MDH Amateur - Finanzamt

Ich bin vllt bisschen spät dran, hier zu antworten, aber Kira6, du schreibst teils richtige Dinge und teils falsche. Das mit 30.000 steuerfrei stimmt leider nicht, was die Einkommensteuer betrifft.

Bei Umsätzen bis 35.000,- (fiktiver Nettobetrag, also tatsächlich 42.000,— (bei Umsatzsteuersatz von 20%, was bei Sexdienstleistungen der Fall wäre)) ist man Kleinunternehmer und braucht keine Umsatzsteuer abführen (wenn man Lust hat, darf man zur Umsatzsteuerpflicht optieren, macht aber bei bestimmten Tätigkeiten gar keinen Sinn, wenn man nicht viele Vorsteuern gegenrechnen kann und nur Privatkunden hat). Das ist rein Umsatzsteuer und hat mit der Einkommensteuer und der Grenze von 11.000 € gar nichts zu tun.

Ich kann z.B. 35.000€ Umsatz haben, habe Ausgaben von 15.000€. Da verrechne/zahle ich keine Umsatzsteuer aber muss Einkommensteuer für 20.000 (minus 13% GewinnFreibetrag) zahlen..

Wenn man sich gar nicht auskennt, zahlt sich ein Besuch bei der/dem Steuerberater*in auf jeden Fall aus. Bei neuen Selbständigen, die unter kein Gewerbe fallen, hilft die WKO leider meist nicht.


Ich glaube die Zuverdienstgrenze liegt übrigens immer noch bei 730€ (nicht 900€), da bin ich mir aber nicht sicher. Das bedeutet, dass du, wenn du wo angestellt bist, nebenbei aus selbständiger Tätigkeit 730€ pro Jahr dazuverdienen kannst, ohne das angeben zu müssen.

SVS ist auch unter 11.000€ /Jahr zu bezahlen, beläuft sich auf knapp 27%. Wenn man als Neue Selbständige voraussichtlich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben wird (don’t shoot me, if wrong, aber ca 5.000€/Jahr), dann muss man keine Beiträge zahlen, sollte aber trotzdem melden, dass man diese Einkünfte hat.
 
Wenn man als Neue Selbständige voraussichtlich unter der Geringfügigkeitsgrenze bleiben wird (don’t shoot me, if wrong, aber ca 5.000€/Jahr), dann muss man keine Beiträge zahlen, sollte aber trotzdem melden, dass man diese Einkünfte hat.

Das ist nicht nur eine Frage der Höhe der Einkünfte.
Kleinunternehmer (jährliche Einkünfte nicht über € 5.710,32 / jährlicher Umsatz aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten nicht über € 35.000,-
können unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich dann, wenn

- innerhalb der letzten 60 Kalendermonate nicht mehr als 12 Kalendermonate nach dem GSVG eine Pflichtversicherung bestanden hat
- das 60. Lebensjahr vollendet ist oder
- das 57. Lebensjahr vollendet und innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre vor Antragstellung die oben angeführten Einkommens- und Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer nicht überschritten worden sind

eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) beantragen. Durch die Ausnahme von der Krankenversicherung erfolgt keine Einbeziehung in die Selbständigenvorsorge. Es besteht nur mehr die Verpflichtung, den Unfallversicherungsbeitrag zu entrichten.
 
Also ich weiß fix das ich mit der UST nix zu tun habe regelt MDH selbstständig eben auf Zypern. Ich muss mich um meine Provision kümmern. Bis eben 730 Euro im Jahre ist es egal, so zu sagen. Aber für chat in dem Sinn gibt es nichts, zumindest konnte mir nichtsmal das Finanzamt helfen, was ich genau angeben muss. Nur das ich es angeben muss 😅 ..Österreich halt
 
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Zusätzliche Einkünfte, gleich welcher Art, sind erst ab 900€ jährlich meldepflichtig.
Alles darunter brauchst nirgendwo erwähnen.
Darüber sinds zusätzliche Einkünfte aus selbstständiger Tätikeit. Ein Steuerberater weiß ganz genau, was du an Werbe-und Investitionskosten noch abziehen kannst.
Als rein Sebstständiger bist bis 30.000€ steuerfrei.
😅 Schön wäre es... Du meinst Ust befreit.
 
Also ich weiß fix das ich mit der UST nix zu tun habe regelt MDH selbstständig eben auf Zypern. Ich muss mich um meine Provision kümmern. Bis eben 730 Euro im Jahre ist es egal, so zu sagen. Aber für chat in dem Sinn gibt es nichts, zumindest konnte mir nichtsmal das Finanzamt helfen, was ich genau angeben muss. Nur das ich es angeben muss 😅 ..Österreich halt

Der ÖNACE Code bzw. Wirtschaftszweig Klassifikation ist 96.09-0 (sonstige Dienstleistungen a.n.g)... die Homepage is zwar eine deutsche, ist aber in AT auch so..


Da fällt z.b callgirl, Telefonsex und ähnliches drunter. Hab dir schon eine Nachricht geschrieben, ich hab meines einfach als SDL angegeben, dem Finanzamt ist das relativ egal, aber wenn du es anders benennen willst, dann schreibe „Webcam Dienste“ als nähere Bezeichnung ...


Einkunftsart ist „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“
 
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