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war jetzt grad neulich in der zeitung, LAgerthaLoth. ein Arbeitsloser hat sich bei einer Firma beworben so in der Art: Ich muss mich bei Ihnen bewerben weil es meine Pflicht ist. Na mehr hat er nicht vom Ams gebraucht...sofort Bezug mal gestrichen.
Dabei steht das im Ams-Vermittlungsvorschlag: Sie sind verpflichtet, dieses Stellenangebot anzunehmen (§ 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz)
Wenn Sie sich weigern, dieses Stellenangebot anzunehmen oder Ihr Verhalten darauf abzielt, das der Betrieb Sie nicht einstellt, erhalten Sie für mindestens 6 Wochen kein Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe.
Auch wenn zb. ein Gehalt von 1800€ gezahlt wird...und vorher hast 2800€ ghabt. Interessiert niemanden.
Dabei steht das im Ams-Vermittlungsvorschlag: Sie sind verpflichtet, dieses Stellenangebot anzunehmen (§ 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz)
Wenn Sie sich weigern, dieses Stellenangebot anzunehmen oder Ihr Verhalten darauf abzielt, das der Betrieb Sie nicht einstellt, erhalten Sie für mindestens 6 Wochen kein Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe.
Auch wenn zb. ein Gehalt von 1800€ gezahlt wird...und vorher hast 2800€ ghabt. Interessiert niemanden.