BDSM und Körperverletzung

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anmerkung: diese diskussion hat sich aus diesem thread: http://www.erotikforum.at/fetisch-bizarr-bdsm.19/sm-studio-vs-puff-club.253583 entwickelt. -p


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Ich verstehe jeden Menschen, der da "nein" sagt, weil ihm das Geld nicht so wichtig ist, dass man andere Menschen nachhaltig verletzt.
Vielleicht sind sich professionelle Dominas da auch mehr des rechtlichen Graubereichs bewusst. Körperverletzung, Einwilligung, gute Sitten: § 90 StGB Einwilligung des Verletzten

Für mich ist das nichts.
Striemen oder blaue Flecken werden doch sonst auch akzeptiert. Warum nicht eine aufgeschlagene Lippe oder ein Veilchen? Er muss halt dann wissen, was er sagen möchte, wenn er gefragt wird, was ihm zugestoßen sei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Lady Katarina
Ich weiss das es sehr aussergewöhnlich ist was ich möchte und von den wenigsten nachvollzogen werden kann, und ja die Grenzen muss jeder für sich selbst ziehen , wenn beide Parteien einverstanden sind sehe ich kein Problem, egal welche Motivation dahinter steckt (Lust, Geld,...)

Es gibt ja auch diverse Kannibalenforen oder wo Männer sich kastrieren lassen wollen, da würds mich interessiern wieviele da fündig werden, kann mir schwer vorstellen wie man abschlachten/kastrieren simulieren will???

@barfly

Dieser § ist tatsächlich interessant wobei ich das mit den Genitalien nicht verstehe, denn demnach müsste ja auch normales CBT verboten sein weil ja THEORETISCH auch was passieren kann, dies aber offiziell von vielen angeboten wird
 
wobei ich das mit den Genitalien nicht verstehe, denn demnach müsste ja auch normales CBT verboten sein
Gemeint ist damit eigentlich FGM. Ich weiß nicht, ob schon jemals jemand darüber nachgedacht hat, dass davon auch CBT betroffen sein könnte. Allerdings stellt CBT normalerweise kein Verstümmelung oder Verletzung dar, in die der Verletzte einwilligt.
 
Ok, das diese Art von Verstümmelung verboten ist ist klar, da dies ja (meistens) ohne Einverständnis der Frau/des Mädchen geschieht, zumindest in Teilen Afrikas aber das ist wieder ein anderes Thema.


Da BB aber auch eine Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens bewirken kann müsste es doch auch verboten sein??

Wäre ja interessant zu wissen wie die Klage eines Sub bei Gericht ausgehen würde wenn mal was beim CBT schiefgeht und die Domina meint er wollte es so, er aber danach meint sie habe ohne sein Einverständnis so fest zugetreten....

Vielleicht kann ja Lady Katarina dazu etwas sagen wie man als Domina rechtlich abgesichert ist wenn jemand meint die Striemen am Rücken wollter er so nicht haben :))
 
Wäre ja interessant zu wissen wie die Klage eines Sub bei Gericht ausgehen würde wenn mal was beim CBT schiefgeht und die Domina meint er wollte es so, er aber danach meint sie habe ohne sein Einverständnis so fest zugetreten....

Kommt drauf an, wem der Richter glaubt. Grundsätzlich ist es schwere Körperverletzung, und die ist nicht einwilligungsfähig in Österreich. (wenn ich mich richtig erinnere, gibt es sogar einen Sondertatbestand für die Schädigung der Fortpflanzungsfähigkeit)


Vielleicht kann ja Lady Katarina dazu etwas sagen wie man als Domina rechtlich abgesichert ist wenn jemand meint die Striemen am Rücken wollter er so nicht haben :))

Striemen fallen wahrscheinlich noch unter Körperverletzung (net länger als drei Wochen sichtbar, obwohl "mit Waffe" wärs schon wieder eine Deliktsqualifikation für schwere Körperverletzung, ist sehr komplex...) - einwilligungsfähig wie z.B. Piercing oder Tätowierung.
Profi Dominas stehen (fast) immer mit einem Fuß beim Staatsanwalt.
Und das soll sich bitte auch nicht ändern, weil sonst behauptet jeder Familienschläger, die Frau hat es ja so gewollt ....
 
Grüß Euch,

hat zwar alles nur mehr sehr, sehr am Rande mit dem eigentlichen Thema zu tun, aber gut.

Leichte Körperverletzung ist in Österreich meines Wissens sehr wohl bedingt einwilligungsfähig. Man nehme z.B. Piercing/Tattoo her.
Soweit mir bekannt (zumindest in D - müsste mal die OGH-Urteile durchsuchen) sieht es bei leichter Körperverletzung anders aus, wenn es im Einverständnis zweier mündiger Erwachsener passierte. Schwere Körperverletzung kann man nicht einwiligen - auch nicht, wenn man zuvor einen Zettel unterschreibt - den kann man sich als Ersatz für's Häuselpapier auf's WC hängen.

Das Problem Domina/Studio/SW ist sowieso in Österreich ein eigenes Thema.

Profi Dominas stehen (fast) immer mit einem Fuß beim Staatsanwalt.
Und das soll sich bitte auch nicht ändern, weil sonst behauptet jeder Familienschläger, die Frau hat es ja so gewollt ....


Also den Vergleich find ich schon stark.
Na toll und was hat der Vergleich? Der hinkt a bissi gewaltig. Was hat eine Domina mit einem erwachsenen Menschen, der völlig frei bestimmt hingeht mit einer Frau zu tun, die von ihrem Mann gegen ihren Willen geschlagen/gedemütigt wird?
Gar nichts.

Da BB aber auch eine Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens bewirken kann müsste es doch auch verboten sein??


Verboten? Was heißt verboten? Solange keine Körperverletzung vorliegt ...
Könnte? Können tut immer was passieren. Auch beim Autofahren. Auch hier kannst Du eine Körperverletzung einfangen. Auch der Vergleich hinkt allerdings als Beispiel ganz gut.
Das interessiert keinen. SMler befinden sich immer irgendwo im Graubereich und in Gefahr, im Fall des Falls verurteilt zu werden.

Die Frage ist, ob es nicht ethisch zu interessieren hat. Und hier bin ich der Meinung, dass dies sehr wohl der Fall ist. Und besonders, wenn Geld im Spiel ist.
Aber es gibt halt leider Frauen, die nur die Kohle interessiert und nicht, ob der Mensch auch gesund (geistig wie körperlich) die Session wieder verlässt. Ich spreche jetzt nicht von Strimen, die wieder weggehen, sondern von Verletzungen, die nachhaltig Schaden verursachen/können/werden.

Zu Deiner Frage ass1:
Da müsste ich jetzt nachlesen, ob und welche Urteile es bereits gibt. Möchte da keinen Blödsinn erzählen.

Lieben Gruß,
Katarina


 
Schwere Körperverletzung kann man nicht einwiligen
§ 90 StGB - Einwilligung des Verletzten unterscheidet nicht zwischen leichter und schwerer Körperverletzung. Kriterium dafür, ob in die Verletzung eingewilligt werden kann, ist, ob die Verletzung als solche gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Verletzung gegen die guten Sitten verstößt, hängt uA von der Schwere der Verletzung ab. Der Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass im Bereich sadomasochistischer Praktiken die Einwilligung in leichte Verletzungen (Striemen nach Fesselung und Auspeitschen, OGH 12 Os 17/89) möglich ist, nicht aber eine Einwilligung in schwere Verletzungen.

Entscheidungen des OGH:
12Os17/89, 29.06.1989: "Zufügung von Striemen, sohin an sich leichter Verletzungen im Verlauf eines freiwilligen sadomasochistischen Verkehrs angesichts der Zustimmung des Opfers nicht strafbar" mit Verweis auf Leukauf/Steininger "Kommentar zum Strafgesetzbuch" und Kienapfel "Grundriss des österreichischen Strafrechts, Besonderer Teil I".
11Os134/06z, 23.01.2007: "§ 90 Abs 1 StGB, der sich jedenfalls nicht auf (vorhersehbare, hier US 9 und 16) schwere Körperverletzungen erstreckt, die im Zuge sado-masochistischer Praktiken zugefügt werden" mit Verweis auf Burgstaller/Schütz im "Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch".
 
§ 90 StGB - Einwilligung des Verletzten unterscheidet nicht zwischen leichter und schwerer Körperverletzung. Kriterium dafür, ob in die Verletzung eingewilligt werden kann, ist, ob die Verletzung als solche gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Verletzung gegen die guten Sitten verstößt, hängt uA von der Schwere der Verletzung ab. Der Rechtsprechung ist zu entnehmen, dass im Bereich sadomasochistischer Praktiken die Einwilligung in leichte Verletzungen (Striemen nach Fesselung und Auspeitschen, OGH 12 Os 17/89) möglich ist, nicht aber eine Einwilligung in schwere Verletzungen.

Die "Krux" sind die Deliktsqualifikationen für schwere Körperverletzung ("leichte" gibts in Österreich gar nicht, einfach "nur" Körperverletzung).
Gesetzestext

Schwere Körperverletzung § 84 StGB.

1. Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

2. Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist


mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,

von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,

unter Zufügung besonderer Qualen oder


an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.

3. Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.



Herrschende Lehre und Rechtsprechung

Der § 84 schwere Körperverletzung ist ein sogenannter Qualifikationstatbestand zu § 83 Körperverletzung, d.h. zu der "Grundtat" kommen folgende "erschwerende" Gründe:

Absatz 1:

Die Berufsunfähigkeit (Gesundheitsschädigung) dauert länger als 24 Tage, das betrifft auch Studenten, Hausfrauen und Arbeitslose, weil nicht auf eine tatsächlicher Erwerbstätigkeit, sondern nur die Möglichkeit dazu abgestellt wird. Eine Tat ist dann an sich schwer, wenn mehrere Faktoren zusammentreffen, z.B. Schädigung eines wichtigen Organs oder Körperteils, ungewisser Heilungsverlauf, aber auch der körperliche Zustand eines Opfers. An sich schwere Verletzungen sind z.B. Knochenbrüche (ausgenommen kleine Knochen "von geringer Bedeutung"), Nasenbeinbruch mit Verschiebung der Bruchstücke, Gehirnerschütterung mit Bewußtlosigkeit. Diese besonderen Folgen müssen zumindest fahrlässig herbeigeführt werden.



Meine Meinung:

Eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung wird im Spiel wohl nur bei Knochenbrüchen auftreten. Aber schon das Spiel mit einem körperlich nicht ganz fitten Partner kann eine "an sich schwere" Körperverletzung darstellen. Und, ich hoffe, daß versteht sich von selbst, auch auf Menschen mit wie auch immer geartetem Handicap, sei es psychisch oder physisch, muß in besonderer Weise geachtet werden.




Absatz 2:

Lebensgefährliche Mittel sind alle Waffen, Gifte und Starkstrom.

Die Tat ist von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung begangen worden.

Die Tat ist unter besonders qualvollen Umständen begangen worden.

Bei diesen drei Qualifikationen muß der Vorsatz auch auf Verwirklichung diese besonderen Merkmale gerichtet sein.

Absatz 3 ist erst 1987 geschaffen worden, er soll das Rowdytum sanktionieren.




Meine Meinung:

Ob eine Peitsche oder ein anderes Schlaginstrument lebensgefährlich ist, wird von Fall zu Fall entschieden werden müssen. Sicherlich fallen alle Schlaginstrumente mit Nägeln, Dornen u.a, aber auch Metallabsätze von Stöckelschuhen unter diese Kategorie. Und auch unseren lieben Stromspielern sei auch aus rechtlichen Aspekten der Umgang nur mit Schwachstrom ans Herz gelegt!

Schon allein die "Zusammenrottung" von drei Tops für ein Opfer verwirklicht eine schwere Körperverletzung gem. § 84 (2) Z 2, egal, wie leicht die Verletzungen tatsächlich sind.

Wie die absichtliche Infektion mit HIV eingeordnet wird, ist noch nicht abschließend geklärt. Die absichtliche Ansteckung mit einer heilbaren Geschlechtskrankheit fällt jedenfalls unter schwere Körperverletzung.
 
Grüß Euch,

Barfly, meine Aussage war z.B: auf Tattoo- & Piercingsstudios gemünzt.

Ich denke, es kommt halt auch darauf an, ob es ein Unfall war oder ob es biligend in Kauf genommen wurde, dass ein bleibender Schaden entsteht/entstehen kann, wenn man gewisse Praktiken durchführt. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Davon hängt sicher die Anklage/Strafe ab.

Jetzt einmal ehrlich. Warum sollte man seine:down: Partner(in) anzeigen, wenn alles passt. Mir ist schon klar, dass frustrierte/eifersüchtige Menschen plötzlich diesen Weg wählen.
Jedoch wird im Normalfall höchstens ein Arzt/Krankenhaus eine Anzeige schreiben, wenn man mit Verletzungen ankommt.

Ich kann Geschichten erzählen von Ärzten, die z.B. Striemen und co gesehen haben und wie sie reagiert hatten. Komplett unterschiedlich

Hier muss halt unterschieden werden, ob es sich um Verletzungen handelt, die z.B. dadurch entstanden, weil der verrückte Ehemann/Freund mit der Faust in Rage hingehauen hat oder ob es sich um ein einvernehmliches SM-Spiel unter erwachsenen, mündigen Personen gehandelt hat.
Und ein Arzt, der ein wenig was im Köpfchen hat, wird auch mitbekommen, was Sache ist.
Natürlich kommt es auch drauf an, was die Person dort erzählt.

Eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung wird im Spiel wohl nur bei Knochenbrüchen auftreten. Aber schon das Spiel mit einem körperlich nicht ganz fitten Partner kann eine "an sich schwere" Körperverletzung darstellen. Und, ich hoffe, daß versteht sich von selbst, auch auf Menschen mit wie auch immer geartetem Handicap, sei es psychisch oder physisch, muß in besonderer Weise geachtet werden.


Genau darauf wollte ich grundsätzlich hinaus.
Wobei ich der Meinung bin, dass nicht nur der Aktive Verantwortung trägt, sondern auch der Passive.
Jedoch muss der Aktive halt einfach "NEIN" sagen, wenn gewisse Grenzen erreicht sind und der Passive durch Geilheit etwas will, was einfach nicht geht. Umgekehrt natürlich genauso.

Dass man auf gesundh. angeschlagende Menschen oder jene mit Handicaps besonders Rücksicht nimmt, sollte an sich selbstverständlich sein (ich weiß, die Realität sieht immer wieder anders aus).
Gewisse Praktiken sind halt einfach so gefährlich, dass das Risiko einer körperlichen/geistigen Schädigung sehr, sehr groß ist. Hier muss der Aktive das Risiko so geringst wie möglich halten. Ist das nicht möglich, muss er "nein" sagen.

Ob eine Peitsche oder ein anderes Schlaginstrument lebensgefährlich ist, wird von Fall zu Fall entschieden werden müssen. Sicherlich fallen alle Schlaginstrumente mit Nägeln, Dornen u.a, aber auch Metallabsätze von Stöckelschuhen unter diese Kategorie. Und auch unseren lieben Stromspielern sei auch aus rechtlichen Aspekten der Umgang nur mit Schwachstrom ans Herz gelegt!

Wird es das wirklich?
Also besser net ans Herz legen - den Strom mein ich ;)

Hier finde ich, muss ebenfalls der Aktive (auch wenn der Passive Wünsche äußerst) Grenzen setzen.
Vorallem muss man sich soweit informieren, wie Strom (bei dem Beispiel) und bei wem (bei wem nicht aufgrund Erkrankungen) angewendet werden darf.
Immer wieder sieht man Praktiken mit Strom, bei denen in den meisten Fällen Göttin sei Dank nichts passiert ist, jedoch das Risiko sehr hoch ist.
Genauso ist es beim Schlagen - wo darf ich hinschlagen und wo nicht. Manche (Möchtegern)SMler haben hiermit jedoch oft Probleme. Sie schlagen wahllos hin - ob aus Rage/Agression oder aus Unwissenheit.

Ebenfalls z.B. bei Glukoseinfusionen ins Gewebe (weil wir das an anderer Stelle hatte).
Hier muss sich der Durchführende eben soweit informieren, dass man Glukose nicht ins Gewebe spritzen darf, weil die Schädigungen nicht nur Probleme länger als drei Wochen verursachen können, sondern weil die Schädigungen auch lebenslang bedeuten bleiben können.
Tut man es alleine, ist man für sich selber verantwortlich.
In einem einvernehmlichen SM-Spiel hat man jedoch Verantwortung für die Gesundheit seines Spielpartners.

Abgesehen von ethischen "NEIN", muss man halt manchmal als Aktiver die Fantasien der Passiven (und umgekehrt) bremsen, damit nicht wirklich was passiert. Klar, Unfälle können immer passieren - wir Menschen sind nicht frei von Fehlern. (Kann auch beim Autofahren passieren). Fahre ich jedoch betrunken mit dem Auto, dann nehme ich in Kauf, dass etwas passieren kann, was nachhaltig Verletzungen/Tod von andren zur Folge haben kann/wird.

Lieben Gruß,
Katarina
 
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