http://de.creativecommons.org/
http://creativecommons.org/
http://en.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons_licenses
http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
Angefangen hat alles mit dem Sampling und Wiederverwerten von Musik.
Inzwischen existieren CC Lizenzen auf allen urheberrechtlich relevanten Domänen.
Hier wie auch im traditionellen Urheberrecht ist die Namensnennung ein wesentlicher Bestandteil der Rechtsbegründung, der in einem anonymen Forum ab initium entfällt. Wer seinen Namen nicht nennt kann auch kein Recht an einem Werk ableiten. Umgekehrt kann ich, wenn ich nachweilich als erster eine Namensnennung einem Werk verkette, dieses für mich beanspruchen. Dies gilt inbesonders, wenn die strittigen Werke nicht identisch sind, der Kläger dem Beklagten aber keinen eindeutigen Bruch der Urheberrechtskette beweisen kann und selbst keine davor datierte Veröffentlichung mit Namensnennung anführen kann. Ich bitte um keine mutmaßungen oder unsachliche Bemerkungen sondern um die Anführung eines gegenteiligen Richterspruchs innerhalb Europas.
Ich erwähne CC Lizenzen nur, weil sie am ehesten dem hier nicht ausdiskutierten Lizenzverhalten der Forums-Teilnehmer entsprechen. Ich stelle das gültige Urheberrecht nicht in Frage, sondern kommentiere seine gegenwärtige Auslegung in Relation zur ursprünglichern Frage des ersten Posters.
Ja, derjenige, der einen
anonymen Beitrag, etwa einen Klospruch, aber auch ein anonymes Posting, in ein künstlerisches Werk mit Namensnennung
verwandelt, also abändert, darf dieses für alle Zeit und für alle Regionen der Welt sich beanspruchen. Der Verfasser des Klospruches bzw. des Forumpostings wird Mühe haben nachzuweisen, daß er/sie der eigentliche Urheber war, sein Werk also originär entsprechens URG ist, da
zumindest die Namensnennung in der vom angeblichen Urheber verwendeten Verbreitungsmethode ohne ersichtlichem Grund unterlassen wurde. Der Grund ist deshelb unersichtlich, da die Namensnennung für die Begründung urheberrechtlicher Ansprüche voraussetzung ist.
Unklar ist dabei höchstens, ob das Pseudonym eines Forums einem Künstlernamen gleichgesetzt werden kann und die Nennung des Pseudonym damit einer Namensnennung gleichkommt.
Trotzdem ist im Fall eines Rechtstreites und im Fall einer Bearbeitung kaum ein Beweis zu erbringen, welcher Text die Grundlage für den anderen war. Der Kläger geht in diesem Fall das Risiko einer Schadenerstazklage ein, selbst wenn er im Recht war und sein Werk tatsächlich gestohlen wurde.
Bitte seid nicht so naiv zu glauben, daß Rechtsprechung etwas mit Gerechtigkeit zu tun hat.