P
Gast
(Gelöschter Account)
Hallo an die sehr geejrter Mitlglieder von EF!
Mit großer Interesse habe ich immer die Websites der sog. Begleitservice-Firmen angeschaut, insbesondere - - den Punkt AGB - was (AGB) an sich sehr überraschend und witzig wirkt, wenn man diese Branche kennt. Ich denke ohne Ausnahme kann ich sagen dass diese ABGs schützen nur die Firmen und daher tragen ALLE Risiken die Kunden - nicht überraschend...
So habe ich überlegt, dass man eine Kunden-AGB verfassen könnte, die die Rechte der Kunden in gegebenen Fällen schützen. Ein Vorschlag von mir - jede/r kann natürlich ihre/seine Meinungen hinschreiben:
1. In folgenden Fällen gelten die AGB der Begleitservice-Firmen für die Kunden nicht mehr:
- wenn die gebuchte Person(en) und die Person(en) auf den Fotos der gebuchten Person(en) auf der Website der gegebenen Begleitservice-Firma nicht identisch sind oder die Fotos zu viel Korrektionen enthalten. Das heißt, der jeweilige Kunde können sich dann frei entscheiden ob er/sie die Leistungen der gebuchte Personen in Anspruch nehmen möchten oder nicht; wenn nicht oder teilweise, ist keine oder einen Teil des Preises der origenellen Leistung zu zahlen;
- wenn sich die gebuchte Person(en) nicht auf entsprechende Art und Weise benehmen können; z.B. wenn die gebuchte Person(en) machen sowas, obwohl der Kunde ndas icht will und/oder die gebuchte Person(en) von der Kunde mehrmals verlangt wurde, das nicht zu tun;
- wenn die gebuchte Person(en) stinken und wirken nicht "frisch" und gutgelaunt;
- wenn die gebuchte Person(en) ihre Alter nicht beweisen können wenn der Kunde sie darum bitten; z.B. auf Homepage sieht man 23J aber in der Realität wirkt die gebuchte Person(en) 30J;
- wenn die gebuchte Person(en) kommen zu früh und zu spät, ist der Kunde nicht verpflichtet die Leistung(en) dieser Personen in Anspruch zu nehmen und daher ist der Kunde nicht verpflichtet Geld zu zahlen;
- wenn die gebuchte Person(en) den Kunden vorzeitig verlassen, ist der Kunde zum entsprechenden Ersatz berechtigt;
- wenn der Kunde mit der Leistung der gebuchte Person(en) nicht zufrieden ist, ist der Kunde zum Ersatz berechtigt;
- wenn die Serviceliste/Leistungen und die Preise der Leitungen der gebuchte Person(en) nicht eindeutig definiert sind von der Begleitservice-Firma/gebuchte Person(en), ist alles als inkludiert angenommen was der Kunde denkt;
- wenn die Leistungen der gebuchte Person(en) vor Ort zu besprechen sind und der Kunde und die gebuchte Person(en) nicht vereinbaren können, kann der Kunde die gebuchte Person(en) weggeschicken ohne Geld zu zahlen.
Ich schlage Euch vor, wer sich dieser oder später - vernünftig - ergänzten AGB anschließt, findet er/sie diese Regelungen für sich verpflichtend und wird sich gemäß dieser Regelungen verhalten - z.B. bei einer Buchung von Escortgirl, so wenn eine von diese Punkten eintritt, wird er von der Bindung der ABG von Begleitservice-Firmen befreit ohne die Einwilligung der jeweiligen Begleitservice-Firmen.
Für zahlreiche Antworten bedanke ich mich!
Liebe Grüße,
Josef
Mit großer Interesse habe ich immer die Websites der sog. Begleitservice-Firmen angeschaut, insbesondere - - den Punkt AGB - was (AGB) an sich sehr überraschend und witzig wirkt, wenn man diese Branche kennt. Ich denke ohne Ausnahme kann ich sagen dass diese ABGs schützen nur die Firmen und daher tragen ALLE Risiken die Kunden - nicht überraschend...
So habe ich überlegt, dass man eine Kunden-AGB verfassen könnte, die die Rechte der Kunden in gegebenen Fällen schützen. Ein Vorschlag von mir - jede/r kann natürlich ihre/seine Meinungen hinschreiben:
1. In folgenden Fällen gelten die AGB der Begleitservice-Firmen für die Kunden nicht mehr:
- wenn die gebuchte Person(en) und die Person(en) auf den Fotos der gebuchten Person(en) auf der Website der gegebenen Begleitservice-Firma nicht identisch sind oder die Fotos zu viel Korrektionen enthalten. Das heißt, der jeweilige Kunde können sich dann frei entscheiden ob er/sie die Leistungen der gebuchte Personen in Anspruch nehmen möchten oder nicht; wenn nicht oder teilweise, ist keine oder einen Teil des Preises der origenellen Leistung zu zahlen;
- wenn sich die gebuchte Person(en) nicht auf entsprechende Art und Weise benehmen können; z.B. wenn die gebuchte Person(en) machen sowas, obwohl der Kunde ndas icht will und/oder die gebuchte Person(en) von der Kunde mehrmals verlangt wurde, das nicht zu tun;
- wenn die gebuchte Person(en) stinken und wirken nicht "frisch" und gutgelaunt;
- wenn die gebuchte Person(en) ihre Alter nicht beweisen können wenn der Kunde sie darum bitten; z.B. auf Homepage sieht man 23J aber in der Realität wirkt die gebuchte Person(en) 30J;
- wenn die gebuchte Person(en) kommen zu früh und zu spät, ist der Kunde nicht verpflichtet die Leistung(en) dieser Personen in Anspruch zu nehmen und daher ist der Kunde nicht verpflichtet Geld zu zahlen;
- wenn die gebuchte Person(en) den Kunden vorzeitig verlassen, ist der Kunde zum entsprechenden Ersatz berechtigt;
- wenn der Kunde mit der Leistung der gebuchte Person(en) nicht zufrieden ist, ist der Kunde zum Ersatz berechtigt;
- wenn die Serviceliste/Leistungen und die Preise der Leitungen der gebuchte Person(en) nicht eindeutig definiert sind von der Begleitservice-Firma/gebuchte Person(en), ist alles als inkludiert angenommen was der Kunde denkt;
- wenn die Leistungen der gebuchte Person(en) vor Ort zu besprechen sind und der Kunde und die gebuchte Person(en) nicht vereinbaren können, kann der Kunde die gebuchte Person(en) weggeschicken ohne Geld zu zahlen.
Ich schlage Euch vor, wer sich dieser oder später - vernünftig - ergänzten AGB anschließt, findet er/sie diese Regelungen für sich verpflichtend und wird sich gemäß dieser Regelungen verhalten - z.B. bei einer Buchung von Escortgirl, so wenn eine von diese Punkten eintritt, wird er von der Bindung der ABG von Begleitservice-Firmen befreit ohne die Einwilligung der jeweiligen Begleitservice-Firmen.
Für zahlreiche Antworten bedanke ich mich!
Liebe Grüße,
Josef