Ersatzfreiheitsstrafe

M

Gast

(Gelöschter Account)
1. "Falls diese uneinbringlich ist, Ersatzfreiheitsstrafe von...".
Soll das heißen, dass ich mir das nicht so ganz aussuchen kann? Falls ich Geld habe muss ich zahlen? Also falls ich es nicht persönlich mache, werden sie es selbst vom Konto nehmen!? Welche Kosten würden da eigentlich dazu kommen?

2. Die Umrechnung von Geld in Stunden ist ein wenig extremst, meiner Meinung nach. In meinem Fall ist das fast 1 Euro = 1 Stunde.
Es kann doch nicht sein, dass für einen Millionenbetrüger der Stundensatz paar Tausende Euro ist, und für einen "Kleinverbrecher" 1 Euro.

Hat wer Erfahrungen mit sowas?
 
War bei mir in meiner jugend mal so, dass direkt über meinen damaligen arbeitgeber eine gehaltspfändung bis aufs existenzminimum eingeleitet wurde. Da wirst nicht mal gefragt!
Somit war der fall erledigt.
 
Rischtisch, Gehaltspfändung. Gibts da nix zu holen kommt der Exekutor zu dir nach Hause. Gibts dort auch nix meldet der die Forderung als uneinbringlich und irgendwann kommt dann die Polizei mit'n Haftantritt klopfen. Hast dann das Geld auch ned z'haus schaut's schlecht aus.

Wennst dann Pech hast kommst in die Zelle mit den grossen schwulen Negern ... :shock:
 
2. Die Umrechnung von Geld in Stunden ist ein wenig extremst, meiner Meinung nach. In meinem Fall ist das fast 1 Euro = 1 Stunde.

Kommt drauf an, ob es sich um eine Verwaltungs- Finanz- oder Gerichtsstrafe handelt... des geht aus deinem EP ned hervor...

An sich ham die jeweiligen Verfolgungsbehörden sowas wie eine Umrechnungsschlüssel mit dem Geldstrafen dann in mögliche Ersatzfreiheitsstrafen umgerechnet werdn...

zu 1... Aussuchen darfst dir nix... ;) Erst wenn der Staat keine Aussicht darauf hat, von dir Geld oder entsprechende Waren zu lukrieren wirst eingsperrt...
Aus einem einfachen Grund.. Wennst eingsperrt wirst kostet ja noch zusätzlich was.. ;)
 
Von Seiten der Strafgesetzgebung (StGB=Strafgesetzbuch) sieht das Ganze so aus:

Geldstrafen

§ 19.

(1) Die Geldstrafe ist in Tagessätzen zu bemessen. Sie beträgt mindestens zwei Tagessätze.

(2) Der Tagessatz ist nach den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rechtsbrechers im Zeitpunkt des Urteils erster Instanz zu bemessen. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5 000 Euro festzusetzen.

(3) Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe entspricht dabei zwei Tagessätzen.
 
1. "Falls diese uneinbringlich ist, Ersatzfreiheitsstrafe von...".
Soll das heißen, dass ich mir das nicht so ganz aussuchen kann? Falls ich Geld habe muss ich zahlen? Also falls ich es nicht persönlich mache, werden sie es selbst vom Konto nehmen!? Welche Kosten würden da eigentlich dazu kommen?

2. Die Umrechnung von Geld in Stunden ist ein wenig extremst, meiner Meinung nach. In meinem Fall ist das fast 1 Euro = 1 Stunde.
Es kann doch nicht sein, dass für einen Millionenbetrüger der Stundensatz paar Tausende Euro ist, und für einen "Kleinverbrecher" 1 Euro.

Hat wer Erfahrungen mit sowas?

du kannst es dir im verwaltungsstrafverfahren nicht aussuchen, solange pfändbares vermögen vorliegst musst du zahlen.
 
Rischtisch, Gehaltspfändung. Gibts da nix zu holen kommt der Exekutor zu dir nach Hause. Gibts dort auch nix meldet der die Forderung als uneinbringlich und irgendwann kommt dann die Polizei mit'n Haftantritt klopfen. Hast dann das Geld auch ned z'haus schaut's schlecht aus.

Wennst dann Pech hast kommst in die Zelle mit den grossen schwulen Negern ... :shock:

wenn dass nicht rassistisch ist!
 
Schade. Hätte es mir gerne von innen mal angeschaut.

"Schade" kann auch nur einer schreiben, der keine ahnung hat!!
Hab beruflich sehr viel mit diversen justizvollzugsanstalten zu tun...bin daher auch regelmässig "gast" im häfn!
Glaub mir, 5 minuten reichen und du gehst gerne wieder raus!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
"Schade" kann auch nur einer schreiben, der keine ahnung hat!!
Hab beruflich sehr viel mit diversen justizvollzugsanstalten zu tun...bin daher auch regelmässig "gast" im häfn!
Glaub mir, 5 minuten reichen und du gehst gerne wieder raus!

Warum, heisst es nicht in der "Krone" den Häftlingen geht es so gut?
 
Zuletzt bearbeitet:
Rischtisch, Gehaltspfändung. Gibts da nix zu holen kommt der Exekutor zu dir nach Hause. Gibts dort auch nix meldet der die Forderung als uneinbringlich und irgendwann kommt dann die Polizei mit'n Haftantritt klopfen. Hast dann das Geld auch ned z'haus schaut's schlecht aus.

Wennst dann Pech hast kommst in die Zelle mit den grossen schwulen Negern ... :shock:

ich meld Dich wegen Diskriminierung und den Negern :ironie:


Da habt ihr noch was vergessen:
Dir werden Deine Eier gestohlen, und zwar von Zigeunern, nicht von der Manon1.
 
Schade. Hätte es mir gerne von innen mal angeschaut.


Tröste Dich. Ich Parkstrafsünder wollte auch mit der Sekretärin, der Schnellfahrerin, gemeinsam Ersatzsitzen - ging nicht, erstens weil es eine Straferleichterung gewesen wäre, zweitens dort herrscht noch immer Geschlechtertrennung, drittens und überhaupt, viertens wo kamerten mir denn dahin, wenn jeder........
 
Tröste Dich. Ich Parkstrafsünder wollte auch mit der Sekretärin, der Schnellfahrerin, gemeinsam Ersatzsitzen - ging nicht, erstens weil es eine Straferleichterung gewesen wäre, zweitens dort herrscht noch immer Geschlechtertrennung, drittens und überhaupt, viertens wo kamerten mir denn dahin, wenn jeder........

es gibt eine änderung!

der verwaltungsgerichtshof hat entschieden.

eine zigarettenschmugglerin wurde von den zollbehörden zu 3 monaten ersatzstrafe verurteilt, weil sie auf grund ihres geringen einkommens die geldstrafe von von 20 000E nicht bezahlen konnte. sie wollte jedoch nicht ins gefängnis, sondern statt dessen eine humanitäre tätigkeit ausüben. das wurde von verwaltungsbehörden abgelehnt, da so etwas im verwaltungsrecht nicht vorgesehen ist.
der verwaltungsgericht sah dies als eine ungleichheitsbehandlung an, da es nicht sein kann, dass jemand von einer verwaltungsbehörde verurteilt wurde, schlechter dran sein soll, als wenn jemand von einem strafgericht verurteilt wird, wo eine ersatzarbeitstätigkeit sehr wohl möglich ist.
 
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