Privat Diverses Kassarechnung

J

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo Ef Gemeinde!

Ein nachträgliches Prosit Neujahr! Hat schon jemand eine Rechnung für die geleisteten Dienste in einem Studio erhalten??
 
Das betrifft ja nur die Betreiber der Bordelle/Nachtclubs.
die Belegausstellungspflicht - falls Du diese meinst - betrifft jede einzele SW, da sie ihre Dienste ja selbständig anbietet bzw. verkauft. D.h. der Gast bekommt die Rechnung an sich von ihr, nicht vom Betreiber. Denn - zumindest lt. Gesetz - geht die Bezahlung ja auch an die SW, und nicht an den Betreiber (daß die SW einen Teil davon an den Betreiber als "Zimmergeld" abliefert, ist von der Belegpflicht unberührt).
 
Hat schon jemand eine Rechnung für die geleisteten Dienste in einem Studio erhalten??
da ich nicht weis unter welchem steuerlichen absetzposten ich die rechnung verwenden könnte hab ich auf die ausstellung verzichtet:)
 
da ich nicht weis unter welchem steuerlichen absetzposten ich die rechnung verwenden könnte hab ich auf die ausstellung verzichtet:)
müßte sicher irgendwo bei den Sonderausgaben unterzubringen sein.

Ach nein - die wurden ja mit der Steuerreform auch auf ein Minimum zusammengestrichen (war klar ist: diese "Steuerreform" finanzieren wir uns natürlich eh selber).

Also wieder nix mit der Absetzbarkeit der Puff-Rechnung :mad:
 
Also wieder nix mit der Absetzbarkeit der Puff-Rechnung :mad:


...die, selbst wenn sie möglich gewesen wäre, spätestens wenn du deinen ersten Steuerausgleich eingereicht hättest wieder abgeschafft worden wäre :hahaha:
 
war gestern im theater, dort ein handgeschriebener beleg für progamm, 2,-- euro, dann ein weitere beim buffet in der pause für zwei getränke 5,-, alles handgeschrieben. eine feine übung für die wartenden sich in zurückhaltung zu üben.

ganz allgemein, über 7,500,-- barumsatz per anno gilt die registrierkassenpflicht. der escorthase muss die kasse aber nicht ins fabios mitschleppen sondern eine kopie des beleges dann daheim eintippen, gilt auch für ähnliche tätigkeiten außerhalb der betriebsstätte. umgehen kann sie also eigentlich er die kassenpflicht, in dem sie nur mehr rechungen mit erlagschein aushändigt und auf den eingang hofft...
 
Natürlich stellen wir Belege aus, ist eine Selbstverständlichkeit. Ab 1.1. müssen wir halt nur darauf achten, daß sie unsere KundenInnen auch mitnehmen ...
 
nein, den kunden trifft die verpflichtung, den beleg aus der betriebsstätte mitzunehmen...
 
Natürlich stellen wir Belege aus, ist eine Selbstverständlichkeit. Ab 1.1. müssen wir halt nur darauf achten, daß sie unsere KundenInnen auch mitnehmen ...

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/340/Seite.34060831.html#Beleg

Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten bei sich zu tragen. Die Verletzung der Belegannahmepflicht stellt aber keine Ordnungswidrigkeit dar.

https://www.wko.at/Content.Node/Ser...s-,-Registrierkassen--und-Belegerteilung.html

Wirds dann bald Kassen wie im Sushirestaurant geben?
1x 120min
1x NF
1x griechisch
alles zum mitnehmen

Den Mädels wirds echt nicht leicht gemacht...
 
Aber wichtig ist vor allem die Ausweisung der Mehrwertsteuer oder kann ich sagen, ich brauch keine Rechnung und zieh mir die mehrwertsteuer ab. Wäre dann Schwarzarbeit :) Pfuscher, oder?
 
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