimmten Umständen anfordern, aber auch widerrechtlich erlangte Beweisstücke sind bei uns rechtswirksam verwendbar... (kann sich noch jemand an die Causa Kleindienst erinnern?)

Die richterliche Anordnung kommt bei Betrug jedenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit.

Wenn der Betreiber das Inkasso einstellt, kann die Ursache mangelnde Erfolgsaussicht sein (dazu müsste man den konkreten Fall kennen), oder aber auch mangelnde Wirtschaftlichkeit des Inkassoverfahrens.
 
@ Don Joe, den Forumszorro!
Danke für deine fachliche Beratschlagung! Werde natürlich auf die AK warten... Ärgere mich am Meisten über mich selbst! Trottel depperter!
Im Notfall muss ich halt die Dodelsteuer zahlen!

Vergleiche das dann damit wie wenn einige User hier trotz Warnung in miese Etablissements schreiten und dann Schiffbruch erleiden!

Danke auch an Bulsara und alle anderen. Halte euch auf dem Laufenden

@Hodenhüpf (Eisprung): Habe deinen Tipp wohl gelesen, aber siehe DONJOE... Bringt auch nix! Mal sehen was rauskommt danke auch für deinen Rat!

:bussal: an alle!
 
Also ich denke, dass solche Unternehmen hauptsächlich von der Angst der Nutzer leben.
Im Endeffekt, wenn man nicht unbedingt richtige persönliche Angaben angegeben hat, wird außer den elektronischen (Angst-)Mahnungen wenig passieren.
Eine richterliche Verfügung (ebenso wie eine polizeiliche Verordnung) bedingt zuvor eine gemachte Anzeige. Das ganze kostet natürlich wieder Anwaltskosten und das Unternehmen wird mit großer Wahrscheinlichkeit geprüft werden. Da solche Unternehmen verständlicherweise nicht rechtskonform sein können (hat etwas mit Verbraucherschutz zu tun oder sowas :confused:, da die Kosten nicht deutlich gekennzeichnet wurden), kann das unter Umständen auch die Schließung des Unternehmens zur Folge haben.
Daher werden es solche "Abzocker" tunlichst vermeiden gerichtliche Prozesse anzuzetteln.

Ich würde es einfach ignorieren, aber ja... jemand der Rechtswissenschaft studiert hat (oder sich damit beschäftigt), wird es sicherlich besser wissen. ;)
 
Also ich denke, dass solche Unternehmen hauptsächlich von der Angst der Nutzer leben.(...)
Daher werden es solche "Abzocker" tunlichst vermeiden gerichtliche Prozesse anzuzetteln.
So sehe ich das auch. Die machen mit ach so seriös klingenden E-Mails vom Anwalt Druck und ein paar werden sich auch einschüchtern lassen und bezahlen. Irgendwann nehmen die Beschwerden wahrscheinlich Überhand und die Homepage wird durch eine andere ersetzt.
 
jemand der Rechtswissenschaft studiert hat (oder sich damit beschäftigt), wird es sicherlich besser wissen. ;)
Die juristische Beurteilung, wie das nun genau ist mit Preisauszeichnung und Rücktrittsrecht etc. und ob man aus rechtlicher Sicht genau genommen zahlen müsste oder nicht, ist in dem Fall graue Theorie.
Wir haben es hier nicht mit seriösen Anbietern zu tun, die halt eine Bezahlung für ihre Leistungen erwarten, sondern mit Gaunern, die genau wissen, dass kaum jemand so dumm wäre ihre weitgehend wertlosen Leistungen in Anspruch zu nehmen, wenn die Kosten nicht im Kleingedruckten versteckt wären.
Das Geschäftsmodell dieser Firmen beruht darauf, dass möglichst viele Leute in die Falle tappen. Wenn sich nur ein Teil davon von den Mahnungen beeindrucken lässt und zahlt, dann reicht das schon. Gegen die anderen, die nicht zahlen, rechtlich vorzugehen, wäre eine unsichere Sache und zahlt sich gar nicht aus.
Ich nehme an, die meisten Menschen, die so eine Mahnung bekommen, denken sich etwas in der Art: "Oh je, da ist mir etwas Blödes passiert. Aber das war wohl mein Fehler und ich werde zahlen müssen." Und darauf bauen diese Firmen.
 
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