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...Fazit: Dem Goggl kann gar nichts passieren![]()
mag wohl sein, daß sie Dir nicht direkt eine Strafe umhängen können, allerdings wirst Du sicher mal in einer Datenbank vermerkt - und das ist schon blöd genug, denn bei einem etwaigen Verdacht auf Verstoß gegen das seit einigen Jahren gültige Wiener Prostitutionsgesetz bist Du als Gogl in dem Moment fällig, wo Du von Dir aus die Kontaktanbahnung herbeiführst, was soviel heißt wie ein Mädchen ansprichst. Im Normalfall kann man sich dann vielleicht noch irgendwie herausreden, wenn man aber zusätzlich in einer einschlägigen Datenbank registriert ist (und ich weiß aus verläßlicher Quelle, daß diese abgefragt wird), dann ist man wohl kaum mehr glaubwürdig.