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Hallo,
hab da jetzt mal eine Frage... die Suchfunktion hat leider für mich keine passenden Ergebnisse gebracht.
Wenn wer den richtigen Thread gefunden hat, bitte hier posten. Danke
Habe jetzt generell die Frage, ob wenn man nackt am eigenen Balkon (in einem Mehrparteienhaus) ist, ob das dann schon "erregung öffentlichen Ärgernis" oder generell verboten ist....
IN der eigenen Wohnung (geschlossener Raum) kann ich ja machen was ich will... wie sieht das am Balkon aus, der ggf. für andere Leute (nicht (klein-)Kinder) einsehbar ist?
Gibt es hierzu schon Erfahrungen?
Danke im Vorhinein, wenn der Thread nicht innerhalb von 3 Postings ins lächerliche gezogen wird!
lg Markus
Nein, auch wenn der Balkon dir gehört, darfst nicht alles machen.
Jetzt ganz aktuell, fickten zwei am Balkon, dazu gibt es nun rechtskräftige Urteile: Liebesspiele am Balkon enden mit Geldstrafe
Beide zahlen je 600 €, er noch plus 1.000 zusätzlich wegen anderer Vergehen und gefilmt wurdens auch noch, von der Nachbarin!