F
Gast
(Gelöschter Account)
Hmm, bin mir nicht ganz sicher ob das gesagte so stimmt, auch wenns jetzt schon ein wenig älter is, vielleicht isses für jemanden da draussen mal relevant
Wenn man sich das Wiener Prostititutionsgesetz so ansieht (http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2011/html/lg2011024.html) dann ist unter § 2 eine Begriffsbestimmung gegeben: gewerbsmäßig nur wenn man sich eine fortlaufende Einnahmequelle schaffen will.
Mit einem Unkostenbeitrag hat man das sicher nicht, mit eine Taschengeld denke ich auch nicht... Vor Allem fehlt es auch an der geforderten Regelmäßigkeit der Tätigkeit wenn man ab und zu sowas veranstaltet...
Ad Sozialversicherung: Das ist kein Problem denke ich.
Gewerblich isses übrigens nicht verboten, man braucht nur eine Genehmigung dafür
Wenn man sich das Wiener Prostititutionsgesetz so ansieht (http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2011/html/lg2011024.html) dann ist unter § 2 eine Begriffsbestimmung gegeben: gewerbsmäßig nur wenn man sich eine fortlaufende Einnahmequelle schaffen will.
Mit einem Unkostenbeitrag hat man das sicher nicht, mit eine Taschengeld denke ich auch nicht... Vor Allem fehlt es auch an der geforderten Regelmäßigkeit der Tätigkeit wenn man ab und zu sowas veranstaltet...
Ad Sozialversicherung: Das ist kein Problem denke ich.
Gewerblich isses übrigens nicht verboten, man braucht nur eine Genehmigung dafür