Laut Gesetz ist „Zelten“ oder „Campieren“ ein ‚geplantes Übernachten im Freien’ egal, ob in einem Zelt oder Biwaksack oder Ähnlichem. Erlaubt nur in Notfällen (am Berg). Legal nur auf Campingplätzen.
-Wir wollen ja nicht übernachten, sondern nur am Tag Schutz vor Sonne und Mücken suchen.
-Wir suchen abgelegene Plätze, wo kein Kläger, da kein Richter!