Ersatzfreiheitsstrafe

es gibt eine änderung!

der verwaltungsgerichtshof hat entschieden.

eine zigarettenschmugglerin wurde von den zollbehörden zu 3 monaten ersatzstrafe verurteilt, weil sie auf grund ihres geringen einkommens die geldstrafe von von 20 000E nicht bezahlen konnte. sie wollte jedoch nicht ins gefängnis, sondern statt dessen eine humanitäre tätigkeit ausüben. das wurde von verwaltungsbehörden abgelehnt, da so etwas im verwaltungsrecht nicht vorgesehen ist.
der verwaltungsgericht sah dies als eine ungleichheitsbehandlung an, da es nicht sein kann, dass jemand von einer verwaltungsbehörde verurteilt wurde, schlechter dran sein soll, als wenn jemand von einem strafgericht verurteilt wird, wo eine ersatzarbeitstätigkeit sehr wohl möglich ist.
egänzung:
http://diepresse.com/home/wirtschaf...afe-bei-Finanzdelikt?from=suche.intern.portal
 

Der Artikel strotzt nur so von Fehlern.
Es kann niemand zu "Ersatztätigkeiten" verurteilt werden.
Auch werden Gesetze erwähnt, die in diesem Zusammenhang nicht zulässig sind, wie z. B. das Strafvollzugsgesetz, das erst bei zu rechtskräftigen Verurteilten greift, daher auch der Name.
Da sollte sich der Ersteller dieser abzielen wohl erst genau informieren.
Und das von der Presse?
 
Der Artikel strotzt nur so von Fehlern.
Es kann niemand zu "Ersatztätigkeiten" verurteilt werden.
Auch werden Gesetze erwähnt, die in diesem Zusammenhang nicht zulässig sind, wie z. B. das Strafvollzugsgesetz, das erst bei zu rechtskräftigen Verurteilten greift, daher auch der Name.
Da sollte sich der Ersteller dieser abzielen wohl erst genau informieren.
Und das von der Presse?

braucht er nicht, auch das urteil wurde bereits veröffentlicht.
stimmt mit dem bericht der "presse" überein.
 
braucht er nicht, auch das urteil wurde bereits veröffentlicht.
stimmt mit dem bericht der "presse" überein.

Na klar und deshalb stimmt es?
Behaupten kann ich viel, wo ist es denn veröffentlicht?
Es stimmt nur nicht, das ist Fakt!
 
Geldstrafen
...(2) Der Tagessatz ist nach den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rechtsbrechers im Zeitpunkt des Urteils erster Instanz zu bemessen. Der Tagessatz ist jedoch mindestens mit 4 Euro und höchstens mit 5 000 Euro festzusetzen. ...


Da ist der Treichl kraß bevorzugt - der verdiente bis zu 17.000€ / Arbeitstag!
 
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