anpimmeln

Einer der romantischsten Threads seit ich im EF bin. :liebe:

Ich habe jetzt ein Anti-Pimmler-Survival-Kit zu Hause.

  • Einweghandschuhe (latexfrei)
  • Desinfektionsspray&Tücher
  • Handdesinfektion
  • Sterilium (gleich den 5l Kanister)
  • Sauerstoffbleiche
Ich habe bei weitem nicht alle Beiträge gelesen - und werde es auch nicht tun! Aber so viel weiß ich: wenn ich mich mit jemandem auf ein Getränk treffen möchte, dann nur mit der @Mitglied #78645 - und nur bei ihr zu Hause :lehrer:




Na gut........ mit dem @Mitglied #400301 a nu... :hmm:
 
es kann nix unterstellt werden was Du selber gepostet hast.

ANAL yse: Er ist Anpimmeler vom Dienst, es gibt nix, was er nicht anpimmelt.

Wer sagt das????? Ich habe auf dem Schreibtisch von meinem Chef.......









........ eine absolut total volle Windel meines Sohnes.......... Weil ich am 24. Dezember arbeiten durfte!
Aber noch niemals gar nie nicht habe ich etwas angepimmelt.

Also nicht wissentlich. Oder zumindest gibt es irgendwelche Schuldausschließungsgründe!!!
 
Ich habe bei weitem nicht alle Beiträge gelesen - und werde es auch nicht tun! Aber so viel weiß ich: wenn ich mich mit jemandem auf ein Getränk treffen möchte, dann nur mit der @Mitglied #78645 - und nur bei ihr zu Hause :lehrer:

Die arme @Mitglied #78645 :unsicher:
Du willst sicher ihre Wohnung anpimmeln.
Und da sie seit 10 Jahren hier nimmer mitliest, wird sie gar nicht wissen was anpimmeln ist.
Die arme unwissende.:smuggrin:
 
Wer sagt das????? Ich habe auf dem Schreibtisch von meinem Chef.......









........ eine absolut total volle Windel meines Sohnes.......... Weil ich am 24. Dezember arbeiten durfte!
Aber noch niemals gar nie nicht habe ich etwas angepimmelt.

Also nicht wissentlich. Oder zumindest gibt es irgendwelche Schuldausschließungsgründe!!!
Soll ich Dich bedauern, oder was ?? Schick ein Telegramm wenn ich Zeit hat bedaure ich Dich 30 sec. mehr Zeit gibt es nicht
 
:shy: Frage mich gerade ob man:down: bei angepimmelte Sachen drüberpimmeln kann und somit die Erstanpimmelung gelöscht, überschrieben und dann ungültig wird?:schulterzuck:

Es wäre dann nicht der Erstanpimmler gültig, sondern immer der Letztanpimmler. :unsicher: Wegen etwaiger Besitzansprüche warats.

Das ist wie damals mit den "Wechsel" im Zahlungsverkehr. Es gilt der Letztanpimmerl obwohl die vorhergehenden riechbar sind :lol:
 
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