gastrokritik - rechtslage

Genauso passiert es mit den Kornspitzen.

Für eine Skandal sondergleichen halte ich das nun zwar nicht, aber immerhin sollte man den Finger dabei erheben, wenn es um Gesundheit und Geschmack geht. ;)

Als ob ein aufgewärmter Kornspitz die Gesundheit schädigen würde? Wobei ich diese Praxis nicht glaube und selbstverständlich nicht gutheiße.
Aber natürlich ist es besser jeden Tag Tonnen von Lebensmittel "wegzuwerfen"!
 
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In diesem Supermarkt wird der Leberkäse (womöglich über mehrere Tage) aufgewärmt. Genauso passiert es mit den Kornspitzen - man steckt sie am nächsten Tag abermals in den Ofen und hofft darauf, dass die Kundschaft zähneknirschend schluckt.

Als ob ein aufgewärmter Kornspitz die Gesundheit schädigen würde? Wobei ich diese Praxis nicht glaube und selbstverständlich nicht gutheiße.
Aber natürlich ist es besser jeden Tag Tonnen von Lebensmittel "wegzuwerfen"!

Manche Lebensmittel - Ketten verkaufen das Brot vom Vortag verbilligt. Das ist eine faire Regelung. Wenn ich diesen Preisvorteil in Kauf nehme, dann akzeptiere ich das nicht mehr ganz frische Brot. Bei Fleisch, Wurst und anderen verderblichen Waren gibt es ein Ablaufdatum. Diese Waren werden oft kurz vor Ablauf verbilligt abverkauft. "Wegwerfen" sollte wirklich nur in Ausnahmefällen toleriert werden.

In Restaurants trifft natürlich den Koch bzw. Inhaber eine besondere Verantwortung, denn ich als Kunde kann hier nicht kontrollieren, ob das Ablaufdatum der eingesetzten Rohstoffe für mein Essen überschritten wurde. Dass hier ordentlich gearbeitet wird (auch was die Hygiene betrifft), ist auch eine Vertrauensfrage. Wenn ich den Eindruck habe, dass ein Betrieb nicht das entsprechende Qualitätsbewusstsein an den Tag legt, dann werde ich dort einfach nicht mehr essen gehen. Bei gravierenden Verdachtsfällen kann der Gast das Marktamt einschalten. Das ist aber doch eher aufwändig.

http://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/lebensmittel/pruefung/warenprobeabgabe.html
 
Manche Lebensmittel - Ketten verkaufen das Brot vom Vortag verbilligt. Das ist eine faire Regelung. Wenn ich diesen Preisvorteil in Kauf nehme, dann akzeptiere ich das nicht mehr ganz frische Brot. Bei Fleisch, Wurst und anderen verderblichen Waren gibt es ein Ablaufdatum. Diese Waren werden oft kurz vor Ablauf verbilligt abverkauft. "Wegwerfen" sollte wirklich nur in Ausnahmefällen toleriert werden.

Völlig in Ordnung und äußerst sinnvoll. Lebensmittel sind nach Ablauf des MHD noch lange genießbar und gesundheitlich absolut unbedenklich. :daumen:
Aber ob Gebäck (wie behauptet) "aufgewärmt" wird um es als frisch zu verkaufen, wage ich zu bezweifeln. :nono:
 
Aber ob Gebäck (wie behauptet) "aufgewärmt" wird um es als frisch zu verkaufen, wage ich zu bezweifeln.
Glaub ich ja auch nicht ........ die Supermärkte haben jetzt vermehrt diese Backshops, wo Brot und Gebäck bedarfsorientiert gebacken werden. Wobei man zu der "modernen" Art des Backens einiges anmerken könnte. Aber das ist wieder eine andere Geschichte.
 
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