Ich darf mich mal einbringen:
Als "Geimpft" gilt wer 2x geimpft ist und die 2te Impfung nicht länger als 4 bzw. 6 Monate zurückliegt (abhängig vom Impfstoff).
Und zur Frage "Warum ist sie noch nicht geimpft?" gibts nur eine Antwort: Weil sie es so für sich als richtig erachtet und es ihr gutes und wohlerworbenes Recht ist!. Punkt!
Und zur eigentlichen Frage: Rein rechtlich muss jeder, der eine Räumlichkeit gegen Bezahlung zur Verfügung stellt, diese Bezahlung beim zuständigen Finanzamt melden und ist einem offiziellen Beherbergungsbetrieb gleichzusetzen. Heisst: Auch privat darf er nur an "2G"-Menschen vermieten. Einzige Ausnahme: Der, der euch die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt ist mit euch nachweislich befreundet oder verwandt. Dann darf er dafür aber auch kein Geld nehmen und es müssen im Haushalt des "Vermieters" alle geimpft oder genesen nach den 2G-Regeln sein.Außerdem wirds dann schwierig mit "nur eine Person darf einen Haushalt besuchen"...ihr seid ja zu zweit und wohnt nicht ständig an der "Urlaubsadresse". Und auch wenn euch der Vermieter versichert "Des moch ma scho, wenn wos is sog ma anfoch mir san Haberer", würde ich mich nicht darauf verlassen, da zum Einen bei Strafandrohung der "Vermieter" sofort "umfällt" und zum Anderen euch empfindliche Strafen drohen, wenn ihr auffliegt.
Von daher: 40% haben diese Regierung in ihr Amt gewählt, 60% der Bevölkerung sind für diese Art der Maßnahmen, weil das Nachplappern von Meinungen aus Krone und ZiB einfacher ist, als sein Hirnkastl anzustrengen, also muß der Rest damit leben. Diese Maßnahmen sind fies, aber so bringt man halt die Schafe freiwillig dazu, zur Schlachtbank zu laufen..
Und btw: Da sie ja sowieso im Lockdown ist und das vermutlich bis 1. Februar bleiben wird (und darüber hinaus) darf sie ohnehin nicht in den Urlaub fahren...egal wer euch ein Zimmer anbietet! Spätestens beim Skilift fliegt sie im Zweifel auf!