Gangbang rechtlich gesehen

Mitglied #185259

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Hallo Leute,

wie sieht die Gesetzeslage in Österreich aus, wenn jemand privat in seiner Wohnung oder eine Location (andere Wohnung) einen Gangbang veranstalten will?

Hat der Staat im Wohnzimmer nichts zu suchen oder müssen gewisse Punkte beachtet werden?

netten Gruß

schönisses
 
Wenn er mitvögeln will, dann schon. Sonst nicht!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das gilt nur, solange du ihn nicht aus gewerblichen Gründen veranstaltest.
 
Hallo Leute,

danke für die Antworten.

also gewerblich ist es verboten.

ist es schon gewerblich, wenn das berühmte Taschengeld oder Unkostenbeitrag auftaucht?
 
solang sich keiner der nachbarn gestört fühlt..
Du kannst in Deinen vier Wänden solche Sachen trotzdem machen, auch wenns dem Nachbarn nicht passt. Klugerweise verhält man sich aber prinzipiell eher freundlich und sozial in der jeweiligen Umgebung, da wir Swinger, Ficker usw. ja nicht unbedingt Revolutionäre mit politischem Hintergrund sein wollen.
ist es schon gewerblich, wenn das berühmte Taschengeld oder Unkostenbeitrag auftaucht?
jetzt wirds eng. Taschengeld ist sicherlich gewerblich und illegal gleichzeitig, da es ja offensichtlich nicht versteuert wird und der Sozialversicherung somit auch entzogen wird. Unkostenbeitrag für die Getränke kann man meines Wissens annehmen, da dann kein Gewinn gemacht wird.
 
Wenn du Geld dafür verlangst ist es Prostitution. DIese ist in einer Wohnung verboten. Im blödesten Fall hattest du danach mal eine Wohnung.
 
also gewerblich ist es verboten.

:nono: Na, nur meldepflichtig! Sonst gäbe es ja keine beworbene GB's wenn sie verboten wären! :roll:


ist es schon gewerblich, wenn das berühmte Taschengeld oder Unkostenbeitrag auftaucht?

TG ist gewerblich, Unkostenbeitrag nicht, da nicht gewinnorientiert und er als freie Spenden gilt. Nur 100€ als Unkostenbeitrag deklarieren wird dir auch keiner abnehmen! :mrgreen:
 
Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. Du könntest einen Gangbang-Verein bei der BH anmelden, lt Vereinsgesetz darf ein Verein mit Veranstaltungen 7.500€/Jahr steuerfrei und nicht meldepflichtig einnehmen!
Haken dabei: Das Geld muß zur Gänze dem Verein zugute kommen und du darfst dir davon nichts unterschlagen, sonst machst dich genauso strafbar wie Hannes Kartnig! ;)
Solltest Musik oder Videos dazu abspielen mußt es bei der AKM anmelden.
 
wie schon richtig beantwortet wurde ist es ab dem moment ab dem geld fließt definitiv gewerblich und ohne anmeldung illegal.

es fällt unter prostitution und ist somit nur in genehmigten stätten und mit gemeldeten damen erlaubt (sofern diese eine gage verlangen, sonst nämlich nicht).

es geht einfach darum wer derjenige ist der eine entgeltliche dienstleistung erbringt und somit einnahmen hat (vorsicht es muss nicht zwingend gewinn sein).

es gibt jedoch lücken.

du kannst - sofern du damen hast die eine gage verlangen - darstellerverträge unterzeichnen lassen.
du machst anfangs ein paar bilder von den ladies (und genau dafür bekommen sie eine gage, der sex hinterher ist natürlich kostenlos) und bist aus dem schneider.

natürlich bist du finanziell gesehen aufzeichnungspflichtig, das bedeutet dass du deine aufzeichnungen über einnahmen und ausgaben dem finanzamt zur verfügung stellen musst wenn diese verlangt werden.
dasselbe gilt für die damen.

die damen müssen in diesem fall NICHT als prostituierte registriert sein weil sie ja keine prostitution ausüben.

ist immer sache der deklaration wie bei fast allem im leben halt.

wofür du allenfalls unbedingt sorgen sollst ist ein entsprechender versicherungsschutz damit du als veranstalter bzw produzent nicht zum handkuss kommst wenn einer im eifer des gefechtes einen hechtsprung vom kasten auf eine der damen macht und es dabei zu verletzten kommt.

hoffe geholfen zu haben.

bussi
mia
 
Danke für die Antworten.

Also das heisst für mich nichts anderes, das alle "privaten" Gangbang-Veranstalter mit einem Rest-Risiko leben müssen...und die Leute die dort mitmachen.
 
Ja wir leben in einem staat der von bürokratie überlaufen ist. Aber ich sehe das so wie ein vorredner eo kein kläger da kein richter.
Wenn jemand in seinem privathaus eine party veranstaltet und organisiert und ein paar "freunde" einläd,(was natürlich mit kosten für getränke usw. Verbunden ist) wer soll sich da aufregen. Was auf der party passiert geht ja keinen was an ;)
 
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