- Registriert
- 3.5.2010
- Beiträge
- 67.761
- Reaktionen
- 210.958
- Punkte
- 2.006
- Checks
- 78


Bei ungeschützten Sex , welcher Art auch immer, besteht immer ein Risiko

Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
Natürlich besteht da immer ein Risiko, aber das ist eben in der homosexuellen Szene immer höher als bei anderen. Homosexuelle Männer die sexuell sehr aktiv sind fürchten nämlich keine Schwangerschaft und nehmen es mit der Verhütung daher leider oft nicht so genau wie zum Beispiel Heteros die sexuell auch aktiver sind.Hey, bin schon länger hier im Forum unterwegs und möchte meine Bi Neigungen ausleben. Mein Problem ist nur das mich der Gedanke einer Infektion, in egal welcher Art, ob HIV oder sonstiges mich stark ausbremst.
Meine Frage ist jz, ob ich übertreibe oder falsch Informiert bin, es geht nicht um den Schutzlose Akt selbst , sondern ums Orale Befriedigen.
Oft lese ich in Fourm ja hier und jetzt kommt her ich blase und schlucke alles brav, anonym Gloryhole Naturfranzösisch ect ect.
Aber besteht nicht da schon ein Infektionsrisiko?![]()
Ich setz mich einfach mal dazu. Und vielleicht gibt's ja auch ein Bierund Cola
![]()
GerneDieser Faden entwickelt eine interessante Richtung...
Ich setz mich einfach mal dazu. Und vielleicht gibt's ja auch ein Bier![]()
Ich habe die Chipstüte auch schon aufDieser Faden entwickelt eine interessante Richtung...
Ich setz mich einfach mal dazu. Und vielleicht gibt's ja auch ein Bier![]()
was so aber nicht ganz stimmt - zumindest was "bakteriell" betrifft.Alles was man sich sonst einfangen kann (siehe Punkt 1) ist bakteriell und heilbar
Stimmt, jetzt wo du es sagst fällt mir auf das ich viruellen vergessen habe. Sprich HPV, Herpes etc. Habe ich verdrängt weil bisher keine Berührungspunkte gehabt. Bitte um Entschuldigung.was so aber nicht ganz stimmt - zumindest was "bakteriell" betrifft.
Du hast offenbar vergessen, daß Du am 13.4.22 vom Mod aufgefordert wurdest, jeglichen Kontakt im Forum zu mir zu unterlassen. U.a. hieß es "
keine nachrichten, keine profileinträge, kein zitieren oder kommentieren in threads oder sonst irgend gearteter kontakt!
bitte nicht kommentieren, das ist keine diskussionsgrundlage sondern eine anweisung seitens der moderation, also einfach beachten und umsetzen - danke!"
Selten so einen Blödsinn gelesen.
Wenn mein Gegenüber nicht weiß was ich will (Unwissenheit), dann kann daraus keine Straftat entstehen.
huch, der nächste Stänkerer - ohne die geht's offenbar nicht in einem ForumUnd das hast du dir extra kopiert und dick im Kalender eingetragen? Wenn man sonst kein Leben hat …![]()
Dieser Paragraph, ich sage das jetzt mal einfach so wie ich es sehe, ist ein Skandal und gehört schon längst reformiert. Mag sein, dass er Ende der 80er oder Anfang der 90er des vorigen Jahrhunderts Sinn machte, jetzt ist der komplett überholt, antiquiert und anachronistisch...in Ö gilt:
Danke für die Quellen. Ich habe mir jetzt nur die parlementarische Anfrage angesehen und den Standart-Artikel. Gibt es nun eine Judikator zu Stealthing? So wie ich das verstehe, gibt es bisher lediglich Rechtsauffassungen dazu.Aber bleiben wir einmal in Österreich,
In den letzten Jahren wurden - nicht zuletzt auf Betreiben der SPÖ - gesetzliche Regelungen für strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung ausgeweitet. Hierzu gab es erhebliche Änderungen in der Begrifflichkeit und dem Strafmaß u.a. beim §205a StGB.
Besonders im Bezug auf Stealthing, wie das heimliche Entfernen des Kondoms in der Fachsprache genannt wird gab es sehr ausführliche öffentliche Diskussionen im Justizministerium in Wien. Hierzu empfehle ich Dir das Lesen der parlamentarischen Anfrage Nr. 5229/J-NR/2021 vom 04.02.2021 und deren Beantwortung unter 5236/AB 1 von 3 vom 02.04.2021. Beide im Internet leicht zu finden. Darüber empfehlenswert der Fachbeitrag im Juridikum in der Ausgabe 03/2017, sowie den Artikel zu Stealthing im DerStandart am 7. Februar 2018, im Journal für Strafrecht (Heft 5) Oktober 2021, im Kurier vom 25.04.2017.
Und falls Dir das zu kompliziert sein sollte, erkundige Dich einfach mal über die Internet-Suchmaschine Deines Vertrauens (es gibt nicht nur Google) über : Stealthing