Kirchensteuer

Nein noch nie, nur Mahnungen bekommen, Bringeschuld wurde es tituliert..bin dann bald ausgetreten
 
Das hat aber mit "nicht sozial" gar nichts zu tun. Wenn du der Meinung bist, die Vorschreibung sei zu hoch, dann musst du Kontakt aufnehmen. Falsch ist es auch, kommentarlos einfach einen kleineren Betrag kommentarlos zu überweisen. Das wird dann immer auf die älteste Schuld gebucht und dein Rückstand wächst immer weiter an.

Wenn man wirklich keinen plausiblen Grund für eine Mitgliedschaft sieht, dann ist Austritt sowieso die einzig richtige Vorgangsweise und sollte nicht mit einem Erlass der Beitragsforderung verknüpft werden.[/QUOTE
Hast du recht Kirche u sozial passen nicht zueinander . Eigentlich möchte ich mich über diesen erein nicht weiter dazu äußern sonst spuck ich Gift u Galle
 
Dass wirklich gepfändet wird, höre ich zum ersten mal. Ich hab selbst jahrelang nicht eingezahlt (und auch NIE irgendwann, irgendetwas bezahlt), und es ist nichts passiert. Ich hab denen erklärt, dass ich diesem Verein ja nie beigetreten bin - Taufe geschäftsunfähig, Kommunion und Firmung beschränkt geschäftsfähig. Als Erwachsener habe ich nie etwas eingezahlt, also ist da nie ein "Vertrag" zustande gekommen. Hat nach oftmaligem Hin und Her funktioniert... .
es muss kein vertrag zustande kommen. Wenn Sie römisch-katholisch und volljährig sind und einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Diözese haben, sind Sie „beitragspflichtig“. Grundlage für den Beitrag ist ein Einkommen.
 
es muss kein vertrag zustande kommen. Wenn Sie römisch-katholisch und volljährig sind und einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Diözese haben, sind Sie „beitragspflichtig“. Grundlage für den Beitrag ist ein Einkommen.
Zu diesen Verein fallen mir nur grausliche Sachen ein , die darf ich hier nicht schreiben :lol:
 
es muss kein vertrag zustande kommen. Wenn Sie römisch-katholisch und volljährig sind und einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Diözese haben, sind Sie „beitragspflichtig“. Grundlage für den Beitrag ist ein Einkommen.

Dann frag ich mich, warum das bei mir geklappt hat. :rolleyes:
 
nach langem hin und her werdens halt aufgegeben haben, aber grundsätzlich gilt das gesetz, so wie ich es geschrieben habe ;)

Nein, das sehe ich nicht so. Wenn ICH nie etwas einbezahlt habe, bin ICH der Kirche nie (stillschweigend) beigetreten. Und dafür, dass ich als Säugling getauft wurde, kann ich ja nichts.
 
Nein, das sehe ich nicht so. Wenn ICH nie etwas einbezahlt habe, bin ICH der Kirche nie (stillschweigend) beigetreten. Und dafür, dass ich als Säugling getauft wurde, kann ich ja nichts.
naja, ob du das so siehst oder nicht ändert ja nichts an der tatsache, dass man mitglied ist, weil: es muss kein vertrag zustande kommen. Wenn Sie römisch-katholisch und volljährig sind und einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Diözese haben, sind Sie „beitragspflichtig“. Grundlage für den Beitrag ist ein Einkommen. :D
 
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Nein, das sehe ich nicht so. Wenn ICH nie etwas einbezahlt habe, bin ICH der Kirche nie (stillschweigend) beigetreten. Und dafür, dass ich als Säugling getauft wurde, kann ich ja nichts.

Ob du das so siehst oder nicht, wird der katholischen Kirche ziemlich egal sein...sobald du nach römisch-katholischem Ritus getauft wurdest, bist du lebenslang bzw. bis zur Austrittserklärung bei deiner zuständigen Verwaltungsbehörde Mitglied in dieser Glaubensgemeinschaft...

Hier ein Auszug aus dem Urteil eines Verfahrens, in welchem sich ein Bürger mit ziemlich ähnlicher Argumentation wie du weigerte, den Kirchenbeitrag zu bezahlen...-> [...]"Die römischkatholische Kirche genieße Autonomie im Rahmen des Codex Juris Canonici. Danach seien alle nach römisch-katholischem Ritus Getaufte lebenslang Mitglied. Im Hoheitsbereiche der Republik Österreich sei die Frage der Kirchenbeitragspflicht staatliches Recht [...]

 
Ob du das so siehst oder nicht, wird der katholischen Kirche ziemlich egal sein...sobald du nach römisch-katholischem Ritus getauft wurdest, bist du lebenslang bzw. bis zur Austrittserklärung bei deiner zuständigen Verwaltungsbehörde Mitglied in dieser Glaubensgemeinschaft...

Hier ein Auszug aus dem Urteil eines Verfahrens, in welchem sich ein Bürger mit ziemlich ähnlicher Argumentation wie du weigerte, den Kirchenbeitrag zu bezahlen...-> [...]"Die römischkatholische Kirche genieße Autonomie im Rahmen des Codex Juris Canonici. Danach seien alle nach römisch-katholischem Ritus Getaufte lebenslang Mitglied. Im Hoheitsbereiche der Republik Österreich sei die Frage der Kirchenbeitragspflicht staatliches Recht [...]


Dann frag ich mich, warum ich eine Vorschreibung hatte, nicht einbezahlt habe - mit meiner Argumentation, und die Sache war erledigt.
 
Dass wirklich gepfändet wird, höre ich zum ersten mal. Ich hab selbst jahrelang nicht eingezahlt (und auch NIE irgendwann, irgendetwas bezahlt), und es ist nichts passiert. Ich hab denen erklärt, dass ich diesem Verein ja nie beigetreten bin - Taufe geschäftsunfähig, Kommunion und Firmung beschränkt geschäftsfähig. Als Erwachsener habe ich nie etwas eingezahlt, also ist da nie ein "Vertrag" zustande gekommen. Hat nach oftmaligem Hin und Her funktioniert... .

Kenn ich genauso, weil ichs ebenfalls so argumentiert hab.
Es hat schon bei der ersten Erklärung "gesessen" :D.
 
Ob du das so siehst oder nicht, wird der katholischen Kirche ziemlich egal sein...sobald du nach römisch-katholischem Ritus getauft wurdest, bist du lebenslang bzw. bis zur Austrittserklärung bei deiner zuständigen Verwaltungsbehörde Mitglied in dieser Glaubensgemeinschaft...

Hier ein Auszug aus dem Urteil eines Verfahrens, in welchem sich ein Bürger mit ziemlich ähnlicher Argumentation wie du weigerte, den Kirchenbeitrag zu bezahlen...-> [...]"Die römischkatholische Kirche genieße Autonomie im Rahmen des Codex Juris Canonici. Danach seien alle nach römisch-katholischem Ritus Getaufte lebenslang Mitglied. Im Hoheitsbereiche der Republik Österreich sei die Frage der Kirchenbeitragspflicht staatliches Recht [...]



Ich hab damals gesagt, dass ich im Alter von 3 Tagen definitiv nicht geschäftsfähig war und somit keinen Vertrag hab abschließen können.
Auch nicht mit 7 bzw.mit 13.

Und es hat gereicht. Nicht einmal nachgefordert wurde. :)
 
Nein, das sehe ich nicht so. Wenn ICH nie etwas einbezahlt habe, bin ICH der Kirche nie (stillschweigend) beigetreten. Und dafür, dass ich als Säugling getauft wurde, kann ich ja nichts.


:D Ist die Erbschuld, ließen deine Eltern dich taufen, musst Ablass leisten, ist heute immer noch so wie vor 500 Jahren, wurde damals auch "Zehnt" genannt.
Tatsächlich gilt heutzutage ein jeder Vereinsbeitritt erst nach der ersten Zahlung eines Mitgliedbeitrages, dann können weitere Forderungen gestellt werden.
Hast noch nie was gezahlt, können's auch nichts fordern von dir. ;) Nur welcher 18 jährige weiß das schon, wenns ihm anschreiben?
 
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Ich hab damals gesagt, dass ich im Alter von 3 Tagen definitiv nicht geschäftsfähig war und somit keinen Vertrag hab abschließen können.
Auch nicht mit 7 bzw.mit 13.

Und es hat gereicht. Nicht einmal nachgefordert wurde. :)

Möglich, dass man sich damit begnügt hat...wenn die zuständige Kirchenbeitragstelle auf Erstattung beharren würde, würdest vermutlich nicht um die Forderung der letzten 3 Jahre herumkommen...
 
Ich kenne einige die nie die erste Forderung einbezahlt haben .... due Kirche kann dann gar nichts machen. Hätte mir das damals mit 18 jemand gesagt :rolleyes:
 
Ich kenne einige die nie die erste Forderung einbezahlt haben .... due Kirche kann dann gar nichts machen. Hätte mir das damals mit 18 jemand gesagt :rolleyes:
ich glaube, dass die sehr wohl was machen könnten, tun es aber nicht, damits nicht noch mehr schäfchen verlieren. ich bin gleich nach dem 1. bescheid ausgetreten. kann dieser einrichtung absolut null abgewinnen :down:
 
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