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Gast
(Gelöschter Account)
egänzung:es gibt eine änderung!
der verwaltungsgerichtshof hat entschieden.
eine zigarettenschmugglerin wurde von den zollbehörden zu 3 monaten ersatzstrafe verurteilt, weil sie auf grund ihres geringen einkommens die geldstrafe von von 20 000E nicht bezahlen konnte. sie wollte jedoch nicht ins gefängnis, sondern statt dessen eine humanitäre tätigkeit ausüben. das wurde von verwaltungsbehörden abgelehnt, da so etwas im verwaltungsrecht nicht vorgesehen ist.
der verwaltungsgericht sah dies als eine ungleichheitsbehandlung an, da es nicht sein kann, dass jemand von einer verwaltungsbehörde verurteilt wurde, schlechter dran sein soll, als wenn jemand von einem strafgericht verurteilt wird, wo eine ersatzarbeitstätigkeit sehr wohl möglich ist.
http://diepresse.com/home/wirtschaf...afe-bei-Finanzdelikt?from=suche.intern.portal