- Registriert
- 27.10.2008
- Beiträge
- 44.201
- Reaktionen
- 19.990
- Punkte
- 1.383
- Checks
- 2
hi, sind meine beobachtungen... neuerdings sogar mit einem wiener kennzeichen ..
das wundert Dich?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion erfordert derzeit den Zugriff auf die Seite über den integrierten Safari-Browser.
hi, sind meine beobachtungen... neuerdings sogar mit einem wiener kennzeichen ..
seit wann denn ?Im Auhof ists doch tagsüber erlaubt
seit wann denn ?
kannst Du es bitte verlinken ?in allen legalen bereichen ist es rund um die uhr erlaubt,
du solltest nicht von sowas ausgehen, wir alle brauchen diese Info.-> bitte keine falschen gerüchte verbreiten...
übertreibt doch nicht immer so masslos bitteauch wenn uns rb's dauern das gegenteil vorleben...
http://www.wien.gv.at/verwaltung/prostitution/index.html und sich bitte die entsprechende Verordnung herauszusuchen.kannst Du es bitte verlinken ?
dankeschön, leider nichts über Auhof und Uhrzeiten dabei. Oder ich brauch Brille.herauszusuchen.
dankeschön, leider nichts über Auhof und Uhrzeiten dabei. Oder ich brauch Brille.
den kenn ich, aber da steht nix, tut mir leid wenn ich nerve, ok ?§ 9 (1) genügt
§ 9. (1) Die Straßenprostitution...ist zulässig, sofern Abs. 2 nichts anderes bestimmt.den kenn ich, aber da steht nix, tut mir leid wenn ich nerve, ok ?
Eben. Im modernen Rechtsstaat ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Wenn das Gesetz keine zeitliche Beschränkung vorsieht, dann gibt es auch keine.den kenn ich, aber da steht nix
Eben. Im modernen Rechtsstaat ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Wenn das Gesetz keine zeitliche Beschränkung vorsieht, dann gibt es auch keine.
Mit dem WPG 2011 gibt es grundsätzlich keine zeitliche Beschränkung des Straßenstrichs mehr. Für die Gegend Perspektivstraße/Prater wurde eine solche Beschränkung ausdrücklich erlassen ("Verordnung der Bundespolizeidirektion Wien, mit der im 2. Wiener Gemeindebezirk zeitliche Beschränkungen für die Straßenprostitution auf den gemäß § 9 Abs. 1 WPG 2011 erlaubten Flächen erlassen werden"), für andere Gegenden nicht.
Die Verordnungsermächtigung muss im Gesetz festgehalten sein.wenn es in der Folge z.B. durch die Polizei wieder abgeändert werden kann
Die Verordnungsermächtigung muss im Gesetz festgehalten sein.
Die Polizei kann eben nicht alles ändern, sondern sie kann Verordnungen innerhalb des im Gesetz vorgegebenen Rahmens erlassen.daß die Polizei sowieso alles ändern kann
Die Polizei kann eben nicht alles ändern, sondern sie kann Verordnungen innerhalb des im Gesetz vorgegebenen Rahmens erlassen.
die Polizei aber solche nach Gutdünken erlassen kann (wie eben im 2. Bezirk)
... glaube mir wäre der Auhof schon lange Dicht ...