Outdoor Bitte an dieser Stelle um Entschuldigung (falls betroffene Personen anwesend sind)


das ist ein auszug aus dem landessicherheitsgesetz der steiermark und bezieht sich, wie in meinen hinweisen ausgeführt, auf öffentliche flächen bzw. bereiche und nicht auf private fläche wie zB. felder und wälder die von landwirten bewirtschaftet werden

@kommentar von zusatz: bin da ganz bei dir - aber da es in letzter zeit viel negative berichterstattung zur hundehaltung gegeben hat wollte bin ich da etwas sensibel geworden und versuche entsprechende argumente damit zu entkräften
 
hey....is nix passiert..wir sind weggelaufen....war vielleicht ein fehler...aber nachher haben wir herzlich gelacht über die situation....mach dir keine gedanken drüber..... lg pandoro
 
und wenn leute in freier natur vögeln, müssen sie damit rechnen, dass sie jemand erwischt
Richtig!.....Wenn de Fisch im Wasser ficken, müssens damit rechnen, vom Fischer erwisch zu werden!.....Anglerglück nennt ma des...:hahaha:
 
Klasse Thread! Und dann noch die Betroffenen hier gefunden. Ich wusste zwar, dass Österreich klein ist ... aber sind wirklich alle, die Sex haben, hier im Forum, hahaha? :hahaha:

Ich lag mit meiner Liebsten mal in einem Kornfeld (Klischee-Klassiker). Und auf einmal raschelte es neben uns und ein neugieriger Labrador-Mischling glotzte uns mit großen Augen an. Weggelaufen sind wir aber nicht, die Runde war trotzdem vorbei. Zumal sein Herrchen vom Wegrand noch nach ihm rief und wir jeden Moment damit rechneten, dass er ihn holen würde. Irgendwann hatte er sich sattgesehen und ist wieder zurückgetrottet.

An die "Erwischten": erzählt doch mal, wie weit seid ihr gelaufen, und habt ihr eure Klamotten noch alle wiedergefunden? ;)

Comran
 
Ich bin ein Experte im Bezug auf Tierrechtsfragen und kann nur sagen dass:Zicken wie .... meines Erachtens nach mit Maulsperre in einen Käfig gesperrt gehören und wenn man sie dann mal rausholt damit sie nicht tägl.in den Käfig kackt dann am besten noch mit Würger und Kurzleine...ein Hundeleben dauert hin u wieder mehr als 12 Jahre und dir wünsch ich's mal für ein Monat!!
 
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Schon der Wahnsinn, der arme Kerl wollte sich doch nur entschuldigen und nicht dafür sorgen, dass in 2 Tagen mehr Seiten mit Leinen und sonstigen Gedöns vollgeschrieben werden. Wir sind hier schon noch im EROTIKFORUM oder ist das hier das Forum der Hundefreunde? Nix gegen Hunde aber übertreibs nicht!


irgendwie hätte ich solche kommentare erwarten sollen, aber dafür darf ich an dieser stelle auf folgende punkte hinweisen:

1.) das gesetz sieht per se keine leinenpflicht für hunde vor
2.) gem. tierhalteverordnung i.d.g.F anlage 1, ziffer 1, punkt 1.1 steht: "hunde müssen mindestens einmal täglich, ihrem bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend gelegenheit zum auslauf haben" - meines erachtens handels es sich dabei um einen graubereich, da gerade bei großen hunden ein spaziergang an der leine das bewegungs- und laufbedürfnis nicht erfüllen kann (außer man hat die zeit täglich 6 h spazieren zu gehen, aber die meisten haben ja auch noch einen job und möchten dann und wann mal schlafen).
3.) das argument "dann geh halt auf die hundewiese oder in die hundezone" ist insofern sinnlos, da außerhalb größerer städte zumeist keine entsprechenden wiesen oder zohnen existieren - mal abgesehen davon, dass selbst in hundezonen die hunde an der leine geführt werden müssen (deshalb weiß ich bis heute nicht, was der vorteil von hundezonen sein soll bzw)
4.) leine- und/oder beißkorbpflicht bezieht sich nicht nur ausschließlich auf öffentliche liegenschaften sondern findet seine gesetzliche regelung im gemeiderecht. somit kann jede gemeinde selbst festlegen ob sie leinen- und/oder beißkorbpflicht in öffentlichen bereichen festlegt oder nicht
5.) bei spaziergängen außerhalb von öffentlichen bereichen, wie zum beispiel ich mit meinen hunden zwischen feldern und in wäldern der murauen die ausschließlich privatbesitz von landwirten oder privatpersonen sind, gilt auch das gemeindegesetz nicht. freilaufende hunde könnten höchstens auf grund einer besitzstörungsklage zur anzeige gebracht werden. wenn, wie in unserem fall, die erlaubnis der entsprechenden grundstückseigentümer eingeholt wurde ist auch ein spaziergang ohne leine innerhalb des gesetzlich erlaubten
6.) der abschuss freilaufender hunde durch jäger auf privatbesitz ist nur durch zustimmung des grundstückseigentümers oder bei gefahr in verzug (wenn die hunde außerhalb der rufweite der besitzer sind, was im einzelfall oft schwer zu beweisen ist) abgeschossen werden. nur wälder und wiesen im besitz des landes oder des bundes gelten als öffentliche flächen, hier darf der jäger auch ohne zustimmung von grundstücksbesitzern abknallen - ist aber in unserem fall nicht gegeben.
 
Ich mag den Thread. Er zeigt so schön, wie sich manche Zeitgenossen die Gesetze zurechtbiegen.

Im Gesetz steht "öffentlich zugänglich". Aber der TE faselt uns mit Theorien über private Grundbesitzer voll ...

Die Grasser-Partie glaubt auch oder will uns zumindest weismachen, dass sie glaubt, dass alles in bester Ordnung war ...
 
Ich mag den Thread. Er zeigt so schön, wie sich manche Zeitgenossen die Gesetze zurechtbiegen.

Im Gesetz steht "öffentlich zugänglich". Aber der TE faselt uns mit Theorien über private Grundbesitzer voll ...

der TE wollte eigentlich auch nicht über gesetze diskutieren :roll:
 
und das Gesetz sagt auch kein sex draussen :) Es ist dann exibisionismus und auch bestrafft :) Aber nice entschuldigung, ich hoffe die sehen es :)
 
Hätte man wie vorgeschrieben die Hunde an der Leine dann käme es gar nicht zu solchen Situationen. Aber welcher Hundebesitzer besitzt schon so viel Intelligenz zu wissen das in einem Wald auch andere Tiere leben und hält sich an Vorschriften.

Reduzier bitte nicht alle Hundehalter.... meiner ist IMMER an der Leine :mauer:
 
Hunde gehören an die Leine wie es das Gesetz vorsieht. Hier sollte man mal abstrafen das dem Besitzer gleich ganz anders wird. Und dann sind die Jäger die bösen die einen freilaufenden Hund mal erschießen.

http://www.erotikforum.at/geld-geboten.103/steiermark-sex-gegen-tg.346628#post3575084

Welcher geile und potente Mann hätte Lust mich heute Abend ab ca. 21.00 mit meinem Mann zusammen gegen TG im Auto auf einem Parkplatz in GRAZ zu verwöhnen während ich dich blase oder wichse. Bin 30 Jahre alt 160 cm groß, schlank, rasiert, kleiner Busen und immer geil. Melde dich mit Vorschlägen und einem Bild von dir was es dir wert wäre eine hübsche junge Frau zu verwöhnen. Würde im Vorfeld gerne sehen was mich erwart.


Es Gesetz sieht auch ned wichsen und blasen gegen TG im Auto, wenn ma's also ganz genau nehmen würd illegale Prostitution, vor. Das immer die die selber Dreck am Stecken ham an auf Oberlehrer machen ... ;)
 
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Hunde gehören an die Leine wie es das Gesetz vorsieht. Hier sollte man mal abstrafen das dem Besitzer gleich ganz anders wird. Und dann sind die Jäger die bösen die einen freilaufenden Hund mal erschießen.


und natürlich hört nicht jeder hund, hunde müssen mal rennen. Und wens nicht so viele deppen wie dich geben würde dann hätten es hundebesitzer die ihre hunde erziehen nicht so schwer -.- ihren hunden ein schönes leben zu ermöglichen
 
Lustig. Einige der hier anwesenden Paragraphenreiter sind offenbar chronisch untervögelt ;-). Die reiten offenbar lieber auf Paragraphen herum ;-).
Dann geht hier echt jemand hin und entschuldigt sich dann auch noch öffentlich...und schon kommen andere und wollen sich ein weiches Ei an die Schienen nageln ;-).
 
eine völlig sinnlose Diskussion... ehrlich.
Danke für die Entschuldigung und aus.
 
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