Agenturen erfahrungen mit touchme escort

vorab möchte ich mal sagen, dass ich selten erlebnisberichte reinstelle, was ich aber nun sicher vermehrt tun werde.

geil wie ich war, stöberte ich die krone durch und fand dann ein mich ansprechendes inserat.

19 jährige asiatin besucht mich zuhaus.

gelesen, gebucht.:mrgreen:

als das mädchen dann da war, übergab sie mir eine visitenkarte der im titel genannten agentur.

wie ich feststellen musste war sie von einer asiatin so weit entfernt, wie mein arsch vom mond entfernt ist.

da sie aber doch hübsch ist, denke ich ich behalt sie da, ein wenig vergnügen ist doch nie falsch.

kannst dir vorstellen.

fing sie doch gleich an, über alle möglichen krankheiten, die sie sich eingefangen hat zu sprechen, bis hin zu einem ( echten ) husten, der im verlauf íhres besuches immer schlimmer wurde, und schliesslich dazu führte, dass schlussendlich mit dem vergnügen nichts mehr wurde.

ausser, einmal kurz "mit" blasen, innerhalb von immerhin gebuchten 2 stunden.

dann stellte sie ansprüche, wie, ICH solle sie massieren.:kopfklatsch:

ich war während des ganzen besuches an ihr tätig, während sie von mir abgewandt dalag und ihren husten gepflegt hat.

mein zumpferl hat sie auch nur nach mehrmaliger aufforderung angegriffen.

also so was kann ich zuhaus auch haben, da brauch ich nicht xxx,--€s ablegen.

so was von passiv im heiabettchen und aber auch untergriffige aussagen gegen das gastland gewandt, in dem sie im moment lebt, hab ich noch nicht erlebt.

wieder mal lehrgeld bezahlt:mauer::mauer::mauer::mauer:

und sollte jemand von dieser agentur mitlesen, dann schreibts es euch hinter die ohren.

1. schickt doch bitteschön nicht kranke mädls zu den kunden.
unabhängig, dass sie euch den ruf kaputt machen, stecken die eure kunden auch noch an.

2. lügt eure kunden am telefon nicht an, denn damit habt ihr es geschafft ( zumindest bei mir ) zu erreichen, dass ich sicher nie mehr was bei euch buchen werde.

ich bin beruflich, in zukunft, sicher mehr als 50 mal im jahr in wien und leiste mir garantiert den ein oder anderen escort.

meine kohle habts sicher verloren......

so und jetzt könnts euch ruhig auslassen mit den tollen tips wie :

hättst sie halt wieder geschickt, hättst dich halt vor ort beschwert, usw usf...

aber nachdem meine beiden letzten sich noch im hirn angefundenen gehirnzellen auch noch nach "unten" bewegt haben, wars mit dem logisch denken nicht mehr weit her, ein zustand den ein jeder von uns mehr oder weniger kennt:haha:
 
unabhängig, dass sie euch den ruf kaputt machen, .....

Was für einen Ruf?

Touch me = Pussycat = Aphrodite arbeitet vornehmlich, wenn nicht ausschließlich mit FAKE-Bildern, d.h. die auf der Website abgebildeten Mädchen sind (zumindest großteils) NICHT zu buchen.
Man bucht die Katze im Sack, es kommt IRGENDEIN Mädchen.

Darüber hinaus ist mir noch nicht EIN positives Feedback über ein Date mit einem von dieser Agenturgruppe vermitteltes Mädchen untergekommen.

Insoferne ist der Ruf der Agentur durch deinen Bericht nur bestätigt worden.

Krone-Inserate sind deshalb eher mit Vorsicht zu genießen, weil man nicht weiß, ob eine und welche Agentur hinter dem Inserat steht (und es ist sehr oft eine Agentur, die man nicht buche würde, wüsste man es vorher).

M
 
das ist kein fall für die arbeiterkammer sondern für die staatsanwaltschaft meiner meinung nach.
.

Stimmt halt so nicht.
Ums kurz zu machen :lehrer::
Prostitution ist in Österreich zwar unter bestimmten Umständen erlaubt (Registrierung, Sperzonen vor Krankenhäusern, Kirchen, Schulen etc.) nix desto Trotz ist sie aber wie der Gesetzgeber so schön sagt "unsittlich". Und weil's unsittlich ist, ist der "Schandlohn" (heißt wirklich so) auch nicht einklagbar (und drum stirbt der Beruf des Zuhälters auch garantiert in Zukunft nicht aus - weil wenn man über's Gericht nicht entreiben kann ...). Im Umkehrschluß gilt das Ganze dann auch für die werte Kundschaft - auch die Leistung ist so gesehen nicht einklagbar. Wär ja eigenltich eine nette Vorstellung, dass ein Richter der Republik 'ne Dame zu "einmal GV mit Schutz" verurteilt, weil's der Kunde schon bezahlt, aber nicht oder nicht gut genug bekommen hat :lol:

Es bleibt also beim vögeln alles beim Alten: Da muss mann sich schon selber d'rum kümmern. Vater Staat wird sich da garantiert nicht auch noch einmischen - Gott sei Dank nicht !! :hurra:
 
Stimmt halt so nicht.

So wie du meinst stimmt es aber auch nicht :mrgreen:

Ums kurz zu machen :lehrer::
Prostitution ist in Österreich zwar unter bestimmten Umständen erlaubt (Registrierung, Sperzonen vor Krankenhäusern, Kirchen, Schulen etc.)

Richtig - nur, mit Escort und besoders Escortagenturen hat das sehr wenig bis gar nix zu tun - Escortagenturen dürfen nur selbständige Begleitdamen vermitteln - auf keinen Fall irgendwelche sexuelle Handlungen :!: wenn die Agenturen wüssten was ihre Damen bei den Kunden so alles aufführen (GV, NF, ...) müssten sie sich sofort strengstens davon distanzieren... ;) das heisst jetzt im Klartext du bezahlst NUR UND AUSSCHLIESSLICH für die gemeinsam verbrachte Zeit - was in der Zeit passiert, ist eine Sache zwischen der Lady und dir, die niemanden sonst was angeht und auf alle Fälle rein auf Sympathie basiert und auf keinen Fall so geplant war ;) somit ist "Escort" meilenweit von "Prostitution" entfernt (rein gesetzestechnisch betrachtet...)


nix desto Trotz ist sie aber wie der Gesetzgeber so schön sagt "unsittlich". Und weil's unsittlich ist, ist der "Schandlohn" (heißt wirklich so) auch nicht einklagbar (und drum stirbt der Beruf des Zuhälters auch garantiert in Zukunft nicht aus - weil wenn man über's Gericht nicht entreiben kann ...).

siehe oben - das greift da nicht, weil ist nicht Prostitution (vor dem Gesetz) und somit auch nicht sittenwiedrig. Warum jetzt deswegen irgendwer einen Zuhälter brauchen soll verstehe ich nicht - bezahlt wird nämlich in den meisten Fällen VORHER - kein Geld - keine Leistung :!:


Im Umkehrschluß gilt das Ganze dann auch für die werte Kundschaft - auch die Leistung ist so gesehen nicht einklagbar. Wär ja eigenltich eine nette Vorstellung, dass ein Richter der Republik 'ne Dame zu "einmal GV mit Schutz" verurteilt, weil's der Kunde schon bezahlt, aber nicht oder nicht gut genug bekommen hat :lol:

Auch in Deutschland, wo Prostitution nicht mehr sittenwiedrig ist, kann der Kunde die Leistung nicht einklagen, wohl aber die Dame ihre Bezahlung - sie kann also kassieren und sich 30 min hinsetzen und ein Paar Socken stricken :haha:


Es bleibt also beim vögeln alles beim Alten: Da muss mann sich schon selber d'rum kümmern. Vater Staat wird sich da garantiert nicht auch noch einmischen - Gott sei Dank nicht !! :hurra:

:hmm: schlecht wäre es aber nicht dem ganzen mal einen Riegel vorzuschieben - es schadet dem Ruf der ganzen Branche. Und es IST gewerbsmässiger Betrug!! Genauso wie wennst dir jetzt (zB) beim Ottoversand im Katalog eine schwarze, lange Hose bestellst und dann kommt das Packerl und drinnen ist eine kurze, weisse Hose...

Angie
 
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