Die Ehefrau im selben Betrieb

B

Gast

(Gelöschter Account)
Bevor ich einen 300-Euro-Anwalt befrage, versuche ich es im Forum, es gibt sicher einige, die es wissen (Selbständige, WU-Studenten, ...)

Muss man die eigene Ehenfrau in der eigenen Firma einstellen?
Wenn nein: Geht das unbegrenzt oder was ist die höchste Stundenzahl pro Woche, wo sie "nur" "aushilft"?
Wenn ja: als normale Angestellte ist das sicher jederzeit normal möglich. Was ist als zweite Selbständige parallel zu mir? Gibt es da nur Gesellschaftsformen, wo das 50:50 geregelt ist oder kann der eine Partner "mehr" Chef sein als der andere?
 
Muss man die eigene Ehenfrau in der eigenen Firma einstellen?
Nein.

Geht das unbegrenzt oder was ist die höchste Stundenzahl pro Woche
Mit "unbegrenzt" wirst als Arbeitgeber ein Problem bekommen (ned nur bei der eigenen Ehefrau, auch bei allen anderen Angestellten)

als normale Angestellte ist das sicher jederzeit normal möglich.
Ja.

Was ist als zweite Selbständige parallel zu mir?
Dann sinds 2 Selbständige.

Gibt es da nur Gesellschaftsformen, wo das 50:50 geregelt ist oder kann der eine Partner "mehr" Chef sein als der andere?
Das kommt auf den Betrieb und die Gesellschaftsform an, und darauf, wie weit man sich von der eigenen Frau dreinreden lassen will. Wenns gleich viel Eigenkapital einbringt zB, wirds wahrscheinlich auch gleich viel mitreden wollen.
 
Ich würde Dir sehr davon ab raten, deine Frau zu 50:50 als gleichwertigen Partner einzustellen (auch wenn ich das als Frau jetzt schreibe).
Es ist besser, sie als geringfügig einzustellen, sie hat den ganz normalen Anspruch auf den 13. und 14. Gehalt.

Es ist natürlich auch ein Unterschied, wenn Du mit Deiner Frau die Firma zum gleichen Zeitpunkt aufbaut.

Wobei es gibt auch mit "nicht Ehepartner", auch mit sogenannten "guten alten Freunden" im endeffekt immer die gleichen Probleme.
Nach einer Zeit, wo der Laden gut läuft kommt sich einer benachteiligt vor, das er mehr arbeitet als der andere.
Auch ist es für einen Kunden immer besser einen "Chef" als Ansprechpartner zu haben.

Sollte es mal wirklich zu einer Trennung kommen, dann ist es sehr problematisch.

:!: Und noch eines, hüte Dich Deine Frau in die Buchhaltung zu setzen, lass ihr die Finanzen nicht über, das hat schon manchen ein böses Erwachen gebracht! :nono:
 
Natürlich ist es mir viel lieber, wenn ich das alleine durchziehe, nur alleine fehlen mir ca. € 5000,-, zuzweit gibt's mehr Geld, das ist der ausschlaggebende Grund, warum ich jetzt über eine Teilung nachdenke.
Wir beide würden vom ersten Tag an gleichzeitig arbeiten. Die Aufgaben sind natürlich verschiedene, aber von den Stunden her kämen wir auf dieselbe Zahl, ca. 8-9 am Tag.

Stimmt es, dass bei Selbständigen die Arbeitszeit egal ist? Also 7 Tage die Woche ohne Pause möglich? Gilt das für jede Art der Selbständigkeit, ich mein jetzt in Bezug auf die Aufteilung der Firma, wie zB 50:50 oder eben eine andere?
 
Muss man die eigene Ehenfrau in der eigenen Firma einstellen?

Wer sollte dich dazu zwingen? :roll:

Wenn nein: Geht das unbegrenzt oder was ist die höchste Stundenzahl pro Woche, wo sie "nur" "aushilft"?

Erst einmal gilt es deine Beweggründe dazu zu klären? Ich weiß zwar nicht, von welchem Gewerbe du hier sprichst, aber prinzipiell kann deine Ehefrau jederzeit unentgeltlich aushelfen. Ich gehe jedoch davon aus, dass du einen Abschreibposten (Betriebsausgabe) suchst und da wäre es möglicherweise ratsam, die Geringfügigkeitsgrenze (ca. 360 Euro/Monat) nicht zu überschreiten (vorausgesetzt deine Gattin hat nicht ohnehin ein anderes, steuerpflichtiges Einkommen, welches sich durch die Tätigkeit bei dir selbstverständlich erhöhen würde). Bei höheren Beträgen wird es dir nicht erspart bleiben, die Rentabilität der Aktion (ist deine Steuerersparnis größer als ihre Zahllast?) von einem Experten (=Steuerberater) errechnen zu lassen. Auf jeden Fall ist es bei einer freien Mitarbeit unbedingt ratsam, einen glaubwürdigen Werksvertrag mit genauen Tätigkeitsbeschreibungen aufzustellen, da dir sonst möglicherweise die Finanz nicht traut und die Posten einer Prüfung nicht standhalten würden.

Was ist als zweite Selbständige parallel zu mir? Gibt es da nur Gesellschaftsformen, wo das 50:50 geregelt ist oder kann der eine Partner "mehr" Chef sein als der andere?

In Gesellschaftverträgen lässt sich (fast) alles regeln, hierfür müsstest du aber schon verraten, um welche Gesellschaftsform es sich bei dir handelt.

Bevor ich einen 300-Euro-Anwalt befrage, versuche ich es im Forum, es gibt sicher einige, die es wissen (Selbständige, WU-Studenten, ...)

:) Du würdest aber womöglich mehr dadurch sparen...

So, mehr gibt's gratis nicht. Aber in der Adventzeit hilft eben auch er manchmal gerne, der

Genießer :winke:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenns gleich viel Eigenkapital einbringt zB, wirds wahrscheinlich auch gleich viel mitreden wollen.
Kredit geht auf beide Namen, also 50:50. Ob sie jetzt halbe halbe mitreden will ist eine Sache, wie ist das gesetzlich, kann ich es anders regeln?
 
Natürlich ist es mir viel lieber, wenn ich das alleine durchziehe, nur alleine fehlen mir ca. € 5000,-, zuzweit gibt's mehr Geld,
Stimmt es, dass bei Selbständigen die Arbeitszeit egal ist?

:!: Es gibt verschieden Gesellschafsformen, da kann es nicht um € 5000,- gehen? :hmm:

:!: Wenn Du der eigene Chef bist, da gibt es keine Arbeitszeiten, die teilst Du Dir ein.
Die erste Zeit wird es auch keinen Urlaub geben :lol:
 
Stimmt es, dass bei Selbständigen die Arbeitszeit egal ist? Also 7 Tage die Woche ohne Pause möglich? Gilt das für jede Art der Selbständigkeit, ich mein jetzt in Bezug auf die Aufteilung der Firma, wie zB 50:50 oder eben eine andere?

Ohne dir jetzt nahetreten zu wollen: Aber wo lebst du? Wer sollte mich als Selbstständigen daran hindern 20 Stunden sieben Tage die Woche zu arbeiten, außer vielleicht meine Gesundheit? :roll:

Bist du dir wirklich sicher, dass DU zum Unternehmer geboren bist? Wenn's dir nur um die fünf Tausender geht, geh doch zur Bank. Ich würde einmal meinen, wenn die diese Summe nicht locker machen, dann solltest du die Geschäftsidee sowieso gründlich überdenken...


Genießer :winke:
 
Zuletzt bearbeitet:
:!: Wenn Du der eigene Chef bist, da gibt es keine Arbeitszeiten, die teilst Du Dir ein.

Das ist mir klar. Bei der Frage ging's um die Ehefrau. Wenn sie keine 50:50-Partnerin wäre, also grob gesagt, der 2. Chef, ob ich bei ihr da wegen Arbeitszeiten was beachten müsste? Ich würde auf nein tippen, aber wer weiß...
 
Ohne dir jetzt nahetreten zu wollen: Aber wo lebst du? Wer sollte mich als Selbstständigen daran hindern 20 Stunden sieben Tage die Woche zu arbeiten, außer vielleicht meine Gesundheit? :roll:
Siehe # 10.

Bist du dir wirklich sicher, dass DU zum Unternehmer geboren bist?
Tja, das weiß man nachher besser als vorher. Aber ich will es wieder versuchen (andere Branche jetzt) und diesmal halt nicht alleine.

Wenn's dir nur um die fünf Tausender geht, geh doch zur Bank.
Glaubst, wenn ich alleine die Chance auf die PLUS € 5000,- hätte, wäre ich nicht schon dort??
Hatte genug Gespräche mit den Banken in den letzten 3-4 Monaten.
 
Auserdem wenn ihr verheiratet seit und es sollte im härtefall zu einer scheidung kommen gehört ihr sowieso alles zur hälfte was ihr besitzt und wie du schon auch sagst wenn sie den kredit mitunterschreibt ist sie auch zur hälfte beteiligt weil wenn die firma was ich nicht hoffe für dich einen konkurs anmelden muss steht sie gleich tief in der sche**se wie du nähmlich zur hälfte und da bringt auch eine scheidung dann nichts mehr (wer beim kredit mitunterschreibt haftet als bürge zum gleichen anteil heist kannst du nichts zahlen werden die bürgen zur kasse gebeten) auserdem kannst du es ja als eine art familienbetrieb handhaben aber meldepflichtig bist immer

LG Tiger
 
ob ich bei ihr da wegen Arbeitszeiten was beachten müsste? Ich würde auf nein tippen, aber wer weiß...

:!: Auch hier ist Vorsicht wieder angebracht. Sie sollte die Arbeitszeiten einhalten, die ihr vorher vereinbart habt.

:!: Es könnte Dir sonst passieren, das sie Dich verklagt, wegen nicht Einhaltung der Vereinbarung, ist auch schon vorgekommen, auch bei sehr guten Verständnis.

:!: Es sind alle Vereinbarungen schriftlich zu erfolgen! Sei bitte nicht gescheiter und sag bloß nicht, das gibt es bei uns nicht, das haben im Endeffekt auch schon mehr gesagt.

:!: Lass Dich bei der WKO beraten und geh auch zu verschiedenen Steuerberater!
 
Arbeitszeitregelungen gelten "nur" für Angestellte und Arbeiter. Ab Managementlevel oder als Eigentümer kräht kein Hahn mehr danach. Machst ja auch keine Zeitaufzeichnungen. Immer dann wenn es mehr als EPU (Einpersonen Unternehmen Ex "ICH-AG") ist kanns mehr als einen Gesellschafter geben. aber GmbH`s etc. kosten Geld. Bei "nur" €5k würde ich meinen Businessplan nochmals genau ansehen, da findest sicher noch den ein oder anderen Euro. Fehlende 5K sollten Dich nicht beuruhigen dürfen ....

Ich bin seit August selbstständig - und kämpfe seither jeden Tag um von den lieben Kunden mein Geld zu bekommen. Manche wollen Zahlungsziele von bis zu 120 Tagen und halten dann die nicht ein, und dann geht`s ans mahnen. Aussenstände von ca. 5-7k sind gleich einmal zusammen. Wenn D
 
Wenn die Bank keine € 5000,-- in Deine Geschäftsidee investieren will, ist es am besten Du vergisst es. Das Risiko dieses Kapital nicht mehr aus dem Betrieb heraus zu bekommen ist einfach zu groß. Oder aber Du hast einen beschissenen Kundenbetreuer in der Bank.
 
Es kommen noch mehr Kosten auf Dich zu, wie z:B. die SVA, mit monatlichen Zahlungen von ca. € 200,- min., dann die Miete und was Du halt so brauchst.
Da brauchst Du einen richtigen Business Plan und die richtige Bank dazu.

Man sagt "eine Putzfrau bekommt eher einen Kredit von € 100.000,- als ein Selbständiger nur einen Cent".

Gerade die Banken habe keine Freude an einem Selbständigen, ausser Du hast genug Kapital...

Also überdenke Dein Vorhaben!
 
Muss man die eigene Ehenfrau in der eigenen Firma einstellen?


Musst du nicht. Sie kann

unentgeltlich tätig sein (wird von der Finanz vor allem bei geringeren Tätigkeitsumfang gerne als "eheliche Mitarbeit" unterstellt).

eine eigenständige, in sich abgeschlossene Tätigkeit/Werk im Rahmen eines Werkvertrages erbringen. In diesem Fall musst du sie nicht anmelden, allerdings wird das im Rahmen einer Prüfung wahrscheinlich nicht akzeptiert werden, wenn sie ausschliesslich für dich tätig ist.

im Rahmen eines freien Dienstvertrages (ohne Weisungsbindung etc.) angemeldet tätig sein.

in einem Dienstverhältnis geringfügig oder vollversichert tätig sein.

In allen Fällen gilt: Als Familienangehörige unterliegst du erweiterten Dokumentationspflichten und eure Abmachung muss einem Fremdvergleich standhalten.
 
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