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Das hat mit dem ALSAG zu tun. Unterscheidung zwischen Baumaterial und Abfall.Und was hat der Zolldamit zu tun?
Oder hat die Autokorrektur zugeschlagen?
Wenn Baumaterial.... dann Lagerung möglich, jedoch Abgabenpflichtig und Einholung durch Zoll.
Wenn Abfall ..... keine Lagerung sondern Entsorgung.
(Ganz ganz grob)
PS:
Bitte mich nicht gleich steinigen, ist sehr kompliziert und bin kein Experte