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Nicht unbedingt. Hier ist wichtig den Wohnort zu berücksichtigen. Wohnst in Hintertupfing ist ein längerer Anfahrtsweg unumgänglich und somit können auch die Zumutbarkeitsregeln anders sein. Im Zweifel immer bei der Arbeiterkammer erkundigen, damit es zu keinen Leistungseinbußen kommt, für den Fall dass man den Job ablehnt.die entfernung spielt keine rolle sondern die reisezeit ist das wesentliche kriterium. jobangebote die bei einem vollzeitjob eine anreise vom wohnort von mehr als einer stunde erfordern kannst du ablehnen.
Welcher Arbeitsweg gilt als zumutbar?
- Bei einem Teilzeitjob gelten jedenfalls eineinhalb Stunden Wegzeit für Hin- und Rückweg als zumutbar - unabhängig vom Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung.
- Bei einem Vollzeitjob gelten jedenfalls zwei Stunden Wegzeit für Hin- und Rückweg als zumutbar.
- Ein wesentliches Überschreiten der genannten Wegzeiten ist unter besonderen Umständen möglich – z.B. wenn am Wohnort lebende Personen üblicherweise längere Wegzeiten zurücklegen oder besonders günstige Arbeitsbedingungen angeboten werden.