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Gast
(Gelöschter Account)
Das ist schon klar, aber so eine Plattform kann sich niemals völlig aus der Verantwortung nehmen und behaupten "wir haben mit den Inhalten nichts zu tun". Wenn auf einem Portal rechtlich problematischer Kontent verbreitet wird ist IMMER der Betreiber letztverantwortlich. Wenns so einfach wäre könnte man ja irgenein Forum Gründen und dort von Kinderpronografie bis Nazi-Themen alles munter verbreiten, so nach dem Motto "i habs ja net gschriebn". das ist natürlich völlige Unfug, und der Betreiber eines Forums/Börse/Portals quasi als "Publisher" und Herausgeber von Kontent hat immer auch eine Mitverantwortung für das was er da veröffentlicht. Also ist das Veröffentlichen von "sexuellen Vorlieben" nun rechtlich strafbar ja oder nein? Ich denke die Macher des Hostessenindex und deren Juristen haben sich da genau informiert und abgesichert. Demnach stellt es wohl kein Problem dar würde ich meinen.
dann frag am besten die admin´s aus dem EF... die betreiben auch gleichzeitig hostessen.com und noch ein paar andere derartige seiten