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Straßenprostitution ist erlaubt. Jedoch gilt derzeit eine Ausgangssperre für Kunden, die zur Zeit des erlaubten Straßenstrichs gilt.
"Berufsvertretung Sexarbeit Österreich" (BSÖ) - Spendenaufruf für notleidende Sexarbeiterinnen
@Diavola1140 postet hier sicher keine Fake-Nachrichten zum Vergnügen.. Und, wie bereits von mir auch verlinkt, auf der Seite der BSÖ steht eben etwas anderes. Und welche Auskunft ist rechtlich "übergeordnet"? Da muss man sich eben schon ein bisschen damit auskennen, um das beurteilen zu können...
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