Straßenstrich Brunnerstraße? Wien 1230

Sind die Studios auch wirklich erlaubt? Mit welchen realen Auflagen? Ist doch keiner heiß drauf, sich da registrieren zu lassen.
 
Vielleicht machen die Betreiber nach dem Check des GGG-Status (mit Realnamen, aber ohne Kopie oder Niederschrift) kurz die Augen zu, vergessen den Namen und nehmen die Eintragung auf der Registrierungsliste tolerant zur Kenntnis.
 
In den Studios soll es, sowie vor dem Lockdown, nur Maskenpflicht geben
Durch die COVID-19-Öffnungsverordnung ist das Betreten von Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen ab 19.05.2021, erlaubt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:
· Der Betreiber hat ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
· Der Betreiber hat einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen.
· Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Freizeiteinrichtung von Kunden nur im Zeitraum zwischen 05.00 und 22.00 Uhr betreten wird.
· In geschlossenen Räumen dürfen sich maximal so viele Kunden gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten, dass pro Freier 20 m² zur Verfügung stehen.
· Der Betreiber darf Freier, bei denen davon auszugehen ist, dass es zu einem länger andauernden Kontakt mit dem Personal kommt, nur einlassen, wenn diese einen Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ vorweisen. Der Freier hat diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
· Von der Prostituierten ist der Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ zu erbringen oder eine FFP2-Maske zu tragen.

· Der Freier hat in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske (dies gilt nicht in Feuchträumen) zu tragen und gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, einen Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten (gilt nicht für den Abstand zwischen Freier und Prostituierter).
· Für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken gilt § 6 der Verordnung (Gastgewerbe).

Escortservice (Hausbesuche in der Wohnung des Kunden), sind aufgrund der COVID-19-Regelungen zulässig. Beim Betreten der Arbeitsorte ist das Infektionsrisiko durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren. Darüber hinaus ist von der Prostituierten der Nachweis „genesen, geimpft oder getestet “ zu erbringen oder eine FFP2-Maske zu tragen.


Details sind der beiliegenden Verordnung zu entnehmen.
 
Der Freier hat in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske (dies gilt nicht in Feuchträumen) zu tragen

Vielen Dank für die Erklärung.
Wobei ich den Absatz mit den "Feuchträumen" bei den gewerblichen Damen schon sehr treffend finde!!
Wenn jemand ohne Maske beim Geschlechtsverkehr erwischt wird, kann er ja sagen, dass er mit Feuchtraum etwas anderes verstanden hat. ;);)
 
Vielen Dank für die Erklärung.
Wobei ich den Absatz mit den "Feuchträumen" bei den gewerblichen Damen schon sehr treffend finde!!
Wenn jemand ohne Maske beim Geschlechtsverkehr erwischt wird, kann er ja sagen, dass er mit Feuchtraum etwas anderes verstanden hat. ;);)


Ist nicht e das ganze Gebiet Brunnerstraße und Perfektastraße ein tropisches Feuchtgebiet.
 
Aber das mit ohne Maske wurde ja letztes Jahr sicher auch mega umgangen. Rein mit Maske, raus mit Maske und drin wie immer. War aber grundsätzlich super. Wirst nicht erkannt. Hat auch vorteile. Außerdem sind sicher auch nur wegen den Puffs die Coronafallzahlen sehr stark gestiegen :ironie:
 
Aber das mit ohne Maske wurde ja letztes Jahr sicher auch mega umgangen. Rein mit Maske, raus mit Maske und drin wie immer. War aber grundsätzlich super. Wirst nicht erkannt. Hat auch vorteile. Außerdem sind sicher auch nur wegen den Puffs die Coronafallzahlen sehr stark gestiegen :ironie:

Ja e die klassische raus rein Nummer :undweg:
 
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