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Ich bin vllt bisschen spät dran, hier zu antworten, aber Kira6, du schreibst teils richtige Dinge und teils falsche. Das mit 30.000 steuerfrei stimmt leider nicht, was die Einkommensteuer betrifft.
Bei Umsätzen bis 35.000,- (fiktiver Nettobetrag, also tatsächlich 42.000,— (bei Umsatzsteuersatz von 20%, was bei Sexdienstleistungen der Fall wäre)) ist man Kleinunternehmer und braucht keine Umsatzsteuer abführen (wenn man Lust hat, darf man zur Umsatzsteuerpflicht optieren, macht aber bei bestimmten Tätigkeiten gar keinen Sinn, wenn man nicht viele Vorsteuern gegenrechnen kann und nur Privatkunden hat). Das ist rein Umsatzsteuer und hat mit der Einkommensteuer und der Grenze von 11.000 € gar nichts zu tun.
Ich kann z.B. 35.000€ Umsatz haben, habe Ausgaben von 15.000€. Da verrechne/zahle ich keine Umsatzsteuer aber muss Einkommensteuer für 20.000 (minus 13% GewinnFreibetrag) zahlen..
Wenn man sich gar nicht auskennt, zahlt sich ein Besuch bei der/dem Steuerberater*in auf jeden Fall aus. Bei neuen Selbständigen, die unter kein Gewerbe fallen, hilft die WKO leider meist nicht.
Ich glaube die Zuverdienstgrenze liegt übrigens immer noch bei 730€ (nicht 900€), da bin ich mir aber nicht sicher. Das bedeutet, dass du, wenn du wo angestellt bist, nebenbei aus selbständiger Tätigkeit 730€ pro Jahr dazuverdienen kannst, ohne das angeben zu müssen.
SVS ist auch unter 11.000€ /Jahr zu bezahlen, beläuft sich auf knapp 27%. Wenn man als Neue Selbständige voraussichtlich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben wird (don’t shoot me, if wrong, aber ca 5.000€/Jahr), dann muss man keine Beiträge zahlen, sollte aber trotzdem melden, dass man diese Einkünfte hat.
Bei Umsätzen bis 35.000,- (fiktiver Nettobetrag, also tatsächlich 42.000,— (bei Umsatzsteuersatz von 20%, was bei Sexdienstleistungen der Fall wäre)) ist man Kleinunternehmer und braucht keine Umsatzsteuer abführen (wenn man Lust hat, darf man zur Umsatzsteuerpflicht optieren, macht aber bei bestimmten Tätigkeiten gar keinen Sinn, wenn man nicht viele Vorsteuern gegenrechnen kann und nur Privatkunden hat). Das ist rein Umsatzsteuer und hat mit der Einkommensteuer und der Grenze von 11.000 € gar nichts zu tun.
Ich kann z.B. 35.000€ Umsatz haben, habe Ausgaben von 15.000€. Da verrechne/zahle ich keine Umsatzsteuer aber muss Einkommensteuer für 20.000 (minus 13% GewinnFreibetrag) zahlen..
Wenn man sich gar nicht auskennt, zahlt sich ein Besuch bei der/dem Steuerberater*in auf jeden Fall aus. Bei neuen Selbständigen, die unter kein Gewerbe fallen, hilft die WKO leider meist nicht.
Ich glaube die Zuverdienstgrenze liegt übrigens immer noch bei 730€ (nicht 900€), da bin ich mir aber nicht sicher. Das bedeutet, dass du, wenn du wo angestellt bist, nebenbei aus selbständiger Tätigkeit 730€ pro Jahr dazuverdienen kannst, ohne das angeben zu müssen.
SVS ist auch unter 11.000€ /Jahr zu bezahlen, beläuft sich auf knapp 27%. Wenn man als Neue Selbständige voraussichtlich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben wird (don’t shoot me, if wrong, aber ca 5.000€/Jahr), dann muss man keine Beiträge zahlen, sollte aber trotzdem melden, dass man diese Einkünfte hat.