Anbieterin - Lockvogel

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Ja, klar nur űber den Umweg
Meine Fahrer haben auch solche.
Brauchen sie aber jetzt nicht mehr
Eu
 
In Oberösterreich ist der Versuch auch schon strafbar und dies gilt nicht nur für die SW sondern auch für den Freier.
Quelle § 17 Abs. 2 : RIS - Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 29.05.2020

ach peter!
du bist wirklich ein unverbesserlicher ignorant - sorry, das musste sein!

du hast jetzt schon mindestens zwanzig mal deine mehr als kuriose auslegung des oö sslg in zig threads gepostet - es gibt echt niemanden ausser dir, der daran glaubt - nicht mal der zuständige gesetzgeber ...

was allerdings noch fehlt, ist deine zweite Idée fixe, dass das erotikforum, die kronenzeitung und alle anderen webplattformen eine bordelllizenz benötigen, um einschlägige inserate schalten zu können!
 
ach peter!
du bist wirklich ein unverbesserlicher ignorant - sorry, das musste sein!

du hast jetzt schon mindestens zwanzig mal deine mehr als kuriose auslegung des oö sslg in zig threads gepostet - es gibt echt niemanden ausser dir, der daran glaubt - nicht mal der zuständige gesetzgeber ...

was allerdings noch fehlt, ist deine zweite Idée fixe, dass das erotikforum, die kronenzeitung und alle anderen webplattformen eine bordelllizenz benötigen, um einschlägige inserate schalten zu können!


Lieber analysator!

Warum forderst du mich hier heraus?

Hier nochmals in aller Kürze:
Wenn das EF, Hostessen.com sowie die Kronenzeitung keine Bewilligung besitzen müssen die Inserentinnen dort die behördliche Bewilligung besitzen und das EF, Hostessen.com sowie Kronenzeitung diese Bewilligungen überprüfen sonst wäre es streng gesehen illegal. Ich bezweifle jedoch dass SW´s eine behördliche Bewilligung besitzen. Ich kenne jedoch hier Einzelfälle welche diese Bewilligung haben.


Liebe Grüße
Peter
 
Das glaube ich nicht. Es inserieren auch illegale SWs das weiß ich ganz sicher. Also solche ohne Deckel
 
Wenn das EF, Hostessen.com sowie die Kronenzeitung keine Bewilligung besitzen müssen die Inserentinnen dort die behördliche Bewilligung besitzen und das EF, Hostessen.com sowie Kronenzeitung diese Bewilligungen überprüfen sonst wäre es streng gesehen illegal. ...
Ein paar Beistriche täten diese Hervorbringung etwas lesbarer machen, aber inhaltlich gesehen ists eh wuarscht ...
:kopfklatsch: :kopfklatsch: :kopfklatsch:
 
Wenn das EF, Hostessen.com sowie die Kronenzeitung keine Bewilligung besitzen müssen die Inserentinnen dort die behördliche Bewilligung besitzen und das EF, Hostessen.com sowie Kronenzeitung diese Bewilligungen überprüfen sonst wäre es streng gesehen illegal.

ich schätze deine höflichkeit!
leider kann der inhalt nicht folgen - deine sehr persönliche interpretation des oö sdlg ist an absurdität kaum zu übertreffen!
hast du dabei keine selbstzweifel?
kommt es dir nicht selbstkritisch eigenartig vor, wenn es in ganz österreich überhaupt niemanden gibt, der sie mit dir teilt?
überrascht es dich nicht, wenn nicht einmal der gesetzgeber das so sieht?
ist es so schwer zu sagen: ja, ich habe mich geirrt?
oder folgen hier alle der großen verschwörungstheorie?!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie bitte die Gazette brauchen eine Bewilligung, dass sie Sexannoncen bringen dűrfen??? Wo lebst du denn?
 
ich schätze deine höflichkeit!
leider kann der inhalt nicht folgen - deine sehr persönliche interpretation des oö sdlg ist an absurdität kaum zu übertreffen!
hast du dabei keine selbstzweifel?
kommt es dir nicht selbstkritisch eigenartig vor, wenn es in ganz österreich überhaupt niemanden gibt, der sie mit dir teilt?
überrascht es dich nicht, wenn nicht einmal der gesetzgeber das so sieht?
ist es so schwer zu sagen: ja, ich habe mich geirrt?
oder folgen hier alle der großen verschwörungstheorie?!?


Werter analysator!

Ich habe tagtäglich beruflich mit der Vollziehung von Bundes- und Landesgesetzen zu tun und weiß sehr Wohl wie Gesetze zu verstehen und handhaben zu sind.

Liebe Grüße & erholsames Wochenende
Peter
 
Nochmals ein Versuch auf der Sachebene:
Wenn das Schalten eines Inserats bereits Anbahnung iSd Par 2 Z 2 sein soll, wozu bedarf es dann der expliziten Werbeverbote in Par 3 Abs 3 Z 4 und 5?
 
Nochmals ein Versuch auf der Sachebene:
Wenn das Schalten eines Inserats bereits Anbahnung iSd Par 2 Z 2 sein soll, wozu bedarf es dann der expliziten Werbeverbote in Par 3 Abs 3 Z 4 und 5?

Werter Archie_deckt!

Das Oö. SDLG 2012 i.d.g.F. RIS - Oö. Sexualdienstleistungsgesetz - Landesrecht konsolidiert Oberösterreich, Fassung vom 30.05.2020 besagt:

§ 2 Z 2 Anbahnung einer Sexualdienstleistung ist auch das Bewerben sowie Inserieren von Sexualdienstleistungen .... das darf zwar grundsätzlich eine SW mit folgender Einschränkung machen ......

Die SW benötigt dazu ein behördlich bewilligtes Bordell § 3 Abs. 3 Z 1. Ohne dies funktioniert auf legalen Wege keine Anbahnung einer sexuellen Dienstleistung.
Die expliziten Werbeverbote in § 3 Abs. 3 Z 4 und 5 wurden wegen der Gesundheit von SW`s und Schutzbedürftigen niedergeschrieben.

Man muss halt Gesetze verstehen können. Ich habe zeitweise den Vorteil auch bei der Entstehung von Gesetzen mitwirken zu dürfen.


Liebe Grüße
Peter
 
@Mitglied #152737
Wo? Wo? Wo?
Ich nehme zur Kenntnis, dass Du den Par 2 Z 2 ("Verhalten") so interpretierst.

Aber dann tu nicht so, als ob Du zitieren würdest.

IMG_20200530_100656.jpg IMG_20200530_100728.jpg
 
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