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Nicht gefallen würde mir, wenn das ohne Rechtstitel erfolgt, was ich jedoch bei Gott nicht annehme, da die Prositution in Privatwohnungen verboten ist, also ist ein zu prüfendes Delikt vorliegend.
Selbstverständlich erfolgt eine solche verdeckte Ermittlung ohne Rechtstitel. also gesetzlos, weil Geheimprostitution in der eigenen Wohnung keine gerichtlich verfolgte Straftat ist, sondern maximal eine Verwaltungsübertretung. Im Verwaltungsstrafrecht sind verdeckte Ermittlungen aber nicht vorgesehen (und Gesetze, die dies legitimierten, wären wohl im Hinblick auf die Rsp des EGMR zu "petty crimes" nicht zulässig). Dazu kommt, dass nicht alles, was nach Prostitution aussieht, also Sex gegen Geld, auch Prostitution ist (dazu gibt es Erkenntnisse des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs), weswegen ein Beamter zwar einen Verdacht auf Prostitution haben mag, aber selbst dieser Verdacht ungerechtfertigt sein kann.